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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Fr 08.Jun 2007 18:03 
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Hallo Alex,

AlexN hat geschrieben:
Das ist doch das, was das Gesetz sowieso sagt.

du irrst wahrscheinlich.

§ 9 Patentgesetz hat geschrieben:
Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung

1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
2. ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es aufgrund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten;
3. das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.


AlexN hat geschrieben:
Ein Privatmann kann und darf sich jedes Patent was er möchte zum Eigenbedarf nachbauen, wenn er damit kein Geld verdient und es nur für sich nutzt.

Eine Stelle, die eine Ausnahme für Privatleute vorsieht, konnte ich nicht finden. Kannst du mir eventuell weiterhelfen?


Rein nach dem Wortlaut des § 9 Patentgesetz wären die Eigenbauten, ob sie nun hier gezeigt wurden oder nicht, unrechtmäig. Richtig hättest du lieber schreiben sollen:
"Was Privatleute für den Eigenbedarf bauen, wird üblicherweise schweigend geduldet."
"Wo kein Kläger, so kein Richter..."
Es sei denn, du findest noch die Stelle, die ich übersehen habe. ;)

Aus meinen Telefonaten mit Heinrich habe ich allerdings entnommen, dass er generell nichts gegen Eigenbauten für den Eigenbau einzuwenden hat und den Bastlern sogar Hilfestellungen und Hinweise zur Verfügung gestellt hat. Er handhabt es also so, wie es auch bei anderen Erfindern (im Sinne des Patentgesetzes) gemacht wird. Und seit heute könnt ihr dies auch hier im Forum nachlesen.
Auch wenn es zwischendurch den Anschein hatte bzw. unterstellt wurde - Es war zu keiner Zeit Heinrichs Absicht, euch die Bastelfreude zu verderben.


AlexN hat geschrieben:
Vielleicht erklärt es ja jemand mal KURZ.

War das kurz genug?



juergen-b hat geschrieben:
u.a. darum
Zitat:
Was man jedoch nicht darf , ist das öffentlich zur Schau stellen von diesen geschützten Dingen , denn das ist eine öffentliche Aufforderung zum Nachbau mit detailfotos !

Das galt bis gestern (Ich habe keine Stelle im Patentgesetz gefunden, die das festlegt. Und inzwischen ist es wohl unwichtig geworden, ob es eine solche Festlegung gibt.).


Lobo hat geschrieben:
und darum

Zitat: Niemand hat bis heute über Klagen etc. nachgedacht....ein reiner Selbstschutz !

noch nicht :wink:

Erstens meinte er ganz gewiss nicht Selbstschutz vor dir und deinem Trommelfilter. Zweitens kannste oben nachlesen, dass er auch künftig nicht über juristische Schritte gegen Bastler für den Eigenbedarf nachdenkt.


juergen-b hat geschrieben:
darf mann dann davon ausgehen:

.......... daß herr heinrich sprick unter der voraussetzung, daß er seine rechte/patente tangiert sieht dies offenlegt und man einen link zu der jeweiligen formulierung der tangierten patentanmeldung bzw. die nr. des jeweiligen patent`s erhält, so daß man diesen link zum jeweiligen bild (beschreibung) einfügen kann.

Nein. Es steht ihm zwar frei, dies zu tun, doch in dieser Erklärung hat er sich nicht dazu verpflichtet, mehr offenzulegen, als gesetzlich vorgeschrieben. Ich gehe davon aus, dass du Patentnummer und Anmeldedatum schon vor der Offenlegung erfahren wirst.

