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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Di 22.Nov 2005 20:07 
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Hallo Gunter,

stimmt .. sie ist zu groß :oops:
ich meine das Bild ist zu groß.

Gruß Lothar und Susanne


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BeitragVerfasst: Di 22.Nov 2005 20:36 
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Tja , ich sag nur so .

Augen zu und durch :wink:


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BeitragVerfasst: Mi 23.Nov 2005 14:17 
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Also hier in Baden-Würstchenberg ist es laut Aussage der Gemeinde ab 100m3 meldepflichtig.

Gruss
Marcus

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BeitragVerfasst: Mi 23.Nov 2005 16:59 
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zoom hat geschrieben:
Also hier in Baden-Würstchenberg ist es laut Aussage der Gemeinde ab 100m3 meldepflichtig.

Wie sagt es die Gemeinde? 100 cbm incl. Filter oder 100 cbm reiner Teich? Teich?


Pfiffikus,
der im Gesetzestext keine Abgabe dazu fand


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BeitragVerfasst: Mi 23.Nov 2005 18:36 
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Pfiffikus, ich glaube kaum, das das irgendwo so genau differenziert ist. Bis auf die letzten Jahre wird es wohl kaum Leute gegeben haben, die solche Teiche in den Garten gebaut haben. Deswegen bestand die Problematik nicht. Im Zweifelsfall wird hier ein Gericht entscheiden müssen.

Gruß Bernd

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BeitragVerfasst: Mi 23.Nov 2005 20:46 
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Die Problematik bestand nicht ..., hm.

Bernd, ich bin noch nicht ganz so weit wie du. Ich habe ein Auge auf das Nachbargrundstück geworfen, konnte es aber noch nicht kaufen.

Wenn ich es habe, dann wird der Bagger bestellt, soviel ist klar. Und ob der einige Löffel mehr oder weniger aushebt ... wenn er einmal da ist! Wasser hab ich auch genug, also was solls...

Da interessiert mich schon, wie die Regelung auszulegen ist. Einerseits könnte ich den jetzt vorhandenen Teich mit dem neuen verbinden. Deshalb kam meine Frage, wie solche verbundenen Teiche wie die der Familie Gerz zu werten sind.

Weiterhin kann ich mir vorstellen, dass in meinem (neuen) Garten relativ schnell eine neue Wasserfläche entsteht. Das Becken wird gefüllt und gut. Taucht anschlieβend ein Vertreter der Stadt auf, muss ich dann nachweisen, dass der Inhalt <100 cbm ist oder müssen die mir im Streitfalle nachweisen, dass der Teich >100cbm hat? Nach der Verteilung der Beweislast habe ich nicht gesucht. Möglicherweise ist hier ein Anwalt am Lesen und könnte mal jenseits von BRAGO etwas schreiben?


Pfiffikus,
der auf alle Fälle vor dem Teichbau Gewissheit haben möchte


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BeitragVerfasst: Do 24.Nov 2005 6:43 
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gehe doch einfach zu Deiner Gemeinde und frage nach. Vermutlich werden sie dir hierzu keine genauen Angaben machen können.

Ich würde aus meinem "laihenhaften" Rechtsverständnis heraus sagen, dass 2 Verbundenen Teich als 1 Gelten.

Aber wenn du ganz sicher sein willst, baue 2 Teiche nebeneinander, die Abtrennung der Beiden verdeckst du mit einer Holzbrücke. Dann hast du 2 getrennt laufende Systeme und optisch EINEN megateich.

Ich würde es mir sowiso 2 mal überlegen, ob ich so einen großen Teich wirklich bauen würde. Bis 60 m³ ist meiner Meinung nach vollkommen ausreichend. Was darüber geht, würde ich nur in Richtung Naturteich anlegen.

Schau dir mal die Leute mit den großen Fischen an... bei den meisten geht das Teichvolumen bis 60 m³. Ist meines Erachtens auch eine Frage des Handlings...

Gruß Bernd

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BeitragVerfasst: Do 15.Dez 2005 16:55 
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moinsen,

wie einige wissen, habe ich gerade mein teichumbau fertig, ich habe besuch vom bauaufsichtsamt bekommen, weil einer meiner .... "netten" nachbarn gemeldet hat, ich würde irgendwas verrücktes in meinem garten machen :D der nette mann von der behörde hat mir dann gesteckt das es bei uns (niedersachsen) ab 100 m³ teichvolumen erst eine anmeldung bzw. genehmigung benötigt und ist nach einem türkischen tee wieder gegangen ;)

gruss

amil

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BeitragVerfasst: Di 20.Dez 2005 15:31 
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Hallo,

ich war im August bei unserer Gemeindeverwaltung und habe mich nach den Vorschriften erkundigt, nachdem ein Bekannter vom einem Teich berichtete, der wieder abgerissen werden musste. :shock:

Die Genehmigungspflicht besteht in Baden-Württemberg für Teichanlagen ab 100 cbm. Der Formulierung kann man (wenn man will) entnehmen, dass das Volumen von Teich, Nebenteichen und Filtern zusamengenommen wird, sicher bin ich mir aber nicht. Mein Eindruck war auch, dass die Behörden nicht nachmessen möchten. :)

Daneben gibt es hier nachbarschaftsrechtliche Vorschriften, nach denen ein Grenzabstand von 2,5 m zur Grenze einzuhalten ist. Meine Planung sah einen Grenzabstand von etwa 1,5 m vor. Der Beamte empfahl mir, den Nachbarn wegen des zu geringen Grenzabstands um ein schriftliches Einverständnis zu bitten. Mein Nachbar sagte, dass ich machen soll was ich will, es störe ihn nicht, aber unterschreiben möchte er nichts. Er begründete seine Zurückhaltung damit, dass das Grundstück vielleicht irgendwann einmal verkauft werden könnte und ein Kaufinteressent sich an dem stören könnte, was er auf meinem Grundstück sieht. Daraufhin habe ich meinen Plan so abgeändert, dass die Grenzabstände eingehalten sind, der runde Teich wird jetzt oval. :roll:

Gruß
Eberhard.


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BeitragVerfasst: Di 20.Dez 2005 16:13 
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Hallo Eberhard,

haeb0001 hat geschrieben:
Mein Eindruck war auch, dass die Behörden nicht nachmessen möchten. :)

Wieso schreibst du "möchten". Das Nachmessen ist sicher nicht einfach, wenn der Teich einmal gefüllt und mit Fischen besetzt ist.

haeb0001 hat geschrieben:
Der Formulierung kann man (wenn man will) entnehmen, dass das Volumen von Teich, Nebenteichen und Filtern zusamengenommen wird, sicher bin ich mir aber nicht.

Steht die Verordnung auch online nachzulesen?


Pfiffikus,
der beim Auftauchen von eifrigen Beamten an einem großen Teich immer behaupten würde, dass der Teich ein Volumen von 89 cbm hat, mit Wasseruhr nachgemessen


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