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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 22:17 
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Pfiffikus hat geschrieben:
In späteren Wochen reicht bei Bedarf eine kleine Bemerkung über das schöne warme Wasser - sie machen lieber einen Bogen um den Teich, wie von mir beabsichtigt.


Pfiffikus,
der Kinderschreck


Hi Pfiffikus,

der Trick wird Dir im Sommer nicht mehr gelingen. :lol:

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 22:37 
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Tja,
die ehemaligen Studenten der Jurisprudenz halten sich hier immer elegant im Hintergrund, obwohl sie irgendwann im Studium auch mal die diese Abgründe gestreift haben müssen.
Das alles kann man aber auch nicht mit einem abschliessenden Satz behandeln.
Grundsätzlich kannst "Du" auf Deinem befriedeten Besitztum alles tun und lassen, was Dir beliebt, so lange Du nicht was Strafbares machst. Das kann auch durch Unterlassen oder fahrlässig geschehen.
Wenn es sich so wie bei Gunter verhält, dass auf dem eingezäunten Grundstück auch noch Mieter berechtigt herumlaufen dürfen, dann wird die Sache recht kritisch. Das ist dann was anderes, als wenn sich ein Unbefugter oder Einbrecher die Haxen bricht, weil er die Örtlichkeit vorher nicht ausreichend ausbaldowert hat, oder in den Teich fällt.
Zusammenstauchen oder Vergraulen der Kinder hilft nur so lange, bis ein Kind in Gunters Teich fällt. Dann wird zwar nicht unbedingt seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft gleich ein Straftatbestand gefunden werden, aber die Hinterbliebenen werden schon ihre Forderungen an Gunter stellen.
Noch sind wir nicht ganz in US-Verhältnissen (obwohl, nicht mehr weit weg davon!!!), wo ein Einbrecher die Kosten für Krankenhaus und OP vom Hausbesitzer einfordern kann, weil er sich nach Einschlagen der Fensterscheibe beim Hindurchkriechen die Nase von einem dann erst herabstürzenden Glasfragment abrasiert hat.

Is echt passiert, man glaubt es ja nicht!!!

Wie ich schon schrieb, sind Gerichtsurteile immer Einzelfallentscheide, die nicht automatisch auf ähnliche oder sogar gleichgelagerte Fälle übertragen werden können. Da gibts Unterschiede bei den einzelnen Amts- und Landgerichten, Gerichtsbezirken und in den Bundesländern.
Solange es kein oberstes Generalurteil, vom BGH, gibt, welches einfach sagt:
--Wer einen Teich auf seinem Grundstück hat, egal wie und ob abgesichert oder gar nicht, haftet für ALLES--, ist alles möglich.
Ich pers. habe die Auffassung, dass ein Fremder, auch ein Kind, nichts auf meinem Grund zu suchen hat. Betritt der Mensch das Grundstück trotzdem ohne meine Erlaubnis, so muss er mit den Folgen leben.
Sicher kann man die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten nicht auf ständige ununterbrochene Kontrolle ausdehnen, das widerspricht einfach den üblichen Gepflogenheiten. Auch nützt der Hinweis auf immer weiteren Werteverfall, auch bedingt durch mangelnde Erziehung, nichts in dem Zusammenhang. Ich wurde vernünftig erzogen und hab trotzdem viel Scheisse gebaut als Kind (hab auch oft kräftig dafür den Arsch voll gekriegt :D ).
Getreu dem Motto: Die Äpfel in Nachbars Garten sind nun mal immer leckerer.........................! und
Was verboten ist, reizt noch viel mehr!!!!

Aber irgendwo hörts dann auch auf. Zaun mind. 1 m hoch ums Grundstück, das sollte genügen, vor allem dann, wenn der Teich nicht direkt am Zaun liegt oder von dort aus nicht mal zu sehen ist.
Dann sollte die Grundstücks-Haftpflichtversicherung die finanziellen Folgen zu tragen haben, strafrechtlich irrelevant.
Trotzdem bleiben die Folgen schrecklich genug, wenn ein Mensch zu Schaden kommen sollte.

