Hallo Alex,
AlexN hat geschrieben:
Das ist doch das, was das Gesetz sowieso sagt.
du irrst wahrscheinlich.
§ 9 Patentgesetz hat geschrieben:
Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
2. ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es aufgrund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten;
3. das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.
AlexN hat geschrieben:
Ein Privatmann kann und darf sich jedes Patent was er möchte zum Eigenbedarf nachbauen, wenn er damit kein Geld verdient und es nur für sich nutzt.
Eine Stelle, die eine Ausnahme für Privatleute vorsieht, konnte ich nicht finden. Kannst du mir eventuell weiterhelfen?
Rein nach dem Wortlaut des § 9 Patentgesetz wären die Eigenbauten, ob sie nun hier gezeigt wurden oder nicht, unrechtmäig. Richtig hättest du lieber schreiben sollen:
"Was Privatleute für den Eigenbedarf bauen, wird üblicherweise schweigend geduldet."
"Wo kein Kläger, so kein Richter..."
Es sei denn, du findest noch die Stelle, die ich übersehen habe.

Aus meinen Telefonaten mit Heinrich habe ich allerdings entnommen, dass er generell nichts gegen Eigenbauten für den Eigenbau einzuwenden hat und den Bastlern sogar Hilfestellungen und Hinweise zur Verfügung gestellt hat. Er handhabt es also so, wie es auch bei anderen Erfindern (im Sinne des Patentgesetzes) gemacht wird. Und seit heute könnt ihr dies auch hier im Forum nachlesen.
Auch wenn es zwischendurch den Anschein hatte bzw. unterstellt wurde - Es war zu keiner Zeit Heinrichs Absicht, euch die Bastelfreude zu verderben.
AlexN hat geschrieben:
Vielleicht erklärt es ja jemand mal KURZ.
War das kurz genug?
juergen-b hat geschrieben:
u.a. darum
Zitat:
Was man jedoch nicht darf , ist das öffentlich zur Schau stellen von diesen geschützten Dingen , denn das ist eine öffentliche Aufforderung zum Nachbau mit detailfotos !
Das galt bis gestern (Ich habe keine Stelle im Patentgesetz gefunden, die das festlegt. Und inzwischen ist es wohl unwichtig geworden, ob es eine solche Festlegung gibt.).
Lobo hat geschrieben:
und darum
Zitat:
Niemand hat bis heute über Klagen etc. nachgedacht....ein reiner Selbstschutz !noch nicht

Erstens meinte er ganz gewiss nicht Selbstschutz vor dir und deinem Trommelfilter. Zweitens kannste oben
nachlesen, dass er auch künftig nicht über juristische Schritte gegen Bastler für den Eigenbedarf nachdenkt.
juergen-b hat geschrieben:
darf mann dann davon ausgehen:
.......... daß herr heinrich sprick unter der voraussetzung, daß er seine rechte/patente tangiert sieht dies offenlegt und man einen link zu der jeweiligen formulierung der tangierten patentanmeldung bzw. die nr. des jeweiligen patent`s erhält, so daß man diesen link zum jeweiligen bild (beschreibung) einfügen kann.
Nein. Es steht ihm zwar frei, dies zu tun, doch in dieser Erklärung hat er sich nicht dazu verpflichtet, mehr offenzulegen, als gesetzlich vorgeschrieben. Ich gehe davon aus, dass du Patentnummer und Anmeldedatum schon vor der Offenlegung erfahren wirst.
Ich erfinde jetzt mal ein Beispiel:
Da hat Hoffisoft
einen völlig neuartigen Abschäumer vorgestellt und will diesen nun in Serie bauen und vertreiben. Plötzlich kommt ihm der Hinweis von Peter Potento in die Quere: "Ich habe da ein Patent laufen, welches am 5.10.2006 angemeldet wurde. Da du die von mir patentierte Idee verwendest, darfst du die Dinger nicht bauen und vertreiben. Im Moment ist mein Patent noch nicht offengelegt."
Erstmal hat Hoffisoft schlechte Karten. Doch spätestens im April 2008 wird dieses Patent offengelegt. Sollte sich nach der Offenlegung herausstellen, dass dieses Patent garnicht berührt wird, so hätte Hoffisoft gegen Peter Potento aufgrund der vorliegenden und noch zu erwartenden Bestellungen und Verkäufe einen Schadenersatzanspruch, welchen er vor Gericht gegen ihn geltend machen kann. Aber wie gesagt, das ist nur ein erfundenes Beispiel.
juergen-b hat geschrieben:
leider hat mich eine bisherige recherche diesbezüglich nicht weitergebracht Embarassed ,so daß man davon ausgehen muß ,daß die patente sich lediglich im anmeldestadium befinden also noch nicht veröffentlicht sind.
