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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Re: 9,1 Meter Steg kommt geflogen
BeitragVerfasst: Fr 13.Jan 2012 10:57 
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Hi Ekki,

wer tanzen will, soll das auf der Terasse machen. 8)
Der Steg ist nicht als permanenter Weg geplant, deshalb auch keine Absturzsicherung (Geländer) !

Der, der reinfällt ist selber Schuld :mrgreen: (hoffentlich passiert mir das nie !!!)

Viele Grüße
Heribert


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 Betreff des Beitrags: Re: 9,1 Meter Steg kommt geflogen
BeitragVerfasst: Fr 13.Jan 2012 11:00 
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Ja klar. Solche Partys sind dann richtig lustig.


Wie ich schon vorne schrieb: ich find den Steg super und war nur über Kalles Beitrag verwundert, der die U-Profile für nicht so doll und instabil hielt.

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Tschüß Ekki


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 Betreff des Beitrags: Re: 9,1 Meter Steg kommt geflogen
BeitragVerfasst: Fr 13.Jan 2012 11:02 
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hy eki,

Zitat:
Wenn allerdings 5 Partygäste gleichzeitig rauf wollen, dann hat Kalle wohl recht


ich bin jetzt nicht engültig sicher - aber ich glaube dafür gibt es in deutschland sogar irgendwo eine vorschrift - bauverordnung ??? ......... etwa so wie die tragkraft von balkonen bei denen (zumindest früher) ja auch alle rauchenden gäste auf einmal rausgestürmt sind :wink:

@ hugin,

mein steg sitzt auch weniger als 10cm über wasser - ich habe das problem so gelöst, daß ich die träger teilweise mit pe eingeschweißt habe - an verschiedenen stellen wurden sie auch ganz einfach über dem pe an der wand verbaut ....... war aber schon einwenig fummelei :wink:

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gruß jürgen
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 Betreff des Beitrags: Re: 9,1 Meter Steg kommt geflogen
BeitragVerfasst: Fr 13.Jan 2012 11:18 
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juergen-b hat geschrieben:

ich bin jetzt nicht engültig sicher - aber ich glaube dafür gibt es in deutschland sogar irgendwo eine vorschrift - bauverordnung ???



110%-ig gibt es die in Deutschland :lol:

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Tschüß Ekki


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 Betreff des Beitrags: Re: 9,1 Meter Steg kommt geflogen
BeitragVerfasst: Fr 13.Jan 2012 14:50 
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@ Jürgen altes Haus,
sicher gibt es eine - mehrere Bauverordnungen
ein Geländer ist aber hier absolut nicht gefordert!
In BaWü ist selbst bei Terassen bis 1 m Höhe kein Geländer gefordert.
Darüber sind die Forderungen bezüglich der Geländerhöhen ebenfalls sehr gelockert worden.

@ Ekki,
ja ich finde die Statik nicht ideal. Aber es handelt sich hier nicht um eine speziell angepasste Konstruktion,
sondern quasi um Gerüstbauteil.
Was hier passieren könnte ist ein Bad im Teich, allerdings von jedem Punkt rund um den Teich.

Gruß Kallemann

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Gruß Kallemann
Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge, der Glaube, meine Sicht sei die einzig richtige
nagurjuna


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 Betreff des Beitrags: Re: 9,1 Meter Steg kommt geflogen
BeitragVerfasst: Fr 13.Jan 2012 16:02 
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kallemann hat geschrieben:
@ Jürgen altes Haus,
sicher gibt es eine - mehrere Bauverordnungen
ein Geländer ist aber hier absolut nicht gefordert!
In BaWü ist selbst bei Terassen bis 1 m Höhe kein Geländer gefordert.
Darüber sind die Forderungen bezüglich der Geländerhöhen ebenfalls sehr gelockert worden.
Gruß Kallemann


Hallo Zusammen,

es kommt auch immer sehr stark auf die Nutzung an, und die Zugänglichkeit zum Grundstück. Wenn so ein Steg direkt am Fussweg zu einem Kindergarten gebaut wird und kein Zaun vorhanden ist, sehen die Vorschriften anders aus, wie im unzugänglichen Privatgarten. Ist aber je Bundesland verschieden.
Heftiger wird wenn Ihr noch ein Restaurant betreibt, und Gäste neben dem Teich sitzen ;-) ein größeres Gartenfest kann da auch schon im Einzelfall dazuzählen, nur wo kein Kläger da keine Klage ;-)

Alwin


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 Betreff des Beitrags: Re: 9,1 Meter Steg kommt geflogen
BeitragVerfasst: Fr 13.Jan 2012 16:44 
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hy jungs,

ne ich meinte nich vorschrift wegen geländer sonder wegen der tragkraft/ statik :wink:

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gruß jürgen
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