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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: ich habe ne ganz andere situation
BeitragVerfasst: Fr 29.Feb 2008 16:27 
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Hallo!!

Ist zwar ein altes Thema, aber warum halt nicht??

Bei mir sieht es folgendermaßen aus.

Mein Teich liegt am absoluten Ende meines fast 80m langen Grundstücks.
Man geht zunächst von der Straße links am Haus meiner Eltern vorbei. Dann trifft man auf meine verriegelte Garage. Also gehts eigentlich nicht weiter!
Man quert das Grundstück komplett und geht ganz an meinem Haus vorbei.
Hinter meinem Haus ist der Teich.
Von der Straße nicht einsehbar!

Zum Nachbar nach hinten gibts einen Holzschuppen, völlig unpassierbar, zur rechten Seite ist ein Zaun von mindestens 1,2m, an manchen Stellen 1,8m.
Jetzt zum Knackpunkt.

Zum einen Nachbarn ist es offen.
Von dort könnten Kinder kommen.
Sie müßten es allerdings erst schaffen an dem Teich meines Nachbarn unbeschadet vorbei zu kommen!!!!!!

Muß ich meinen nun sichern oder nicht?
Die einzige offene Stelle ist Nachbars Grundstück mit Teich!

Cool, oder???!!!
Und der hat auch die Enkelkinder, die reinfallen könnten.

Und, was sagt iht nun? oder brauch jemand ne skizze??

Tony

_________________
Koiteich gemauert, teilweise mit Betonschalstein, teilweise mit Kalksandstein.
Wasservolumen ~50m³,
Center Vortex C80 gepumpt aus einer Schwerkraft Pumpenkammer,
2 Rohrpumpen HP25,
SiFi 3 im Vortex,
1. Biokammer mit 100l Helix beruhigt,
2. Biokammer Japanmatte,
3. Biokammer 75l Helix bewegt,
4. Biokammer noch Aquarock, Helix beruhigt in Planung.

Leitsätze:
1. Man muß nicht alles glauben was andere sagen! Meistens jedoch ist an dem was alle sagen doch etwas Wahrheit. Wichtig ist, dieses bischen an Wahrheit aus allem anderen Blödsinn zu erkennen.
2. Man muß nicht alles kaufen, nur weil es neu ist und ein anderer meint, es wäre das beste das es je gegeben hätte.
3. Wenn etwas bei einer Reparatur ganz kaputt geht ist es nicht so schlimm. Es wäre eh irgendwann von selbst in diesen Zustand gekommen!


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BeitragVerfasst: Fr 29.Feb 2008 18:37 
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Tony hat geschrieben:
Zum einen Nachbarn ist es offen.
Von dort könnten Kinder kommen.


Zu machen :!: :!: :!:

dass dort bereits ein Teich ist interessiert niemanden und den Richter schon gar nicht :!: :!: :!:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 29.Feb 2008 18:39 
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mein Nachbar hat einen Pool und ich hab auch (mit verschließbarer Gartentür) zu gemacht...


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 Betreff des Beitrags: Absichern
BeitragVerfasst: Fr 29.Feb 2008 18:40 
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Hallo Tony,

so wie du es schilderst dürften die Nachbars Kinder nur mit Nassen füssen auf dein Grundstück kommen.

Ich würde da garnichts machen. (bin aber Leider kein Richter, ich würde mit anderen Sachen aufräumen))

Mein Teich liegt direkt an der Hauptstraße nur durch eine Böschung davon abgegrenzt, mein Grundstück ist überall offen und dazu kommt noch ein Fluss der in der nähe liegt.

Bisher da ja noch immer Baustelle herscht ist da noch nichts abgesichert. Die Böschung wird noch mittels Büschen und so optisch abgegrenzt und auch als Stolperfallen angelegt (Bodendecker oder so)
Ansonsten ist trotzdem alles noch offen.

Gruß Tommy,
der nichts verschandeln will, aber irgendwie nen unauffälligen Elektrozaun aufstellen wird.

