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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: 2. Wasseruhr / Gartenbewässerung
BeitragVerfasst: So 24.Mär 2013 16:15 
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hallihallo,

Ich hab mich letztes jahr im Herbst bei unseren Stadwerken mal erkundigt, zwegs 2. Wasseruhr.
Wusste nicht mehr ganz bescheid, dann hab ich den Beamten nochmal antanzen lassen vorige Woche.

Am Telefon wahr er schon ziemlich abgetan, Das habe noch nie jemand machen lassen bei uns. Das Rentiert sich nicht usw Bla bla....

Dann wahr er da, sah den Teich, und unseren Garten.
Und ihr giesst soviel, das Rentiert sich nie. Es fallen 2x Grundgebühr 40eur an.
Die montage der Uhr kostet ca 350eur+MwSt.
Und es darf nix in den Teich. Egal ob der am Abwasserkanal hängt oder nicht.
Aber bei uns rentiert sich das e nie bei dem kleinen Garten. Hab dann gesagt dass wir ne Automatik Bewässerung verbauen wollen im Garten. Meine mutter bekam alles nur am Rande mit. Ihre Reaktion:
Was ist den mit dem Los so ein unfreundlicher BüFFEl. Im warsten Sinne des Wortes!

ICh würde es schon gern machen lassen. Nur hab ich Angst vor Konsequenzen wenn er mal einfach so vorbei kommt. oder der gleichen. Keine Ahnung.....

Er brauche ausserdem nen Fertigstellungsauftrag von einem Installateur, der ne Leitung in den Garten legt wo sonst nix dran hängt.

Bei uns werden dann beim Eingang ins Haus 2 Wasseruhren sein eine für den Garten und die Reguläre.
Nicht wie überall anders einfach hintereinander oder an der Gartenleitung.....

Was würdet ihr machen? Einen schönen Sonntag wünsch ich euch Gruss Tom


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BeitragVerfasst: So 24.Mär 2013 17:09 
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Warum darf man kein Wasser dieser Uhr in denTeich füllen? Gut wenn der Teich an die Kanalisation angeschlossen ist verstehe ich das ja, aber wenn er nicht angeschlossen ist... Wenn du eine Automatische Gartenbewässerung einbauen willst, denke ich schon das sich das rentiert. Denke der Beamte will nur das du weiterhin die teuren Abwasserkosten bezahlst :-)

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Gruß Uwe

Meine Teichbaudoku:
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BeitragVerfasst: So 24.Mär 2013 17:15 
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Hallo,

Hast du schonmal über einen Brunnen nachgedacht?
Das ist eine einmalige Anschaffung die sich auf jeden Fall rentiert.
Pro Meter Bohrung mußt du ca. mit 100€ inkl. Brunnenausbau rechnen.
Dazu kommt noch eine anständige Tiefbrunnenpumpe und dann Wasser marsch.

Wäre natürlich vorteilhaft, wenn du vorher etwas zur Tiefe des Grundwassers in eurer Gegend und auch zur Qualität in Erfahrung bringen könntest (Nachbarn fragen usw.).

Wir haben auch einen Brunnen (10m tief) bohren lassen und sind damit mehr als zufrieden.
Im ersten Jahr habe ich mir den Spass gemacht und aus Interesse eine Wasseruhr eingebaut.
Waren mehr als 500m³ die da durchgeflossen sind.

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Gruß Jörg

Mein Teichbau: viewtopic.php?t=5481


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BeitragVerfasst: So 24.Mär 2013 20:50 
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Servus

Brunnen geht nich:( haben kein wasser:(


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BeitragVerfasst: Mo 25.Mär 2013 10:18 
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@ tomae91
also ich habe eine 2. Wasseruhr, seit ca 6 Jahren,
Ich brauche keine 2. Grundgebühr für die Uhr bezahlen, ist auch mein Eigentum, vielleicht liegt es daran!?

Ich muß die ersten 20m³ Abwasser voll bezahlen, nur was über die 20m³ an Frischwasser geht, wird vom Abwasser abgezogen.

