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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Verkehrssicherungspflicht
BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 20:34 
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Hallo Gemeinde,

wie bereits angekündigt möchte ich hiermit den ersten Punkt zum Thema "Rechtliches rund um den Gartenteich" in die Runde werfen.

Die Verkehrssicherungspflicht.

Jeder Betreiber eines Teichs, - ob nun Koiteich, Naturteich, Froschtümpel oder einfach nur Springbrunnen, hat eine gewisse Gefahrenquelle erschaffen, die zu verantworten gilt. Niemand will es erleben, daß z.B. kleine Kinder aus der Nachbarschaft durch einen Teich zu Schaden kommen. Hier werfen sich folgende Fragen auf:

- Wer haftet in welchem Rahmen bzw. unter welchen Umständen?
- Welche Maßnahmen sind erforderlich um diese Risiken abzuwenden?
- Wie sind solche Maßnahmen sinnvoll umzusetzen?
- Wer kann aus Erfahrung zu diesem Thema berichten?

Ich habe in der Vergangenheit in einigen Foren bereits mehrere Fotos von Teichen gesehen, die von der Öffentlichkeit aus ungehindert oder zumindest leicht zugänglich sind. Wurde die Gefahr nicht erkannt oder anderweitig, auf dem Foto nicht erkennbar, gebannt? Wie handhabt Ihr das?

Anbei dieser Link zum Thema:

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 20:50 
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hallo markus,

es ist egal ob du einen teich hast oder andere gefahrenquellen auf deinem grundstück. du kannst einen hohen zaun um dein grundstück haben, wenn dann doch noch personen auf dein grundstück kommen und diese personen verunglücken durch irgendwelche gefahrenquellen auf deinem grundstück, bist du haftbar. diese auskunft habe ich einmal, nach einem einbruchsversuch bei uns, von der polizei bekommen.

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gruß daniel

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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 21:20 
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Hallo Daniel
Ich hoffe er ist bei dem versuch einzubrechen danach die Treppe runtergeflogen.Ich hoffe das in so einem Fall bei mir die Grundstückshaftpficht einspringt.Genau weiß ich das aber auch nicht,werde mich aber mal schlau machen.
Gruß an Rene
Mfg.Horst

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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 21:22 
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Hi Daniel,

das widerspricht aber der Aussage des Rechtsanwalts dessen Seite ich oben verlinkt hatte.

Zitat:
"Der Teichbesitzer ist daher in der Regel verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen in ihm zumutbarer Weise zu tätigen."

Hier wird von Zumutbarkeit gesprochen. Die Kommunen genehmigen soweit ich weiß im Allgemeinen auch nur Einfriedungen bis 1,8m Höhe. Ich kann nicht glauben, daß man dann immer noch haftbar wäre.
Das würde ja bedeuten, daß Gartenteichbesitzer grundsätzlich mit einem Bein im Knast stehen.

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 21:25 
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hallo horst,

bei mir war es damals die außen-kellertür. die treppenstufen waren auch noch nicht fertig, ich hatte nur einige bohlen hingelegt. beim gespräch mit unseren hütern hatte ich auf meinem vorschlag, ein paar bohlen zu entfernen, die auskunft von meinem anderen posting bekommen.
frohes fest und einen guten rutsch ins jahr 2007 nach WOB.

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gruß daniel

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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 21:48 
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Hi Daniel,

ich habe noch einen Link ergoogelt:

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/bei ... 92907.html

Zitat aus dem Text der Seite:

"Wie kann ich als Gartenteichbesitzer meiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen?
Sie müssen entweder dafür sorgen, daß Ihr Grundstück so eingefriedet ist, daß Kinder nicht hereinkommen oder aber Sie müssen Ihren Gartenteich sichern. Die Einfriedung kann durch einen Zaun geschehen, der hoch genug sein muß, daß kleine Kinder ihn nicht überwinden können. Der Gartenteich kann z.B. durch ein festes Gitterrost unter der Wasseroberfläche gesichert werden.

Wo endet meine Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht besteht nicht gegenüber Personen, die unbefugt in das Grundstück eindringen und dort zu schaden kommen. Sie gilt aber sehr wohl gegenüber Kindern, deren Spieltrieb, Unerfahrenheit oder Bewegungsdrang und Neugier berücksichtigt werden müssen."


Ich denke der Hinweis des grünen Freund und Helfers bezog sich eher auf den Tatbestand des Fallenstellens. :wink: Also der bewußten Handlung des Weglassens der Bohlen um einen potentiellen Einbrecher in die Falle tappen bzw. fallen zu lassen.

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 22:04 
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Hi!
Man kann sich ja mit Polizeibeamten über alles :D Mögliche und :oops: Unmögliche unterhalten, aber soweit ich weiss 8) ,
kümmert sich die Polizei ausschliesslich um das öffentliche Recht, also im Wesentlichen um das Strafrecht und Strassenverkehrsrecht,nicht jedoch um Schadenersatzansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen Nebengesetzen.
Somit ist für die Polizei alles, was keinen Straftat- oder Ordnungswidrigkeitstatbestand erfüllt, unerheblich.
Alles andere spielt sich im BGB ab und ist auf dem Klageweg auszufechten, getreu dem Grundsatz: Wer einen Schaden verursacht, muss für die Folgen aufkommen.
Das alles nur mal grundsätzlich zu dem Thema.
Geschriebene Gesetze werden letztlich aber erst durch entsprechende Gerichtsurteile definiert und manifestiert. Das nennt sich dann "Einzelfallentscheidung". Daraus resultieren oft auch sehr makabre, wenn nicht sogar völlig bescheuerte Urteile.
So, und nun weiter mit den Fachleuten.

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Viele Grüsse
Matti


>It's not easy being green<
Kermit


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 22:08 
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Mein Garten ist hoch genug eingezäunt, doch die kleinen Kinder der Mieter sind hin und wieder im Garten zugange. Dass sie etwas hinten am Teich machen, ist eher unerwünscht.

Bisher habe ich die Kinder jeweils bei ungemütlich niedrigen Wassertemperaturen verannlasst, den Arm ins Wasser zu halten. Ich stand dahinter und hatte die Kinder soweit im Griff, dass nix passieren konnte. ...
Das geschah jedesmal in Absprache und im Beisein der Mütter.

In späteren Wochen reicht bei Bedarf eine kleine Bemerkung über das schöne warme Wasser - sie machen lieber einen Bogen um den Teich, wie von mir beabsichtigt.


Pfiffikus,
der Kinderschreck


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 22:14 
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Matti hat geschrieben:
So, und nun weiter mit den Fachleuten.


Hi Matti,

ich hatte eigentlich gehofft, daß Du Dich als solcher hier mitteilst und ein wenig Licht in die Nebelschwaden unseres Halbwissens bringst.

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 22:15 
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hallo matti,

es war einer von der kripo. du hast schon recht mit deinem standpunkt, nur die gerichte entscheiden und was da raus kommt, an urteilen, muß man sich schon wundern.

ich habe zwei teiche. wenn in diesen teichen jemand zuschade kommt, bin ich haftbar.
direkt nehmen meinem grundstück liegen zwei zugelaufene tonkuhlen, heute kann man sagen naturteiche. wer haftet da????

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