Ich erfinde jetzt mal ein Beispiel:
Da hat Hoffisoft einen völlig neuartigen Abschäumer vorgestellt und will diesen nun in Serie bauen und vertreiben. Plötzlich kommt ihm der Hinweis von Peter Potento in die Quere: "Ich habe da ein Patent laufen, welches am 5.10.2006 angemeldet wurde. Da du die von mir patentierte Idee verwendest, darfst du die Dinger nicht bauen und vertreiben. Im Moment ist mein Patent noch nicht offengelegt."
Erstmal hat Hoffisoft schlechte Karten. Doch spätestens im April 2008 wird dieses Patent offengelegt. Sollte sich nach der Offenlegung herausstellen, dass dieses Patent garnicht berührt wird, so hätte Hoffisoft gegen Peter Potento aufgrund der vorliegenden und noch zu erwartenden Bestellungen und Verkäufe einen Schadenersatzanspruch, welchen er vor Gericht gegen ihn geltend machen kann. Aber wie gesagt, das ist nur ein erfundenes Beispiel.


juergen-b hat geschrieben:
leider hat mich eine bisherige recherche diesbezüglich nicht weitergebracht Embarassed ,so daß man davon ausgehen muß ,daß die patente sich lediglich im anmeldestadium befinden also noch nicht veröffentlicht sind.

Das hier in Rede stehende Patent, in dem 18 Einzelheiten geschützt wurden, wurde im Januar 2006 angemeldet.

juergen-b hat geschrieben:
Zitat:
Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte.

http://www.ipwiki.de/patentrecht:vorbenutzungsrecht

Das stimmt. Sofern du vor Januar 2006 diese "erforderlichen Veranstaltungen" getroffen hattest, tangiert dich das Patent nicht.

Eine Offenlegung das Patents erfolgt 18 Monate nach der Anmeldung, in unserem Falle im Juli 2007. Das Patent ist also angemeldet und wirksam, aber noch nicht offengelegt. Das hast du richtig recherchiert.


juergen-b hat geschrieben:
bitte entschuldigt meine momentane sensibilität, aber mann will ja schließlich nichts falsch machen und plötzlich mit juristika konfrontiert werden

Dafür brauchst du dich nicht zu entschuldigen. Im Gegenteil. Es ist besser, solche ungeklärten Fragen hier zur Sprache zu bringen. Alles andere erzeugt nur Missverständnisse und falsche Vermutungen.


juergen-b hat geschrieben:
desweiteren nimmt diese VEREINBARUNG ja auch nur bezug auf die handhabung von herrn sprick - in bezug auf weitere personen die patente oder voranmeldungen besitzen, besteht aber noch immer rechtsunsicherheit ?????

Auch das stimmt. Es ist nicht auszuschliessen, dass solche Wünsche auch von anderen Erfindern an uns herangetragen werden. Natürlich ist auch dann nicht von uns zu erwarten, dass wir einen Schnellschuss aus der Hüfte präsentieren.
Erster Grund: Es werden in einem solchen Falle wieder Abstimmungen unter mehreren Personen erforderlich sein. Diese haben in der Regel noch einen Job und haben nicht immer fürs Forum Zeit.
Zweiter Grund: Die Gehlhaar Dachsanierung hat keinen Rechtsanwalt in Lohn und Brot, der täglich mit Arbeit versorgt sein will.
Um ein solches Verfahren mit weiteren Erfindern künftig zu beschleunigen, habe ich bei der Findung der endgültigen Formulierung darauf geachtet, dass sie als Mustervereinbarung für spätere Fälle dienen könnte.


horst hat geschrieben:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann man Bilder seiner Basteleien ins Forum stellen.Man bekommt einen Hinweis auf ein bestehendes Patend, wenn denn eines abgebildet ist(was man als Bastler ja nicht immer wissen kann) und weist dann im nachhinein auf den Patentinhaber des Details hin.

Du hast es richig erkannt. Ein Bastler macht sich in der Regel nicht so konsequent auf eine Patentrecherche, wie es ein Serienproduzent zu tun hat. Weil zwischen der Patentanmeldung und der Offenlegung bis zu 18 Monate vergehen können, liegt da eine Art Tretmine vergraben.

