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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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Um eine effektive Hilfe der Forenuser zu bekommen, ist es hilfreich, vor dem Erstellen eines neuen Themas in der Rubrik Krankheiten, genaue Angaben zum Teich und den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Folgende Punkte sollten immer mit angegeben werden.


Das sind die wichtigsten Fragen, die vorab dem Forenusern mitgeteilt werden sollten, anhand dieser kann schon einiges ausgeschlossen werden. Dieser Fragenkatalog kann einfach kopiert und in eure Anfrage eingesetzt werden.


Hast Du den Wohnort oder wenigstens die Postleitzahl in (3 Stellen reichen) deinem Profil angegeben? Hier kann ein User aus der Nähe oft mal schnell an den Teich kommen, und nach dem Rechten sehen.

Viele Themen sind schon sehr oft gestellt worden, und hier ist die Suchfunktion sehr hilfreich, da manch erfahrene User nicht gerne zum 100. Mal die gleiche Frage beantworten möchte.

Auch ist es hilfreich, sich zu einzelnen Themen hier in der Enzyklopädie einzulesen. Hier wurde das Beste aus dem Forum zusammengetragen, und viele Fragen auch hier sehr schnell beantwortet.

Achtung eine Ferndiagnose im Internet oder per Telefon kann nur ein Anhaltspunkt sein, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Keinesfalls sollte man sich ungeprüft darauf verlassen! Auch sollten Dosierungen von Medikamenten etc. noch einmal überprüft werden. Hier gab es schon oft Zahlendreher, Komma falsch gesetzt etc.



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 Betreff des Beitrags: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 12:23 
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Hallo Leute,

KOI&BONSAI hat geschrieben:
Selbsternannte „Koi-Heiler“ unterliegen nicht der Gebührenverordnung, sind allerdings nur beschränkt handlungsfähig! Das heißt, es dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verschrieben oder zum Einsatz gebracht werden. Selbst Vitamin/Aufbau Präparate dürfen nicht gespritzt werden! Abgabe nur von frei verkäuflichen Medikamenten sind erlaubt.


Klaus spricht hier einen wichtigen Punkt an, der uns am Herzen liegen sollte, um Rechtssicherheit zu haben.

Was dürfen wir, die ganz normale Leute mit den Fischen anstellen, was nicht? Anhaltspunkte geben §§5ff des Tierschutzgesetzes

Kürzlich wurde hier ins Forum geschrieben, dass man einen Koi nicht selbst narkotisieren und eine Gewebeprobe entnehmen dürfte. Aus dem Tierschutzgesetz geht das noch nicht hervor. Eine ergänzende Vorschrift wurde trotz ausdrücklicher Nachfrage nicht verlinkt.

Ist ein Abstrich zur Parasitenkontrolle auch schon als Entnahme einer Gewebeprobe zu verstehen? Genau dies wurde sowohl mir, als auch einer größeren Anzahl von Teilnehmern von einem namhaften Tierarzt beigebracht, wie Koi narkotisiert werden, um an verschiedenen Stellen Schleimhautgewebe zu entnehmen. Wurde uns im Mikroskopieseminar beigebracht, wie man illegale Handlungen vornimmt?

Wo steht festgelegt, was wir dürfen und was nicht?

Welche zusätzlichen Befugnisse haben Personen, die Sachkunde gemäß §11 nachgewiesen haben? Dürfen diese Personen andere Behandlungen vornehmen?

Welche Eingriffe sind ausschließlich den Tierärzten vorbehalten?



Pfiffikus,
der versuchen möchte, den Lesern hier im Forum ein wenig Rechtssicherheit zu geben


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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 13:26 
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Hallo Pfiffikus!
Es wird sehr schwer bis fast unmöglich hier die Rechtslage und damit auch die
Rechtssicherheit zu klären. Genauso ist auch mit uns Angler.
Jeder Bundesland sagt etwas anderes und die Verbände auch noch.
Erst, wenn was passiert gibts die sogenannten Musterprozesse und
Richterliche Entscheidungen werden ausgesprochen.
Ich hoffe, dass sich hier Juristen melden die genau Bescheid wissen.
Grüße Walter


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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 14:30 
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Die Sache ist eigentlich ganz klar geregelt! Sehr wohl darfst du lt. unserem Gesetz Fische betäuben.