Also, google mal, ob man dir so etwas überhaupt verwehren darf und dir mit Zwangeinbaugebühren und 2. Grundgebühr drohen darf.

Ich weiß zwar, dass so etwas von Gemeinde zu Gemeinde verschieden behandelt wird, aber das was du dazu schreibst habe ich so in der Form noch nie gehört.

Meinolf

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Schöne Grüße aus Hagen,


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BeitragVerfasst: Mo 25.Mär 2013 10:45 
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servus meinolf,

seis um die 350eur dann aber schwierigkeiten zu bekommen, davon hab ich schiss....der typ is ja schon so ein vollpfosten,.....ja ob jetzt zweimal Grundgebühr oder 20m3 voll bezahlen is ja eig auch egal,...

hm


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BeitragVerfasst: Mo 25.Mär 2013 11:18 
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Hallo,
der Vollpfosten der bei Euch war hat keine Ahnung und ich würde ihn mal Fragen ob er Dich verarschen will und die Gesetzlage nicht kennt.

Ich habe auch eine 2 te Uhr und die Rechtslage ist folge:

- Du braucht nur eine Leitung die bis zur Aussenmauer deines Hauses geht
- die 2 te Uhr wird in diese Leistung eingebaut und zwar hinter der Stadtuhr
- es entstehen weder Kosten für eine 2 te Uhr (die kaufst Du nämlich, muß aber geblombt sein)
- es wird wie gehabt die Uhr abgelesen und die Gartenuhr davon abgezogen
- das ein Fachbetrieb es installieren muß, meine ich auch ist richtig - war bei mir auch

- nun aber das wichtigste - ich habe leider nicht mehr die Gesetzesnummer im Kopf - stand aber groß bei uns in der Zeitung
--------- es müssen nicht mehr die ersten 15 qm oder 20 qm mit Abwasser bezahlt werden, ab dem ersten Liter ist es ohne Abwasser - vorrausgestzt das benutze Wasser geht nirgendwo in den Kanal und kann hinten im Garten versikkern oder verdunsten.
Lass dich nicht verarschen, erkundige im Netz - der Vollpfosten will Geld machen. Du wirst irgendwo den Paragraphen finden.
Gruß Dirk

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Dirk Krienerniedick
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 Betreff des Beitrags: Werbung, um Taler einzunehmen
Verfasst: So 04.Mai 2025 21:18 
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BeitragVerfasst: Mo 25.Mär 2013 11:20 
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Hallo,

bei uns ist es genau wie bei meinolf. Müssen alle drei Jahre bloß eine neue Uhr einbauen lassen das heißt 90 Euro, und die ersten 15 m3 müssen voll bezahlt werden Abwassergebühr 5 euro/m3.

Gruß Michael

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BeitragVerfasst: Mo 25.Mär 2013 11:29 
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... ich hab da mal was gefunden, so ähnlich stand es auch bei uns in der Zeitung nur eben auf unsere Gegend bezogen.
Vielleicht hilft es Dir und Du findest für Deine Gegend auch das richtige.


Zitat:
..........................................................................................
1. Der Fall
Die beklagte Stadt Neckargemünd hat in ihrer Satzung geregelt, dass sich die Abwassergebühr grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab bemisst, d.h. als gebührenpflichtige Abwassermenge gilt regelmäßig die Wassermenge, die aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführt wird. Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangen, bleiben auf Antrag gebührenfrei. Das gilt jedoch erst ab einer Wassermenge von 20 m³ (sog. Bagatellgrenze). Der Nachweis ist durch einen geeichten Nebenzähler zu führen, den der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten hat. Der Kläger, Eigentümer eines im Stadtgebiet gelegenen Grundstücks, hat von dem zwischen Dezember 2005 bis Dezember 2006 bezogenen Frischwasser 63 m³ zur Bewässerung seines großen Gartens verwendet, die er über zwei gesonderte und mit geeichten Nebenzählern ausgerüstete Wasserleitungen entnommen hat. Aufgrund der in der Satzung vorgesehenen Bagatellgrenze setzte die Stadt lediglich 43 m³ Frischwasser ab und zog ihn für den Rest im Januar 2007 zu Abwassergebühren heran. Der Kläger, der sich gegen den Gebührenbescheid wehrte, hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem VGH Baden-Württemberg Erfolg.

