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 Betreff des Beitrags: Gesetzestext
BeitragVerfasst: Do 14.Apr 2011 20:15 
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Hier mal der link zur EU-Futtermittelverordnung :

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 028:DE:PDF

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Gruß
Klaus





18 Koi 56-77cm ; 42t Teich ; EB-Trommler ; 280L Helx ; 30t Ppe u. 20t Ppe. ; 40W + 40W UVC ; >65kg Fisch

Mein Futter : https://www.koifutterhandel.de/


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: Sa 30.Apr 2011 14:45 
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Hallo Klaus,

interessant (aber nicht lustig). Was möchtest Du uns mit diesem Link mitteilen?

Auf die Schnelle habe ich erkannt, dass europäische Verordnungen richtige Papiertiger sein können.

Die Lobby der Futtermittelhersteller war offenbar aktiv (was ja auch nicht verboten ist) und hat maßgebenden Einfluss genommen.

Zitat:
Die Rechte an geistigem Eigentum der Hersteller sollten geschützt werden.

Schon verständlich, aber viele Köche schreiben oder reden über ihre Rezepte, z. B. in Büchern oder im Fernsehen (allerdings nicht ganz zum Nulltarif). Der Kunde will wissen, was er kauft. Das ist einer der Bereiche, wo gegensätzliche Interessen aufeinander stoßen.

Zitat:
Es bedarf einer Übergangsphase, insbesondere in Bezug auf Futtermittel mit einem besonderen Ernährungszweck sowie in Bezug auf ein akzeptables Maß chemischer Verunreinigungen infolge der Herstellungsprozesse sowie infolge von Verarbeitungshilfsstoffen. Auch die Vermarktung der bestehenden Lagerbestände bis zu ihrer Erschöpfung sollte gestattet werden.

Oha! Das regt zum Nachdenken an.

Gruß
Eberhard.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: Sa 30.Apr 2011 15:48 
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Hallo,

na zum Beispiel dieses Kapitel :


KAPITEL 4
KENNZEICHNUNG, AUFMACHUNG UND VERPACKUNG
Artikel 11
Grundsätze für Kennzeichnung und Aufmachung
(1) Kennzeichnung und Aufmachung von Futtermitteln dürfen
den Verwender nicht irreführen, insbesondere
a) hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks oder der
Merkmale des Futtermittels, insbesondere der Art, des Herstellungs-
oder Gewinnungsverfahrens, der Beschaffenheit,
der Zusammensetzung, der Menge, der Haltbarkeit oder
der Tierarten oder -kategorien, für die es bestimmt ist,
b) durch Angabe von Wirkungen oder Eigenschaften, die das
Futtermittel nicht besitzt, oder indem zu verstehen gegeben
wird, dass es besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle
vergleichbaren Futtermittel dieselben Eigenschaften besitzen,
oder
c) hinsichtlich der Kennzeichnung entsprechend dem Gemeinschaftskatalog
und den gemeinschaftlichen Kodizes gemäß
den Artikeln 24 und 25.
(2) Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln, die lose oder
in nicht verschlossenen Verpackungen oder Behältnissen gemäß
Artikel 23 Absatz 2 in Verkehr gebracht werden, ist ein Begleitpapier
beizufügen, das alle verbindlichen Kennzeichnungsangaben
gemäß der vorliegenden Verordnung enthält.
(3) Wird ein Futtermittel über eine Fernkommunikationstechnik
gemäß Artikel 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz
bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ( 1 ) zum
Verkauf angeboten, müssen die durch die vorliegende Verordnung
vorgeschriebenen Kennzeichnungsangaben mit Ausnahme
der in Artikel 15 Buchstaben b, d und e, in Artikel 16 Absatz 2
Buchstabe c und in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d genannten
Angaben auf dem Material, auf das sich das Versandgeschäft
stützt erscheinen, oder auf eine andere angemessene Weise
vor dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags bekannt gegeben
werden. Die in Artikel 15 Buchstaben b, d und e, in
Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c und in Artikel 17 Absatz 1
Buchstabe d genannten Angaben werden spätestens zum Zeitpunkt
der Futtermittellieferung bereitgestellt.


Kopiert aus :
1.9.2009 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 229/9

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Gruß
Klaus





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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: Sa 30.Apr 2011 18:43 
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...oder der ist doch Klasse !

Artikel 19
Zusätzliche zwingende Kennzeichnungsanforderungen für Heimtierfuttermittel

Auf dem Etikett von Heimtierfuttermitteln ist eine kostenfreie
Telefonnummer oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel
anzugeben, damit der Käufer neben den vorgeschriebenen
Angaben zusätzliche Informationen erhalten kann über
a) die in dem Heimtierfuttermittel enthaltenen Futtermittelzusatzstoffe
und
b) die enthaltenen Einzelfuttermittel, soweit deren Kategorie gemäß
Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c angegeben ist.