Wir haben es doch deutlich beobachten können. Lobo hat mit Ludger einen Trommelfilter entwickelt und gebaut. Wie wir ihn kennen, hatte er kaum Inspiration von anderer Seite nötig. Plötzlich muss er hier im Forum lesen, dass von seiner Bastelei zwei Details eines Patents berührt werden. Gleichzeitig liegt da der Geruch von juristischen Auseinandersetungen in der Luft, auch wenn die gegen ihn in keiner Weise angedacht waren. Ich kann mir da ganz genau vorstellen, welcher Schreck ihm da in die Glieder gefahren sein muss. Also hat er um die Löschung der Bilder gebeten, für die ich allerdings persönlich nicht den geringsten Grund sehe.

Um solche "Tretminen" zu entschärfen, habe ich die Sache mit dem Hinweis eingebaut. Und einen Hinweis: "Hallo Lobo, das berührt zwar mein Patent Nr. 0815 vom 11.11.2006, du kannst den Filter gerne weiterbauen, nur verkaufen darfst du ihn nicht!" - ja den wird er wohl ertragen müssen und können.



Werner P hat geschrieben:
Gegenfrage
wie schütze ich mich als bastler wenn ich detailfotos meiner arbeit
ins netz stelle und firmen sie in ihre produkte einfliessen lassen.

Du musst selber entscheiden, ob du ein Patent anmeldest oder nicht.

Werner P hat geschrieben:
oder muß ich mir erst alles schützen lassen
einklagen kann man sowieso nichts

Warum solltest du das nicht einklagen können, was du dir hast patentieren lassen? Du meinst wahrscheinlich, dass dir die Prozesskosten und das Prozessrisiko zu hoch sind?
Ohne mit den anderen Rücksprache zu nehmen schreibe ich jetzt mal, dass die die Forenadministration in keiner der beiden Fragen eine Entscheidung abnehmen kann.


@Lobo
Die Sache mit dem Bild konnte ich NOCH nicht klären.


Pfiffikus,
der sich jetzt erstmal um die Kirschen kümmert, weil sonst die Ameln schneller sind


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BeitragVerfasst: Fr 08.Jun 2007 18:35 
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Pfiffikus hat geschrieben:
Eine Stelle, die eine Ausnahme für Privatleute vorsieht, konnte ich nicht finden. Kannst du mir eventuell weiterhelfen?


Hi Pfiffikus,

vielleicht deute ich den Paragraphen 11 ja falsch....aber ist das nicht das was ich meine?

§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents

Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf

1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;

:?:

Oder das hier nur mal in textform...

Patente

Das Patent ist ein Recht, anderen Personen die Benutzung einer Erfindung zu verbieten. Es handelt sich hierbei um ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbotsrecht beinhaltet. Es berechtigt dazu, anderen zu verbieten, die eigene Erfindung zu gewerblichen Zwecken nachzubauen und sie gewerblich zu nutzen. Der Erfinder hat dagegen nicht das Recht, die private Nutzung seiner Erfindung zu unterbinden.

Quelle: http://www.rechtsanwalt-limbeck.de/?Infothek:Patente

lieben gruß
alex


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BeitragVerfasst: Fr 08.Jun 2007 19:07 
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Werner P hat geschrieben:
Hallo
Gegenfrage
wie schütze ich mich als bastler wenn ich detailfotos meiner arbeit
ins netz stelle und firmen sie in ihre produkte einfliessen lassen.
oder muß ich mir erst alles schützen lassen
einklagen kann man sowieso nichts

Gruß Werner


Hallo Werner.

Das geht tatsächlich nur über den Patentschutz!
Patente anmelden ist aber keine so preiswerte Angelegenheit,
denn es erfordert aufwändige Recherchen, ob das zum Patent angemeldete Produkt schon irgendwo existiert. :wink:

_________________
Der Vorteil der Klugheit liegt darin,
dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger!


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Ahoi,

oder eine Null-Euro-Patentanmeldung machen :shock: :lol:

Gruß Armin


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AlexN hat geschrieben:

§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents

Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf

1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;

:?:

Oder das hier nur mal in textform...

