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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Mo 18.Feb 2008 21:22 
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Hi,

Zitat:
Dazu wollte ich Infos...

:oops:

War dann wohl ein Schnellschuss.

Ich werde Morgen im Büro einmal in´s Nachbarrechtsgesetz schauen...

Einen schönen Abend.

Gruß Klaus

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BeitragVerfasst: Di 19.Feb 2008 9:08 
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Guten Morgen,
im Grunde bricht eine öffentlich rechtliche Gesetzmäßigkeit das Privatrecht. Das ist allerdings eine komplexe Geschichte mit wohl vielen Einschränkungen und Präzedenzurteilen – hier gibt es tolle Möglichkeiten auf der juristischen Spielwiese.....

In Deinem Fall ist die Situation allerdings eindeutig!

Gem. § 2, b) NachbG NRW gilt folgendes:

§ 1 Abs. 1 Satz 1 ( die Regelung der Abstände im NachbG NRW) gilt nicht

b) für gem. § 6 Abs. 11 der bauordnung NRW zulässige Garagen, überdachte Stellplätze, Gebäude mit Abstellräumen (Gartenhäuser sind solche Gebäude mit Abstellräumen!) und Gewächshäuser sowie überdachte Sitzplätze und oberirdische Nebenanlagen für die örtliche Versorgung und für den Wirtschaftsteil einer Kleinsiedlung;

Du kannst Dein Gartenhaus also unter Beachtung der B-Plan Festsetzungen errichten, ohne dass Du den Nachbarn beteiligen musst! Definitiv......

Einen schönen Tag

Gruß Klaus

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BeitragVerfasst: Di 19.Feb 2008 9:32 
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moin klaus ....super job :thumbsup:

gruß thomas


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BeitragVerfasst: Mi 20.Feb 2008 8:44 
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Klaus P hat geschrieben:
Guten Morgen,
im Grunde bricht eine öffentlich rechtliche Gesetzmäßigkeit das Privatrecht. Das ist allerdings eine komplexe Geschichte mit wohl vielen Einschränkungen und Präzedenzurteilen – hier gibt es tolle Möglichkeiten auf der juristischen Spielwiese.....

In Deinem Fall ist die Situation allerdings eindeutig!

Gem. § 2, b) NachbG NRW gilt folgendes:

§ 1 Abs. 1 Satz 1 ( die Regelung der Abstände im NachbG NRW) gilt nicht

b) für gem. § 6 Abs. 11 der bauordnung NRW zulässige Garagen, überdachte Stellplätze, Gebäude mit Abstellräumen (Gartenhäuser sind solche Gebäude mit Abstellräumen!) und Gewächshäuser sowie überdachte Sitzplätze und oberirdische Nebenanlagen für die örtliche Versorgung und für den Wirtschaftsteil einer Kleinsiedlung;

Du kannst Dein Gartenhaus also unter Beachtung der B-Plan Festsetzungen errichten, ohne dass Du den Nachbarn beteiligen musst! Definitiv......

Einen schönen Tag

Gruß Klaus


Hallo Klaus,

vielen Dank für die Hinweise. Hoffe ich brauche diese Regelung nicht.
Sind die oben genannten Gesetze denn der aktuellste Stand? Kann man daran denn wirklich nicht interpretieren?

Danke für deine Mühe...

Grüsse
Koi_Fan

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Volumen des Teiches 61,5m³ davon Filtervolumen 10m³,Filtersystem: Patronenfilter 104m Patronen, 500L Kaldness zeitweise belüftet, 2x Linn 01 Rohrpumpe ca 50m³/Std.,Vortex mit 1,9m Durchmesser mit SiFi V mit Seerose UP-90, 3xBA, 1xSkimmer,4x Wasserzulauf DN100, Teichtiefe 2,5m,Oberfläche ca 25m², IKS-Pondpilot C (Temperatur,PH,Sauerstoff,Luftdruck,Pegel), Sauerstoffkonzentrator Weinmann Oxymat3, Amalgam UVC Lampe 130W (40W UV Leistung), Ozonisator Sander C200


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BeitragVerfasst: Mi 20.Feb 2008 12:47 
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Hallo,

Zitat:
Sind die oben genannten Gesetze denn der aktuellste Stand? Kann man daran denn wirklich nicht interpretieren?


Die Gesetzestexte sind auf dem aktuellsten Stand (Stand November 2007 - aktuellere Fassungen gibt es nicht). Da gibt es nichts zu interpretieren.
Das Nachbarrechtsgesetz selbst räumt diese Ausnahmen ein.

Ganz sicher.

Gruß Klaus

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BeitragVerfasst: Mi 20.Feb 2008 16:17 
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Klaus P hat geschrieben:
Gebäude mit Abstellräumen (Gartenhäuser sind solche Gebäude mit Abstellräumen!)


Hallo Klaus,

ist denn auch sichergestellt, dass bei Gebäuden mit Abstellraum auch garantiert um Gartenhäuser handelt? Zu oft habe ich erlebt das die Gesetze in Deutschland anders ausgelegt werden können.

Grüsse
Koi_Fan

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BeitragVerfasst: Fr 22.Feb 2008 18:52 
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Hallo Sascha!!

Knall die Hütte hin und fertisch!!! :wink: :wink: :wink:

Ich würde auch mit dem Nachbarn sprechen - würde aber gleichzeitig dem Herrn zu verstehen geben, dass Du Dich erschöpfend erkundigt hast und die Sache nicht genehmigungspflichtig ist. Aber da Du ja bekanntlich ein netter Kerl bist, möchtest Du ihm über die Hütte vorher Bescheid sagen.

Bei uns in Bayern gibt es ein Sprichwort: Wer viel fragt, geht viel Irr!! :wink: :wink:

Soll nicht heißen, dass bei uns alles erlaubt ist (denke mal es ist ähnlich wie in NRW). Aber schlechtes Gewissen brauchst Du sicher nicht zu haben!!

Viel Spass bei Bau - hab letztes Jahr auch eine gebaut ( 4,50mtr. x 3.50 mtr.) und eine Firsthöhe von 3,30 mtr.!! :wink: :wink: :wink:

Gruß Franz


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BeitragVerfasst: Mo 25.Feb 2008 8:01 
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Guten Morgen,
Zitat:
ist denn auch sichergestellt, dass bei Gebäuden mit Abstellraum auch garantiert um Gartenhäuser handelt?

...spätestens dann, wenn bei einer etwaigen Überprüfung (die sicher nie stattfinden wird) Dein Rasenmäher und Dein Spaten in der Gartenhütte steht. Wichtig ist, dass dort kein Bett für Deinen Besuch vorhanden ist :wink: .

Eine schönen Tag noch,

Gruß Klaus

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