Quelle : L 229/12 DE Amtsblatt der Europäischen Union 1.9.2009



Hat schon mal jemand sowas gesehen/bemerkt auf der Futtertüte ?

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Klaus





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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: Sa 30.Apr 2011 19:18 
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Hi Klaus,
bei den Seidenraupen von KOI-Garten ist eine Telefon Nummer und die Homepage angegeben.
Auch die Inhaltsstoffe Rohprotein, Rohfett ... sind ordentlich auf der Packung drauf.

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Jörg

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: So 01.Mai 2011 18:52 
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Hallo Klaus,

dass ein Hersteller die Inhaltsstoffe angeben muss, daran ist man als Verbraucher gewöhnt. Hast Du speziell die Passage über die Genauigkeit dieser Angaben gelesen? Die Toleranzen bei Futtermitteln sind nicht gering, das wissen die Verbraucher im Allgemeinen nicht. Bei Lebensmitteln gibt es auch Toleranzen, aber da ist man meist anspruchsvoller als bei Tierfutter.

Mich stören beim Lesen die vielen Verweise, das erschwert die bequeme Verständlichkeit dieser Verordnungen, deshalb meine Anspielung "Papiertiger".

Die von mir zitierte Passage über die Notwendigkeit einer Übergangsphase in Bezug auf chemische Verunreinigungen infolge der Herstellungsprozesse sowie infolge von Verarbeitungshilfsstoffen klingt in meinen Ohren wie ein Diktat der Futtermittelindustrie. Als ich auf einer Koiaustellung in Arcen mehrere Futteranbieter fragte, was der Gehalt an Kupfer im Koifutter bedeutet, bekam ich keine Antwort. Die konnten noch nicht einmal erklären, ob das Kupfer gut oder sogar notwendig ist für Koi oder aber ein Bestandteil, den man lieber vermeiden würde (wie das Phosphat in den Bratwürsten).
Vielleicht kommt Kupfer über die Herstellung ungewollt in das Futter. Früher wurden in der Käseherstellung große Kupferbehälter eingesetzt, in denen die Milch zur Gerinnung eingebracht wurde. Der Käse hatte einen nachweisbaren Anteil an Kupfer, der nach der Einführung von Edelstahlbehältern natürlich sofort verschwand. Eine kostenlose Telefonnummer anzugeben, wo man sich über Futtermittelzusatzstoffe erkundigen kann, ist nur der halbe Weg zur Aufklärung der Kunden. Über die Wirkung dieser Zusatzstoffe aufzuklären wäre mindestens genauso wichtig.

Schönen Gruß
Eberhard.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: So 01.Mai 2011 20:11 
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Hallo Eberhard,

haeb0001 hat geschrieben:
oder aber ein Bestandteil, den man lieber vermeiden würde (wie das Phosphat in den Bratwürsten).

Phosphat in Fleisch- und Wurstwaren ist kein unvermeidbarer Bestandteil, sondern wird bewusst zugesetzt. Durch diesen Zusatz wird das Fleisch saugfähig, und kann größere Mengen Wasser aufnehmen, welches dir dann zum Kilopreis der Bratwurst verkauft wird.

In seriösen Fleischereien wird auf diesen Zusatz verzichtet.


Pfiffikus,
der euch für nähere Auskünfte an den Fleischermeister verweisen würde


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 Betreff des Beitrags: Werbung, um Taler einzunehmen
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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: So 01.Mai 2011 21:42 
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Was mir bei den Inhaltsangaben der Tierfutter fehlt, ist der Anteil an Kohlehydrate.
Das wird teilweise sogar mit einer Ampel bei Lebensmitteln aufgedruckt - bei Tieren scheint das wohl keine Rolle zu spielen. :evil:
Man muss sich mühsam, aus den Resten der nicht aufgeführten Sachen, den möglichen Anteil rausrechnen. :hammer3:

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: So 01.Mai 2011 21:58 
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Hi Jörg,


es ist zuilässig , weil auch die Analyse so ähnlich abläuft.
......du mußt nur rechnen , alles addieren und alles was fehlt sind die Kohlenhydrahte .

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Klaus





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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzestext
BeitragVerfasst: So 01.Mai 2011 22:32 
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Hi Klaus,
vor ein paar Jahren musste man noch Kopfrechnen können, um den "Kilopreis" einer Ware auszurechnen.
Heute steht es auf jeder Verpackung und jeder kann es gut nachvollziehen. :D

Warum sollte man für Tiere, diese wichtige Angabe nicht auch eines Tages ohne Taschenrechner auf dem Etikett haben.
Diese wichtige Angabe, ohne triftigen Grund zu verschweigen, ist nicht ganz nachvollziehbar.
Da scheint mir wohl noch etwas Nachholbedarf in dieser Richtung zu bestehen. :hammer3:

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