Im Tierschutzgesetz steht, dass für die Betäubung von Fischen KEIN Tierarzt vonnöten ist, ab den Amphibien aufwärts schon! Habe den entsprechenden Passus angefügt.

§ 5
(1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Für die Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 2 zulassen, sofern ein berechtigter Grund nachgewiesen wird. Ist nach den Absätzen 2, 3 und 4 Nr. 1 eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern.

Betäubungsmittel fallen ohne wenn und aber unter das AMG sie sind keine Wasseraufbereitungsprodukte, daher bedarf es für Sie eine Herstellung eine Herstellungserlaubnis vom RP!

Du kannst auch als „Privater“ nach einer ausführlichen Unterweisung von fachkundiger Seite eine Manipulation vornehmen. (Ganz anders sieht das bei „gewerblich“ aus.)

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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 14:32 
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Hi,
Das Thema ist selbst mit $11 nicht ganz eindeutig.
Mein Veterinäramt hat mir hier auch keine eindeutige Antwort gegeben.
Abstriche, Parasitendiagnose und die zugehörige Behandlung sprechen sie mir noch zu, aber dann hôrt es auch schon auf.

Ich hatte bei diesem Thema den Eindruck auch das V-Amt arbeitet hier nach dem Moto "wo kein Kläger, da kein Richter"

Gruß Uwe

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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 14:57 
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Ich werf mal noch die Tötung von Koi mit in den Raum .................... wie schauts den da aus ???

Darf man das eigentlich und wenn ja wie ???

Gruß Sascha

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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 15:05 
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sascha73 hat geschrieben:
Ich werf mal noch die Tötung von Koi mit in den Raum .................... wie schauts den da aus ???

Darf man das eigentlich und wenn ja wie ???

Gruß Sascha


:hallo: Sascha,

ich würde mal sagen da ich Angler bin(früher Karpfenspezi heute Raubfischangler),
mit den Totschläger einen auf den Kopf und dann den Herzstich mit nen scharfen spitzen Messer!!!
Jetzt gibts bestimmt HAUE :oops:
Ich mußte aber von meinen Kois noch keinen Töten das tat letztes Jahr ne Katze :twisted:
Jetzt ist aber Schuß damit habe ja meine Aufpasser!!!!!!!!

Ist nur meine Meinung!!!

LG Patric :D

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schöne Grüße aus Drensteinfurt
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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 15:19 
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Hallo!
@Sascha, natürlich darfst du auch einen Koi töten oder anders gesagt erlösen,
denn wer sonst tötet die Fische ohne Grund??
So wie Patrick das beschrieben hat ist absolut richtig und einwandfrei.
Grüße Walter


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 Betreff des Beitrags: Werbung, um Taler einzunehmen
Verfasst: Sa 03.Mai 2025 17:10 
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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 16:56 
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Wenn man mal so einen Sachkundekurs besucht hat fällt einem erst auf was es alles so an Verordnungen usw. gibt ich denke das die meisten auch nicht wissen das man Koi nicht weiter als 65 KM transportieren darf außer man hat eine Genehmigung dafür , egal ob privat oder gewerblich .

Mal ehrlich wär hat das gewußt ???


Gruß Sascha, der mal den Sachkundeordner rauswühlt und schaut was genau zum Thema töten drin steht

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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 17:14 
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sascha73 hat geschrieben:
... ich denke das die meisten auch nicht wissen das man Koi nicht weiter als 65 KM transportieren darf außer man hat eine Genehmigung dafür , egal ob privat oder gewerblich .


Das habe ich zufällig schon mal gehört. Aber wer hält sich daran? :wink:

Gruß,
Frank

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 Betreff des Beitrags: Re: Wer darf was?
BeitragVerfasst: Mo 31.Dez 2012 18:45 
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Also ich darf Tiere bei Einhaltung der Tierschutz Bestimmung in der Eu Transportiren aber keine in die Schweiz oder aus der Schweiz hab da einen Sachkunde Nachweis vom vet. Amt :)


MfG marc

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Wer anderen eine Grube gräbt,will vieleicht beim teichbau helfen


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