Patente

Das Patent ist ein Recht, anderen Personen die Benutzung einer Erfindung zu verbieten. Es handelt sich hierbei um ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbotsrecht beinhaltet. Es berechtigt dazu, anderen zu verbieten, die eigene Erfindung zu gewerblichen Zwecken nachzubauen und sie gewerblich zu nutzen. Der Erfinder hat dagegen nicht das Recht, die private Nutzung seiner Erfindung zu unterbinden.

Quelle: http://www.rechtsanwalt-limbeck.de/?Infothek:Patente


:lol: :lol: :lol: :lol:

_________________
Gruß Bernhard

http://www.youtube.com/user/germanlobo


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Hi Pfiffi,

nix gegen die Vereinbarung. ;-)

Aber wie bereits erwähnt, ist das sowie der Status Quo.

Die Forenmitglieder dürfen mit dieser Vereinbarung nicht mehr, wie Ihnen sowieso gesetzlich zusteht.

Positiver Nebeneffekt ist jedoch, dass nicht sinnlos Rechtanwälte konsultiert werden. ;-)

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst: Fr 08.Jun 2007 21:47 
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AlexN hat geschrieben:
§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents

Das ist es. Alex, du hattest Recht.

Bleibt jetzt nur noch die Frage, ob im Gesetz eine Geheimhaltungspflicht vor einer Offenlegung irgendwo geregelt ist. Hat da auch einen Paragrafen etwas gefunden?


Pfiffikus,
der bald noch etwas für Werner ergänzt


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BeitragVerfasst: Fr 08.Jun 2007 22:21 
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hallo ecki,

genau hier an dieser stelle liegt der hase in der pfanne:

Zitat:
Das geht tatsächlich nur über den Patentschutz!
Patente anmelden ist aber keine so preiswerte Angelegenheit,
denn es erfordert aufwändige Recherchen, ob das zum Patent angemeldete Produkt schon irgendwo existiert.


ein patent anzumelden kostet einen apfel und ein ei :wink: ...... vordruckformular ausfüllen, absenden und geringe verwaltungsgebühr entrichten, mal lapidar gesagt.

so und nun kommen wir zu dem punkt der richtig geld kostet :

um das patent zu veröffentlichen bedarf es
-- einer detailierten recherche
-- danach einer fachlich fundierten interpretation von möglicherweise bestehenden patenten im vergleich zu dem angemeldeten patent.
-- ergeben sich hier keine berührungspunkte und anlaß zur kritik so kann das patent veröffentlicht werden, unabhängig ob nun ein monat oder ein jahr vergangen sind .

-- und erst jetzt - nach recherche und veröffentlichung kann der NEUE patentinhaber rechtliche schritte einleiten - auch bezugnehmend auf vorfälle die in der zeit der patentanmeldung stattfanden.

so - bis hierher alles klar :D

so nun beleuchten wir mal die gängige praxis:

schmittchen schleicher meint das rad neu erfunden zu haben, also saust er los - meldet das rad zum patent an, zahlt eine geringe verwaltungsgebühr und das wars für ihn.

fall 1
....... jahre später hat ein ingenieur der weltfirma poseidon AG die gleiche idee zum rad und beschließt das rad in serie zu bauen - so jetzt kommt unser schmitchen schleicher aus der versenkung - lässt sein patent recherchieren und veröffentlichen (seine rechte sind ja seit eintragung gesichert) geht dann zu poseidon AG und hält unter androhung die hand auf und ist möglicherweise saniert - die 10 000€ die ihn die recherche gekostet hat belächelt er nur noch :lol:

fall 2

....... jahre später hat eine kleinfirma hinterhof Gmbh die gleiche idee zum rad und beschließt das rad in kleinserieserie zu bauen - so jetzt kommt unser schmitchen schleicher aus der versenkung - überlegt aber sehr genau ob sich eine rechercjhe und veröffentlichung seines patentes welche ihn ca. 10 000€ kostet rentiert, denn wenn er pech hat und die hand bei hinterhof Gmbh aufhält sagt der chef dort - oh sorry - wenn ich das rad in zu erwartender stückzahl baue und verkauft bekomme verdiene ich möglicherweise 5 000€ - dem schmittchen schleicher soll ich aber 20 000€ zahlen - da er nicht bescheuert ist unser hinterhof chef sagt er ganz einfach - schade schmittchen schleicher - ich verzichte und baue das rad nicht :lol:

