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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 11:02 
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Hallo
Da bei uns in der unmittelbaren Nachbarschaft keine kleineren Kinder sind, habe ich diesbezüglich Glück.Werde aber an meiner Hofeinfahrt zumindest ein Schild aufstellen mit dem Text

"Betreten verboten,Teichgrundstück"
Eltern haften für ihre Kinder

Hoffe damit meiner Sorgfalltsplicht genüge getan zu haben.Da ein Verbotsschild aufgestellt ist wird für eventuelle Schäden die Grundstückshaftpflicht einspringen.

Es ist natürlich immer schlimm wenn etwas passiert aber so ist man rechtlich wenigstens etwas abgesichert.Unsere Enkel wachsen mit dem Teich auf und sind daran gewöhnt.Würde sie aber nie ohne Aufsicht in die Nähe des Teiches lassen ehe sie nicht schwimmen können.

Mfg.Horst

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Teichvolumen 30m³,Teichtiefe2,15m
Pflanzteich 11m³,
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Pumpenkammer mit Linnpumpe und SR
2x Bodenablauf ,1xSkimmer
4x Teicheinlauf
Bachlauf aus Pflanzenteich


Zuletzt geändert von horst am Mo 25.Dez 2006 16:37, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 13:05 
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Da kann ich nur hoffen daß kleine Kinder Lesen können!

Gruß Tommy

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Hier meine Teichbaudokumentation


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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 13:49 
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"Betreten verboten,Teichgrungstück"
Eltern haften für ihre Kinder


Hoffe die Kinder können nicht lesen :-) TEICHGRUNGSTÜCK :-)
Frohe Weihnachten...

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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 17:23 
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Hallo Thomas
Man kann sein Grundstück nicht so sichern das es unmöglich ist es zu betreten.Wo ein Wille ist ,ist auch ein Weg.Das wirst du aus deiner Jugend kennen.Es geht mir darum, das mir als Eigentümer ein gewisser Schutz durch die Versicherung geboten wird.Man hofft das es nie zu irgend einem Schaden kommt.

Mfg.Horst

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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 17:28 
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Moin,

ich bin auch der Ansicht, daß eine Einfriedung strafrechtlich ausreicht.
Hier gibt es ein PDF zur Teichabsicherung :

http://www.kfv.at/fileadmin/Publikation ... Biotop.pdf

Gruß Armin


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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 17:40 
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Hi!
Wenn ein Grundstück mit einem Zaum von weniger als 1 m eingefriedet ist, so wird gem. Strafrecht ein "Einbrecher" nur wegen einfachem Diebstahl bestraft--->weil solch eine Umzäunung ohne Probleme überstiegen werden kann. Das gibt dann auch Schwierigkeiten mit dem Versicherer, weil der in der Regel dann nicht leisten wird.
Ist der Zaun höher als 1-1,2 m, dann wird es ein Schwerer Diebstahl(Einbruch) und die Versicherung muss löhnen.
Vielleicht könnte man ja diese "Marke" auch als Parallele für diesen Fall heranziehen, keine Ahnung!!!

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Viele Grüsse
Matti


>It's not easy being green<
Kermit


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 Betreff des Beitrags: rechtliches
BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 18:06 
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Wir können als unseren Teich sichern wie wir wollen, wenn was passiert sind wir so oder so der Arsch.
Ich suche immernoch eine möglichkeit meinen Teich wenn er mal fertig ist etwas abzusichern, soll aber auch ordentlich ausschauen und ins gesamtbild passen.

Eine Puppe als Abschreckung im Teich schwimmen lassen bringt wohl auch nichts, da die (bösen) Kinder diese dann holen wollen :cry:
Das war ein Gag und ist nicht ernst gemeint :wink:

Gruß Tommy,
der leider zu den rechtlichen Sachen nichts sagen kann.

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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 19:15 
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Hallo


da habe ich bei mir ja glück :wink: ich habe bei mir das ganze Grundstück 1,20m hoch eingezeunt!


wenn da was passieren sollte muss ich ja dann wohl nicht zahlen! wer sich die mühe macht über den Zaun zu klettern ist wohl selber schuld wenn was passiert :!:


hoffe natürlich das in der richtung nie was passieren wird :!:



Gruß Peter

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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 19:56 
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Hallo,

ich denke mal für meine teil habe ich genügent abgesichert, die weiße Sandsteinmauer auf der rechten Seite ist 130cm hoch, vom Nachbar Grundstück aus sogar 180cm hoch und oben drauf ist noch ein Elektrozaun :lol:
Bild

Gruß Reinhold

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Bild


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BeitragVerfasst: Mo 25.Dez 2006 20:31 
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Hi,

ich denke auch, daß eine durchgängige Einzäunung mit geeigneter Höhe das Mindestmaß der Vorkehrungen ist. Zugangstüren müssen natürlich nicht nur abschließbar sondern auch permanent abgeschlossen sein. Interessant finde ich den, von Matti genannten, Schwellenwert von 1 bis 1,2m Höhe. Die Herleitung hört sich sehr schlüssig an.
Auf die einfache Aufstellung eines Verbotsschildes würde ich mich nicht verlassen. Der Einwand, daß kleine Kinder das Schild nicht lesen können respektive nicht befolgen werden, ist aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt. Denn gerade bei Kindern muß man eben davon ausgehen, daß sie alles tun was sie nicht dürfen aber niemals das was sie sollen.

Gruß
Markus


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