Das hier in Rede stehende Patent, in dem 18 Einzelheiten geschützt wurden, wurde im Januar 2006 angemeldet.
juergen-b hat geschrieben:
Zitat:
Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte.
http://www.ipwiki.de/patentrecht:vorbenutzungsrecht Das stimmt. Sofern du vor Januar 2006 diese "erforderlichen Veranstaltungen" getroffen hattest, tangiert dich das Patent nicht.
Eine Offenlegung das Patents erfolgt 18 Monate nach der Anmeldung, in unserem Falle im Juli 2007. Das Patent ist also angemeldet und wirksam, aber noch nicht offengelegt. Das hast du richtig recherchiert.
juergen-b hat geschrieben:
bitte entschuldigt meine momentane sensibilität, aber mann will ja schließlich nichts falsch machen und plötzlich mit juristika konfrontiert werden
Dafür brauchst du dich nicht zu entschuldigen. Im Gegenteil. Es ist besser, solche ungeklärten Fragen hier zur Sprache zu bringen. Alles andere erzeugt nur Missverständnisse und falsche Vermutungen.
juergen-b hat geschrieben:
desweiteren nimmt diese VEREINBARUNG ja auch nur bezug auf die handhabung von herrn sprick - in bezug auf weitere personen die patente oder voranmeldungen besitzen, besteht aber noch immer rechtsunsicherheit ?????
Auch das stimmt. Es ist nicht auszuschliessen, dass solche Wünsche auch von anderen Erfindern an uns herangetragen werden. Natürlich ist auch dann nicht von uns zu erwarten, dass wir einen Schnellschuss aus der Hüfte präsentieren.
Erster Grund: Es werden in einem solchen Falle wieder Abstimmungen unter mehreren Personen erforderlich sein. Diese haben in der Regel noch einen Job und haben nicht immer fürs Forum Zeit.
Zweiter Grund: Die Gehlhaar Dachsanierung hat keinen Rechtsanwalt in Lohn und Brot, der täglich mit Arbeit versorgt sein will.
Um ein solches Verfahren mit weiteren Erfindern künftig zu beschleunigen, habe ich bei der Findung der endgültigen Formulierung darauf geachtet, dass sie als Mustervereinbarung für spätere Fälle dienen könnte.
horst hat geschrieben:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann man Bilder seiner Basteleien ins Forum stellen.Man bekommt einen Hinweis auf ein bestehendes Patend, wenn denn eines abgebildet ist(was man als Bastler ja nicht immer wissen kann) und weist dann im nachhinein auf den Patentinhaber des Details hin.
Du hast es richig erkannt. Ein Bastler macht sich in der Regel nicht so konsequent auf eine Patentrecherche, wie es ein Serienproduzent zu tun hat. Weil zwischen der Patentanmeldung und der Offenlegung bis zu 18 Monate vergehen können, liegt da eine Art Tretmine vergraben.
Wir haben es doch deutlich beobachten können. Lobo hat mit Ludger einen Trommelfilter entwickelt und gebaut. Wie wir ihn kennen, hatte er kaum Inspiration von anderer Seite nötig. Plötzlich muss er hier im Forum lesen, dass von seiner Bastelei zwei Details eines Patents berührt werden. Gleichzeitig liegt da der Geruch von juristischen Auseinandersetungen in der Luft, auch wenn die gegen ihn in keiner Weise angedacht waren. Ich kann mir da ganz genau vorstellen, welcher Schreck ihm da in die Glieder gefahren sein muss. Also hat er um die Löschung der Bilder gebeten, für die ich allerdings persönlich nicht den geringsten Grund sehe.
Um solche "Tretminen" zu entschärfen, habe ich die Sache mit dem Hinweis eingebaut. Und einen Hinweis: "Hallo Lobo, das berührt zwar mein Patent Nr. 0815 vom 11.11.2006, du kannst den Filter gerne weiterbauen, nur verkaufen darfst du ihn nicht!" - ja den wird er wohl ertragen müssen und können.
Werner P hat geschrieben:
Gegenfrage
wie schütze ich mich als bastler wenn ich detailfotos meiner arbeit
ins netz stelle und firmen sie in ihre produkte einfliessen lassen.
Du musst selber entscheiden, ob du ein Patent anmeldest oder nicht.
Werner P hat geschrieben:
oder muß ich mir erst alles schützen lassen
einklagen kann man sowieso nichts
Warum solltest du das nicht einklagen können, was du dir hast patentieren lassen? Du meinst wahrscheinlich, dass dir die Prozesskosten und das Prozessrisiko zu hoch sind?
Ohne mit den anderen Rücksprache zu nehmen schreibe ich jetzt mal, dass die die Forenadministration in keiner der beiden Fragen eine Entscheidung abnehmen kann.
@Lobo
Die Sache mit dem Bild konnte ich NOCH nicht klären.
Pfiffikus,
der sich jetzt erstmal um die Kirschen kümmert, weil sonst die Ameln schneller sind