2. Die Gerichtsentscheidung
Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Stadt die zur Bewässerung des Gartens verwendete Frischwassermenge in voller Höhe, d.h. im Umfang von 63 m³ abzusetzen und den Gebührenbescheid entsprechend zu reduzieren hat. Die in der Satzung enthaltene Bagatellgrenze von 20 m³ verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ist deshalb nichtig.
Das Gericht ist der Auffassung, der Grenzwert von 20 m³ führt dazu, dass diejenigen, die bis zu 20 m³ des bezogenen Frischwassers zur Gartenbewässerung, zum Befüllen von Teichen oder ähnlichem verwendeten und nicht in den Abwasserkanal einleiteten, schlechter gestellt würden als solche Personen, bei denen fast das gesamte Frischwasser als Abwasser in den Kanal gelange. So habe ein Grundstückseigentümer, der 60 m³ Frischwasser beziehe, davon aber nur 40 m³ dem Kanal zuführe und die restlichen 20 m³ zur Gartenbewässerung verwendet, ebensoviel zu zahlen wie ein Grundstückseigentümer, der die 60 m³ komplett als Abwasser in den Kanal einleitet. Diese Ungleichbehandlung sei nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Größerer Verwaltungsaufwand sei auch ohne Bagatellgrenze nicht zu befürchten. Denn die Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der Zähler habe nach der Satzung der Grundstückseigentümer zu tragen. Der Nebenzähler könne gemeinsam mit dem Hauptzähler abgelesen und die abzugsfähige Wassermenge gleich bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt werden. Noch einfacher sei dies bei der von der Stadt praktizierten elektronischen Erfassung der Zählerstände. Wegen der Kosten für die Installation und die Nacheichung eines Nebenzählers sei es nicht zu erwarten, dass kleinere Absetzungsmengen geltend gemacht werden. Auch mit Missbrauch sei aufgrund der Regelungen über die Zähler und deren Anforderungen nicht in größerem Umfang zu rechnen.

Der Frischwassermaßstab sei zwar ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Ungenauigkeiten mit sich bringt. Diese Ungenauigkeiten seien hinzunehmen, soweit es um die Wassermenge gehe, die im Haushalt zum Kochen, Trinken oder ähnlichem benutzt und nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Denn dieser – nur geringe – "Verlust" sei nicht messbar. Bei den für die Gartenbewässerung verwendeten Wassermengen, für die ein Nebenzähler installiert ist, gelte dies aber gerade nicht.

Gleichheitswidrig sei es überdies, dass die Bagatellgrenze auf landwirtschaftliche Betriebe keine Anwendung findet. Dass landwirtschaftliche Betriebe einen Beitrag zur Bewirtschaftung des Naturraums leisten, rechtfertige die Ungleichbehandlung nicht, da die Bagatellgrenze erkennbar nicht im Zusammenhang mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes stehe.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009, Az. 2 S 2650/08

3. Konsequenz für die Praxis
Hauseigentümer, die Trinkwasser zur Bewässerung eines Gartens verwenden, sollten die dazu verwendete Massermenge durch Installation von geeichten Nebenzählern dokumentieren. Mit dieser Verbrauchserfassung können sie auf Antrag Abwassergebühren sparen.

Vorrangig drängt sich aber die Verwendung von zwischengespeicherten Regenwasser auf.

Auf dieser Basis können Wasseruhr und Zisterne Abwassergebuehren eingespart werden.
...........................................................................................................

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BeitragVerfasst: Mo 25.Mär 2013 11:35 
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Servus

dann wird er sicher sagen ja das is in bw aber ned in bayern,...was soll ich auch entgegenbringen,..der teich gehört zwar mir aber wohne ja noch bei meinen Eltern...
Und vom der Grundstücksfläche her gesehen rentiert sichs ja eig wirklich nicht. brauchs ja für den teich. der schon an den regenwasser kanal angeschlossen ist.....

Aber das muss er ja nicht wissen,...... Der typ is doch so ein Arsch


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