_________________
Viele Grüsse
Matti


>It's not easy being green<
Kermit


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 22:54 
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Hi Daniel,
ich nochmal:
Dass verschiedene Gerichte unterschiedlich urteilen, hatte ich ja schon gesagt, das wird auch jedem klar sein, hoffe ich.
Lass uns mal zu Deinem Begriff "haftbar" zurückkommen.
Was heisst das denn?
Nehmen wir mal den guten alten Verkehrsunfall zum Beispiel. Viele glauben, dass die Polizei den nur aufnimmt, damit der entstandene Schaden reguliert wird. MITNICHTEN, den Quatsch gibts sowieso nur noch in D, wegen eines Gesetzes über Statistik. Unsere Nachbarn kennen sowas überhaupt nicht. Aber zurück:
Einer nimmt dem anderen die Vorfahrt. Polizei kommt und nimmt den Unfall auf. Dabei wird lediglich festgestellt, wer sich gem. StVO falsch verhalten hat, in dem Falle Missachtung der Vorfahrt. Der kriegt dann sein Bussgeld aufgedrückt. Dabei spielt es zB. keine Rolle, ob der Vorfahrtberechtigte zu schnell gefahren ist oder sein könnte.
Wenn es dann aber darum geht, dass der sein Auto von der Vers. des Vorfahrtmissachters repariert haben will, also die Kosten und nur darum gehts uns allen ja in dem Fall, dann schauts schon ganz an ders aus. Das geht dann nämlich um BGB, ziviles Recht und endet meist im sog. Vergleichsverfahren. Das kann bei erheblichen Mitschuldanteilen desjenigen, der gem. StVO Vorfahrt hatte, zum Fifti-Fifti werden, nämlich jeder trägt seinen eigenen Schaden selbst.
Das meinst Du sicher mit HAFTBAR, Daniel.
Und nochwas: Auch Polizisten, ob von der richtigen Polizei oder von den Helden, erzählen manchmal ne Menge Mist. Ich kenne da so einige............... :D 8) :oops:
Im Übrigen ist mit denen ähnlich wie mit den Juristen: Irgendwann mal gelernt, dann aber was ganz anderes gemacht und eigentlich Null Ahnung mehr von der Sache.
Ich selbst bin schon seit 97 nicht mehr im Revierdienst und auf der Strasse tätig, aber was glaubst Du denn was die Leute mit dem Beruf Polizeibeamter alles verbinden? Alles und Nix!!! Die meisten haben nicht die geringste Vorstellung von dem Beruf, lediglich kennen sie entweder so Scheisse wie Tatort, Derrik, Grossstadtrevier oder was es da sonst noch so im TV gibt.
Toto und Harry und dergl. TV-Sendungen geben ja einen kleinen Einblick in die Vielfältigkeit......!!!

Joo, soon Teich ist ganz schön Scheisse, besser isn Aquarium :D

_________________
Viele Grüsse
Matti


>It's not easy being green<
Kermit


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BeitragVerfasst: Sa 23.Dez 2006 23:31 
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Hi,

jo , echt lustig oder eher echt erschreckend so manche Urteile !

Hier noch so ein Ding :

Ein Kleingartenbesitzer ist erfolgreich auf Schadenersatz verklagt worden!
Ein Einbrecher hat nach vollendeter Tat das Grundstück wieder verlassen wollen
und ist auf eine im Garten liegende Harke getreten.
Der Stiel der Harke schleuderte dem Einbrecher ins Gesicht
und verursachte eine defekte Brille und eine Platzwunde.
Der Kleingartenbesitzer wurde zu zahlen von Schmerzensgeld
und zum Ersatz der Brille verurteilt !!!!

Also aufgepasst ,
wenn euch einer die Koi klauen will ,
und er sich an eurem defekten Kescher verletzt ,
müsst ihr eventuell noch Schmerzensgeld bezahlen!

Gruß Klaus , der sich fragt wie das mit dem Elektroreiherschreck aussähe ?

_________________
Gruß
Klaus





18 Koi 56-77cm ; 42t Teich ; EB-Trommler ; 280L Helx ; 30t Ppe u. 20t Ppe. ; 40W + 40W UVC ; >65kg Fisch

Mein Futter : https://www.koifutterhandel.de/


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BeitragVerfasst: So 24.Dez 2006 0:03 
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Hi Klaus,

das klingt verdächtig nach Amerikanisierung der Gesellschaft. Ich dachte solch dämliche Urteile gäbe es nur im Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten. :lol: Wenn`s danach ging stünde jeder permanent mit einem Bein im Knast und nicht nur wir armen Teichbesitzer. :wink:

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: So 24.Dez 2006 0:29 
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Hallo zusammen,
das mit dem nachkommen der Verkehrssicherungspflicht, ist doch schon so ein Gummiband Paragraph.
Es muß eine Zauneinfriedung vorhanden sein, die Kinder nicht übersteigen können.
Kinder sind Personen bis zum 14 Lebensjahr.
Wie hoch muß der Zaun wohl sein, damit er von einem kräftigen 13 jährigen Jungen nicht überstiegen werden kann?
Die Höhe der zugelassenen Gartenzauneinfriedung beträgt sicherlich nicht in jedem Bundesland 1000 Meter oder höher, liegt eher bei 1-1,2 Meter.
Von einer unterlassene ständige Aufsichtsflicht der Erziehungsberechtigten bei einem 13 Jährigen kann sicherlich auch nicht gesprochen werden, wenn dieser nachmittags ohne Eltern durch fremde Gärten spaziert und dabei in einen Teich fällt.... Sich bestenfalls "nur" eine blutige Nase einhandelt.
Kleinen Kindern gegenüber, reicht sicherlich ein 1,2 Meter hoher Zaun,
der umlaufend ums Grundstück herrumgeführt ist.
Wenn dann der Teich auch noch im hinteren Gartenteil liegt, also nicht von der Straße einsehbar ist, hat man schon viel getan.
Aber reicht das aus?
Da wird im Schadensfall wohl immer die Seite gewinnen, die den besseren Anwalt hat.

