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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Fr 20.Jan 2017 13:46 
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Michael Bäumges hat geschrieben:
Hallo

ganz ehrlich den hätte ich verklagt :hammer3:


Wenn du Glaubst es geht nicht mehr kommt von irgendwo ein Lichtlein her :D

Leider kam dies nicht :(

Bin vielleicht zu gut für diese Welt und der Ärger hatte mir gereicht. Habe hier resigniert schon der Familien wegen.



Gruß Jürgen

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Fr 20.Jan 2017 22:00 
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Hallo

habe gerade mal auf der Seite Nachgesehen

ist der Filter eigentlich CE - Zertifiziert finde auf der HP keine Infos

vielleicht können die Juser die einen besitzen was dazu sagen

möchte mir im Frühjahr auch einen EBF zulegen

Vg. Michael

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Fr 20.Jan 2017 22:13 
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Hi Michael ,

Der Filter hatte keine CE Zertifizierung.........diese muss ja eine gewisse Norm erfüllen wie auch deren Beschilderung und von daher kann ich mit 100% Sicherheit sagen das dies nicht der Fall war.

Es wird sich bestimmt hier ein User finden der da in rechtlicher Hinsicht etwas mehr dazu sagen kann.......

https://de.m.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Sieht mal nicht so gut aus würde ich sagen.

Gruß Jürgen

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Fr 20.Jan 2017 22:54 
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Hallo


darf den so ein Filter ohne EC - Zertifizierung überhaupt verkauft werden
habe da nicht so die Ahnung von
da sind ja auch Stromführende Teile Verbaut wie zb. Motor und Steuerrung

Vg. Michael

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Fr 20.Jan 2017 23:04 
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Ich bin ja kein Rechtsverdreher aber so wie ich es verstanden habe kann man ohne die CE Zertifizierung den Filter nicht in der EU vertreiben aber da werden wir bestimmt Morgen mehr erfahren da gibt es bestimmt mehrere User hier die sich da in fast allem auskennen.

Vielleicht meldet sich mal hier einer zu Wort und kann hier Aufklärung betreiben???

Hier ist Momentan Nachtruhe.

Gruß Jürgen

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Fr 20.Jan 2017 23:10 
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Vg. Michael

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Sa 21.Jan 2017 0:53 
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Verklagen ist so eine Sache, sind die Fristen noch nicht abgelaufen, kann er überhaupt noch was bezahlen, hab ich genug Kohle für Anwälte und hab ich die Nerven und die Zeit das durchzuziehen. Lass ich die Anlage weiterlaufen wegen des Beweissicherungsverfahrens oder kauf ich mir gleich ne neue Filteranlage und wenn das letzere, dann was für Eine.
Haben alles schon durch, macht keinen Spaß.
Drück dir die Daumen dass du eine erträgliche Lösung findest.
lg Dagmar

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 Betreff des Beitrags: Werbung, um Taler einzunehmen
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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Sa 21.Jan 2017 0:57 
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EBF....ich würde mir das überlegen. Gibt mit Sicherheit auch den ein oder Anderen guten, aber ich würde vor dem Kauf noch etwas in den Foren rumgeistern.
lg

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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Sa 21.Jan 2017 7:47 

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Das Produkt muss der Maschinenrichtlinie entsprechen. Das bedeutet vor allem Kennzeichnung und Dokumentation. Dazu gehören dann die entsprechenden Unterlagen der Motorenhersteller oder anderen Komponenten. Dann muss der Inverkehrbringer sprich hier Produzent des EBF eine Konformitätserklärung erstellen. Das hat aber nichts mit der Bauweise des EBF zu tun, es sei denn, für seine Elektronik und Elektrik gibt es keine Prüfunterlagen. Das CE Zeichen muss mann draufgeben und auch die Adresse des Herstellers, das ist aber marginal und hat nichts mit der Funktionsweise des EBF an sich zu tun. Solange es keine Vorschriften für einen EBF gibt, kannst Du bauen. Dann gibt es noch Unterschiede zu Garantie und Gewährleistung. Hat der Hersteller eine Garantie gegeben oder Gewährleistung. Hier ist ein Link zur Erklärung der Gewährleistung

http://www.channelpartner.de/a/der-unte ... ng,2593115

In diesem Fall wäre für mich innerhalb der ersten 6 Monate schon klar gewesen, dass der EBF Konstruktionsmängel aufweist, dass besagt ja schon die Änderung einiger Bauteile bzw. Anpassung am Gehäuse. Wenn man das belegen kann, ist vielleicht auch eine spätere Vorgehensweise gegen den Hersteller noch möglich. Da wäre ich mir aber gar nicht so sicher, ist das schriftlich passiert oder nur mündlich?

Bevor ich aber nun einen Anwalt einschalte, würde ich den Hersteller schriftlich mit diesem Gegenstand konfrontieren und bitten eine Einigung zu erzielen. Dann ist es für beide Seiten günstiger. Stellt dich der Hersteller total quer, zum Beispiel nach einem zweiten Brief, dann würde ich Weitere Schritte gehen. Gleich die Keule mit dem Anwalt rauszuholen ist in meinen Augen kein guter Weg und typisch deutsch. Oft gibt es einen Weg dazwischen.

Ich bin kein Anwalt, habe etwas Erfahrung mit ähnlichen Dingen ausserhalb dieses Hobby gehabt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Das Grauen hat einen Namen
BeitragVerfasst: Sa 21.Jan 2017 8:30 
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midori hat geschrieben:
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Hi Dagmar, hier entsteht vielleicht der falsche Eindruck :D Hier geht es nicht darum den Teichbauer zu verklagen......
Hierzu bestehen aus meiner Seite her keine Ambitionen. Der Filter ist auch nicht mehr in meinem Besitz.
Könnte vielleicht den neuen Besitzer oder alle anderen Besitzer interessieren.

Hier geht es nur darum ob der Filter CE Zertifiziert ist.

Gruß Jürgen

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