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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 22:58 
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Hallo zusammen!

Da in meiner Nachbarschaft auch kleine Kinder ihre Runden drehen, hab ich jetzt mal eine Frage:

In welchem Maße muß ich mein Grundstück und Teich gegen Betreten durch die Kinder schützen???

Durch die örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften ist die komplette Einzäunung des Grundstückes nicht möglich.

Ab welcher Größe und Tiefe ist ein Teich Genehmigungspflichtig??

Wo sind unsere Juristen???

Danke und Gruß Ralf

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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:08 
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Hallo Ralf,

die Genehmigungs-Vorschriften sind regional unterschiedlich.

In den meisten Regionen sind Genehmigungen ab ca. 100 Kubikmetern oder einer Tiefe von mehr als zwei Metern erforderlich.

Die Absicherung ist ein heikles Thema:

Das eigene Grundstück oder der Teich sollte auf jeden Fall richtig eingezäunt werden. Eine absolute Sicherheit kann und muss nicht gewährleistet sein. Notwendig sind nur solche Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren.

Gruß,
Frank

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 Betreff des Beitrags: Rechtliche Grundlagen
BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:10 
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Hallo Ralf,

bei uns ist ein Teich bis 100m³ Genehmigungsfrei. Auskunft der Stadt beim Stadtbaumeister :wink:

Rechtliche Grundlagen gibt es genug.
Und die Meinungen auch weit auseinander.

Kinder ab 4 Jahre müssen Grundstücksgrenzen auch ohne Zaun erkennen, allerdings muss es irgendwie erkennbar sein. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht, doch egal wie du den Teich sicherst, wenn was passiert bist du der Arsch.

Gruß Tommy,
der auch noch irgendwie sichern muss.[schild=11 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Elektrozaun[/schild]

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Der sich bei euch für die vielen Klicks bei HIER SIND WIR und bei der KOITEICHNEUBAU VON THOMAS herzlich bedankt.
Hier meine Teichbaudokumentation


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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:12 
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Hallo Frank,

bei Begriffen wie verständig, umsichtig, vernünftig und vorsichtig in Verbindung mit Kindern hab ich so meine Probleme :?

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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:15 
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Hallo Ralf,

da hast Du absolut Recht!

Du wolltest wissen wie es rechtlich aussieht. Die Antwort kann dann nicht sein "Zaun ja" oder "Zaun nein", denn das wäre viel zu einfach. :lol:

Gruß,
Frank

... der die Juristensprache interessant findet. :wink:

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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:32 
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Hi Ralf,

Du stellst mit Deinem Teich eine Gefahr her und bist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (wie der Name schon sagt) verpflichtet diese Gefahr geeignet abzusichern. Eine komplette, ausreichend hohe Umzäunung des Teichs bzw. des Grundstücks ist obligatorisch. Nimm doch mal Tante Google bei der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:36 
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Wir bedanken uns bei Markus K. für seine Ausführungen zu diesem Thema.


Pfiffikus,
der sich gerne erinnert


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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:41 
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Hallo zuammen,

ganz so einfach ist der Fall auch nicht. :lol:

Da es baulich nicht erlaubt ist, das Grundstück komplett einzuzäunen, würde ich das Stadtbauamt in die Pflicht nehmen. Lasse Dir am besten eine verbindliche Auskunft geben, wie Du das Grundstück verkehrssicher machen kannst. ;-)

Außerdem:

"Dazu ist nicht zwingend ein unüberwindbarer Zaun nötig. Auch Hecken, Bäume, Sträucher, kleine Mäuerchen und Blumenbeete sind geeignet, die Grundstücksgrenzen zu markieren. Für das Kind muss erkennbar sein, dass hier das Grundstück des Nachbarn beginnt, das es ohne Erlaubnis nicht betreten darf. Ist dies der Fall, muss der Teichbesitzer grundsätzlich keine weiteren Maßnahmen zum Schutz Dritter ergreifen."

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:52 
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Yoshihara hat geschrieben:

"Dazu ist nicht zwingend ein unüberwindbarer Zaun nötig. Auch Hecken, Bäume, Sträucher, kleine Mäuerchen und Blumenbeete sind geeignet, die Grundstücksgrenzen zu markieren. Für das Kind muss erkennbar sein, dass hier das Grundstück des Nachbarn beginnt, das es ohne Erlaubnis nicht betreten darf. Ist dies der Fall, muss der Teichbesitzer grundsätzlich keine weiteren Maßnahmen zum Schutz Dritter ergreifen."



Hi Frank,

wo ist das nachzulesen?

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: Mo 29.Okt 2007 23:55 
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sorry Quelle vergessen...

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/msg/gartenspass/heft_2003-04_gartenteich.html

Man sieht schon, dass es auch hier unterschiedliche Rechtsauffassungen und Interpretationen gibt. Wie immer also. :lol:

Gruss,
Frank

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