fall 3

schmittchen schleicher sagt sich das rad ist so geil, daß ich es selbst baue und damit richtig reich werde und zwar so daß mir keiner das teil nachbauen kann, also rechnet er: mittlerweile ist es ja bekannt, daß das fertige patent 10 000€ kostet also muß er damit mehr verdienen als diese kosten die schon basismäßig der schutz kostet - geht diese rechnung nicht auf hat er als alternative die möglichkeit sein rad zu bauen und zu versuchen soviel wie möglich mit gewinn zu verkaufen bevor die palgiate den vertrieb erschweren und den markt sättigen.

und zu guter letzt der geilste fall 4

schmittchen schleicher sagt sich das rad ist so geil, daß ich es selbst baue und damit richtig reich werde- er baut sein rad und versucht soviel wie möglich mit gewinn zu verkaufen bevor die palgiate den vertrieb erschweren und den markt sättigen.

und nun kommt der beste trick

er wartet geduldig bis genügend plagiathersteller auf dem markt ihr geld mit seiner idee verdienen. jetzt wirft er die 10 000€ ein und lässt sein patent veröffentlichen, die rechte daran besitzt er ja schon lange im verborgenen. nun sucht er sich einen cleveren anwalt - dieser schreibt alle plagiathersteller an verwißt auf das bestehende patent des schmittchen schleicher - nennt sich dann unterlassungsklage oder so - und hält bei jedem unter androhung von strafe seine hand auf - kann dann auch richtig lukrativ werden.

fazit:

schmittchen schleicher muß sehr wohl überlegen was IHN die fertige patentierung kostet und was er möglicherweise damit an gewinn erzielen kann. ein fehler kann aber so eine patentanmeldung sicher nicht sein - es gibt ja soviele möglichkeiten was man damit machen kann :lol: :lol: :lol:

*** dieses schreiben ist ein reines fallbeispiel aus meinen gedanken.
zufällige ähnlichkeiten mit bestehenden personen wären rein zufällig und in keinster weise beabsichtigt.
einen juristischen hintergrund besitze ich nicht - personen die es besser wissen dürfen gerne meine einschätzung korrigieren.

......und wer bis hierhin gelesen hat ist schon ganz schön hartnäkig
...... und wer es auch noch verstanden hat ist ganz schön clever oder genauso unwissend wie ich :wink:

_________________
gruß jürgen
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Zuletzt geändert von juergen-b am Fr 08.Jun 2007 22:32, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Fr 08.Jun 2007 22:31 
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Hallo Jürgen,

das geht an der Realität vorbei. ;-)

Ein Patent anmelden ist deutlich mehr als ein Formular ausfüllen. Eine Marke geht so einfach - ein Patent nicht.

Da nach 18 Monaten, das Patent offengelegt sein muss, geht die Wartetaktik ("Jahre später") nicht auf.

Gruß,
Frank

... der Markenbesitzer ;-)

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BeitragVerfasst: Fr 08.Jun 2007 22:39 
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hy yoshi,

Zitat:
Ein Patent anmelden ist deutlich mehr als ein Formular ausfüllen.


ok - vermutlich eine sehr detailierte beschreibung der technik und deren einsatzmöglichkeiten - läuft bei mir noch unter formular :D :D

Zitat:
Da nach 18 Monaten, das Patent offengelegt sein muss, geht die Wartetaktik ("Jahre später") nicht auf.


ok - geistig ändern - "monate später" ........ aber da kann doch auch schon einiges passieren :P

aber ich finde die story einfach schön - fast so gut wie "rotkäppchen und die sieben zwerge :D ) ....... oder waren es doch "geißlein"

_________________
gruß jürgen
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