Und unterhalb der Teichwasseroberfläche ein Drahtgitter einsetzen, damit keiner in Wasser fallen kann?
Ist für unsere Koi nicht das gelbe vom Ei.

Gruß Hardy
der sich darüber auch schon oft den Kopf zermatert hat und froh ist, das in der unmittelbaren Nachbarschaft keine kleinen Kinder mehr wohnen.


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BeitragVerfasst: So 24.Dez 2006 13:00 
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Ich persönlich bin der Meinung daß bevor wir Gartenteichbesitzer unseren Teich auf dem eigenen Grundstück sichern sollen erst mal die Gemeinden und Komunen anfangen sollen sämtliche Flüsse und Seen einzäunen oder abzudecken.

Mein Grundstück mein Teich heißt im Schadensfall also automatisch auch meine Schuld :evil: es kann nicht angehen daß der der den Unfall verusacht, also der der in den Teich fällt auch noch was dafür will daß er so Blöd ist und fremdes Grundstück betritt.

Wir hätten Prügel bekommen wenn wir scheiße gebaut hätten, heute wird gleich von den Eltern des Blödlings geklagt.


Da fällt mir nur ein-- deutscher Staat :twisted: ohne Worte.

Gruß Tommy,
der hofft dass nie was passiert :roll:

_________________
Der sich bei euch für die vielen Klicks bei HIER SIND WIR und bei der KOITEICHNEUBAU VON THOMAS herzlich bedankt.
Hier meine Teichbaudokumentation


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BeitragVerfasst: So 24.Dez 2006 13:16 
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Hi Tommy,

Flüsse und Seen sind aber naturgegeben. Die Gefahr durch Deinen Gartenteich hast Du als Person geschaffen. Darüber hinaus wäre es wohl nicht mehr im Rahmen der Zumutbarkeit, wenn Flüsse und Seen gesichert werden müßten. Im Übrigen ist es bei den öffentlichen Gewässern doch auch gewollt, daß sie der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Stell dir vor Du dürftest da nicht mehr spazieren gehen.

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: So 24.Dez 2006 13:24 
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koisindmeinhobby hat geschrieben:
Wie hoch muß der Zaun wohl sein, damit er von einem kräftigen 13 jährigen Jungen nicht überstiegen werden kann?

Gruß Hardy


Hi Hardy,

ich denke in diesem Fall kann man davon ausgehen, daß es sich um eine bewußte Zuwiderhandlung eines Zugangsverbots handelt. Einem 13jährigen dürfte wohl klar sein, daß er keinen Zaun überklettern darf. Hier handelt er doch nicht anders als der Einbrecher, der des Nachts die Kellertreppe herunterfällt.

Gruß
Markus


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BeitragVerfasst: So 24.Dez 2006 19:22 
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Hi,

wie wachsweich die Geschichte ist, lässt sich doch schon oben an den aufgeführten Ausführungen der Rechtsanwälte sehen.. Selbst deren Erklärung ist nur wischi waschi, weil es bei diesem Thema immer eine Einzelfallentscheidung sein wird.. (Da ja nichts genaues nicht geregelt ist :( )

Ich hatte mich mal mit einem Beamten von der Kripo unterhalten, der solche Fälle bearbeitet. Demnach ist zb. Sinnvoll, die Nachbarschaft schriftlich auf das Vorhandensein eines Teiches und den damit verbundenen Gefahren speziel für Kinder hinzuweisen. Somit ist den Eltern die Gefahr bekannt und sie müssen eben noch mehr auf ihre Kinder achten.

Ich kann da mal nochmal nachfragen, auf was die bei der Bearbeitung solcher Delikte achten. Aber auch das dürfte nichts definitives sein.
-> und wie Matti schon angesprochen nur den Strafrechtlichen Teil angehen...

Gruß Bernd

_________________
Teich 30 m³, Polypond Compactfilteranlage, 40 W UVC, 2 x 33 m³ EP Pumpen | IH 10 m³, TF, Oxidome, Helix, HP 25 m³ Pumpe


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