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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Di 21.Aug 2007 14:51 
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man könnte sicher bei thomas auch getrennt ober und unterteil bestellen :wink:

dies dürfte für ihn kein problem sein, wenn das dann zufällig ein oxidome ergibt hatte der käufer ein glückliches händchen

grüße sven


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BeitragVerfasst: Di 21.Aug 2007 16:10 
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Hallo ,

ich finde unsere Lösung fair!

Wir sagen dem Käufer vorher für was wir eine Gewähr übernehmen können !

Ob die Druckkesselverordnung für dieses zutrifft würde ich selbst auch bezweifeln , denn dann darf garnichts verkauft werden .....auch nicht der Oxitube und CO.......weil dann die Druckbehälter aus Metall sein müssen !!!!!!!!!!!(Lt. Druckkesselverordnung)

Auch wenn über"den Gartenzaun" etwas "fliegt" haftet der "Werfer" aber mit allem was er hat , weil dann seine Versicherung sich bei ihm schadfrei halten wird ........da grobe fahrlässigkeit, wurde ja öffentlich bekanntgegeben!

Das betrifft auch alle bereits ausgelieferten SR !

Die Verkäufer können sich hier nur schadfrei halten , wenn sie eine Rückrufaktion starten !

So sind leider die deutschen Gesetze.

Ich persönlich sehe keinerlei Sicherheitsrisiko , aber schriftlich dazu garantieren wäre mir zu riskant.

Liebe Grüsse Heinrich


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BeitragVerfasst: Mi 22.Aug 2007 18:10 
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Hallo Heinrich,

so ganz richtig ist das nicht was Du da schreibst.

Wenn eine Kunststoffschlosserei nach WHG §19 I geprüft ist und dort Kunststoffschlosser arbeiten bzw. der Inhaber nach DVS-Schweißerprüfungsvorgaben eine Schweißerprüfung für Kunststoff erfolgreich erworben hat kann so ein Kessel sehr wohl aus Kunststoff sein.

Nur ein Beispiel, wir bauen auch Kessel für Dampfrückführung aus Heizungsanlagen, oder Druckausgleichsbehälter für Säuredosieranlagen usw.

Sprich so ein Kessel oder besser gesagt Sauerstofftank kann sehr wohl aus Kunststoff sein, der Erbauer muß nur die richtigen Prüfungen und Zertifikate haben.

_________________
Mit den besten Grüßen aus Wuppertal

Marcus

http://www.mamo-koi.de
http://www.mamo-gmbh.de


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BeitragVerfasst: Mi 22.Aug 2007 18:18 
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Aha!

Dann tut euch doch einfach zusammen. :D

Gruss,
Frank


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BeitragVerfasst: Do 23.Aug 2007 7:11 
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Konstrukteur Teichtechnik
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Beiträge: 574
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Hallo Markus ,

Du schreibst nichts neues !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn Du Wasser und Luft (Wasserdampf) einleitest , darf der Druckbehälter auch aus Kunststoff sein !

Du darfst aber keine anderen Gase als Luft einleiten !!!!!!!!!!!!!!!!

Denn dann muss der Druckbehälter aus Metall sein....daran rüttelt auch keine Schweisserprüfung und zertifikat !

Gruss Heinrich


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