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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Fr 02.Nov 2007 9:10 
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Peter Wilhelm hat geschrieben:


Und ist mir in solchem Fall auch nur die geringste Nachlässigkeit nachzuweisen, stehe ich ohne Versicherungsschutz dar und verliere u. U. meine eigene finanzielle Existenz. Diese Problematik bitte ich dabei zu bedenken.



Wie kommst du denn darauf, bei der geringsten Nachlässigkeit den Versicherungsschutz zu verlieren???

Das halte ich für ein Gerücht!


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 Betreff des Beitrags: Gerüchte und ähnliches...
BeitragVerfasst: Fr 02.Nov 2007 16:29 
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Das mag gut sein, "tomtom"...

Zunächst möchte ich deutlich klarstellen, daß ich kein Jurist bin.

Fachkundige Äußerungen dazu gibt es ja durchaus hier zu lesen. Weitere interessante Ausführungen gibt es auch hier , dort speziell im 5. Beitrag, 3. Absatz, zu lesen.

Wenn auch möglicherweise die jüngere Rechtsprechung, so den Ausführungen des RA Kotz zu entnehmen, in die Richtung tendiert die Eltern der Nachbarskinder verstärkt in die Aufsichtspflicht zu nehmen, so ist zwischen den Zeilen nach wie vor zu erkennen, daß es im Falle des Falles auch heute keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Es ist mir - mit Verlaub - von daher vollkommen gleichgültig, wie Du "tomtom" das siehst.
Ich gehe bei der Thematik lediglich von meiner eigenen Verantwortlichkeit aus...

Ich hatte weiter oben schon geschrieben, daß es deutliche Unterschiede gibt zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung. Was strafrechtlich ausreichend sein mag, 'kann' im zivilrechtlichen Bereich durchaus in die Hose gehen...

Hier stellt sich in diesem Zusammenhang u.a. die durchaus berechtigte Frage, ob überhaupt ein jeder Gartenteichbesitzer das Vorhandensein eines solchen im Rahmen seiner Privathaftpflichtversicherung deklariert hat...?

_________________
Freundliche Grüße

Peter Wilhelm


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerüchte und ähnliches...
BeitragVerfasst: Fr 02.Nov 2007 17:54 
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Hallo Peter,

Peter Wilhelm hat geschrieben:
Hier stellt sich in diesem Zusammenhang u.a. die durchaus berechtigte Frage, ob überhaupt ein jeder Gartenteichbesitzer das Vorhandensein eines solchen im Rahmen seiner Privathaftpflichtversicherung deklariert hat...?

wie es der Zufall will, habe ich gerade ein Schreiben der Versicherung abzuheften. Da hab ich mal mein "Kleingedrucktes" angesehen.

Von einer Deklarationspflicht eines Gartenteiches habe ich weder etwas gelesen, noch wurde im Antragsformular danach gefragt.

Zitat:
I. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Privatperson
...
8. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen - nicht jedoch von Hunden und gewerbsmäßigem Nutzgetier blablabla
...


Wiederum ausgeschlossen von der Haftpflicht wäre theoretisch der Gebrauch von Wasserfahrzeugen (auf dem Teich und anderswo).

Ich habe keine Ahnung, wie das andere Gesellschaften handhaben.


Pfiffikus,
der seine Koi im Streitfall als zahme Haustiere ansieht


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BeitragVerfasst: Sa 03.Nov 2007 17:16 
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Ich wollte nicht auf die "Haftung" raus, sondern die "Deckung". Die Haftungsfrage wird wohl in jedem Fall etwas anders liegen und auch von jedem Gericht etwas anders eingestuft werden. Und auch wenn wir jetzt hinter eine Lösung kommen kann doch die zukünftige Rechtssprechung wieder anders aussehen. da kann keiner etwas ändern.

Fakt ist nur dass sich jeder mit seiner Haftpflichtversicherung einigermaßen sicher fühlen kann. Nur wegen einer unzureichender Sicherung seines Gartenteichs wird wohl keiner seinen Versicherungsschutz verlieren. Grobe Fahrlässigkeit kann in deiner Hausratversicherung ein Problem geben (obwohl es auch hier genauso wie in der KFZ-Kaskoversicherung Gesellschaften gibt die auch das mitversichern). In der Haftpflichtversicherung mußt du dir schon mehr zu Schulden kommen lassen um ohne Deckung da zu stehen.

Bezüglich der Mitversicherung von Gartenteichen ist mir keine Privathaftpflicht in Deutschland bekannt die diesen Umstand ausschließt (bei deinem selbstgenutztes Anwesen, Wohnsitz). Vorsicht ist nur geboten, wenn der Gartenteich zu einem Haus gehört das nicht von dir alleine bewohnt wird. Also z.B. es gibt noch eine vermietete Einliegerwohnung oder es handelt sich um ein Zweifamilienhaus. Hier gibt es nur selten Schutz über die Privathaftpflicht (meist nur in Top oder Komfort-Tarifen). In einem solchen Fall benötigt man zusätzlich eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.

Für dein eigenes Schuldempfinden musst du natürlich selbst entscheiden welchen Aufwand du bei den Sicherungen betreiben willst, für die Versicherung mußt du eigentlich nichts tun.

Ich wollte dich auch nicht persönlich angreifen, nur sollten die Leute hier nicht unnötig verunsichert werden. Ein finanzielles Risiko aufgrund fehlender Deckung in der Privathaftpflicht geht in jedem Fall keiner mit seinem Teich ein. Falls dir mein Beitrag etwas die "Nase rauf gestiegen" ist möchte ich mich bei dir entschuldigen.

Thomas

der seine Hand nicht ins Feuer legen möchte, dass Kois als zahme Haustiere gelten aber noch nicht von Fällen gehört hat in denen Koi einen Besucher angefallen haben ;-)


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BeitragVerfasst: So 30.Dez 2007 12:04 
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Hi zusammen,

hier mal wieder ein Beitrag zum Thema Teichsicherung: :wink:

http://recht.mein-schoener-garten.de/index.html?seite=content/200509/02786/index.html

Gruss,
Frank

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BeitragVerfasst: So 30.Dez 2007 19:29 
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Wenn wir gerade bei diesem Thema sind, es geht natürlich nichts über eine zutreffende Beschilderung, um im Fall der Fälle einen Teil der Verantwortung von sich weisen zu können.
Hier möchte ich mal einige Impressionen von der Bundesgartenschau 2007 in Gera und Ronneburg zeigen.

Bild





Bild

Der Frosch sitzt in einer Pfütze, die die Umrisse des Landes Thüringen symbolisiert.
Bild

Natürlich fehlt nicht das obligatorische Schild.
Bild


Im Herbst sah der Tümpel schon ein wenig grüner aus.
Bild

Und nach der Schau werden die Bleche herausgezogen und entsorgt.


Pfiffikus,
der von keinem Badeunfall auf der BUGA gehört hat


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BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2007 0:04 
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Schöne Bilder, aber in wie weit bin ich aus der Verantwortung, nur weil ich Schilder aufstelle???

Wenn es nur so einfach wäre....!

Gruß Ralf

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BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2007 9:38 
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Hi Ralf,

richtig: Schilder bringen nichts, da kleine Kinder nicht lesen können. :wink:

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2007 12:55 
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dann sollte wir uns in der Pizzastudie verbesehern viehleicht klabt es dann auch das die Kleinkinder lesen könen. :wink:

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Gruß Andi
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BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2007 15:19 
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lapskaus hat geschrieben:
dann sollte wir uns in der Pizzastudie verbesehern viehleicht klabt es dann auch das die Kleinkinder lesen könen. :wink:


:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Ja ja, immer auf die kleinen!!!

Gruß Ralf

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