_________________
Der sich bei euch für die vielen Klicks bei HIER SIND WIR und bei der KOITEICHNEUBAU VON THOMAS herzlich bedankt.
Hier meine Teichbaudokumentation


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BeitragVerfasst: Fr 29.Feb 2008 18:58 
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Hallo Tony,
ich würde die Nachbarn mit Kindern ansprechen.
Ohne ausdrückliche Erlaubniss haben fremde Personen, damit sind auch die Kinder gemeint, nichts auf deinem Grundstück nichts zu suchen.
Gruß Lothar


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BeitragVerfasst: Fr 29.Feb 2008 19:04 
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Moin !


Auf hoher See und vor Gerícht bist du immer in Gottes Hand.
Was andere machen oder nicht machen ist dabei völlig egal. Da wird nach kausalem Verhalten oder Unterlassen gefragt. Mehr nicht.
Es gibt zwar die Aussage, dass die Aufsichtspflicht der Eltern über der Verkehrssicherungspflicht steht; verlassen würde ich mich darauf aber nicht.
Die Versicherungen zahlen in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit. Die Höhe der Versicherungssumme kann aber ganz schnell interessant werden.

Letztendlich muss im schlimmsten Fall jeder selbst jeden Morgen damit aufstehen, dass in seinem Teich ein Kind verunglückt ist. Daher würde ich immer das beste versuchen.

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Gruß Jens


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BeitragVerfasst: Sa 01.Mär 2008 11:56 
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Hallo Tony,
LotharGehlhaar hat geschrieben:
Ohne ausdrückliche Erlaubniss haben fremde Personen, damit sind auch die Kinder gemeint, nichts auf deinem Grundstück nichts zu suchen.


Sehe ich genau so und dein Grundstück ist ja auch von der Strasse aus nicht so einfach zugängig, aaaaber wie Jens schon schrieb

JensM hat geschrieben:
Letztendlich muss im schlimmsten Fall jeder selbst jeden Morgen damit aufstehen, dass in seinem Teich ein Kind verunglückt ist. Daher würde ich immer das beste versuchen.


und deshalb würde ich meinen Teich auf jedem Fall mehr Sichern als ich unbedingt mindestens machen muss :!: (meine Meinung :wink: )

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Bis dann
Stephan Bild


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BeitragVerfasst: Do 06.Mär 2008 12:06 
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Hallo,

bei meiner ersten Teichplanung, vor ein paar Jahren, hat ein befreundeter Anwalt mal etwas recherchiert. Die Paragaphen kann ich zwar nicht anführen, genauso den original Text, aber ich versuche es kurz auszudrücken.

Gültig für den Regierungsbezirk Braunschweig:

Blödsinn 1:
Ertrinkt eine minderjährige Person in einem privaten Teich, ist der Teichbesitzer (mit-)verantwortlich!
Ursächlich hier ist die Tatsache, dass die Wasserfläche durch baurechtlich zulässige Maßnahmen nicht ausreichend gesichert werden kann. Abhilfe schafft da nur Rettungspersonal 24h/7d.

Blödsinn 2:
Die baurechtlich zulässigen Maßnahmen reichen jedoch, um z.B. Hundehalter bei Übergriffen ihres Tieres gegen Eindringlinge (egal welchen Alters) komplett aus der Verantwortung zu nehmen.

Ergebnis: (Tipp meines RA)
Den Teich mittels Hund sichern, der jeden Eindringling erlegt, bevor der im Teich ertrinken kann!


Gruß
Christian


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BeitragVerfasst: Do 06.Mär 2008 16:52 
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Super, Danke Christian :lol: :lol: :thumbsup:

Das hört sich für mich gut an!

Gruß Ralf

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BeitragVerfasst: Do 06.Mär 2008 17:29 
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Moin !

Ich frag mich gerade, warum das auf den Regierungsbezirk Braunschweig begrenzt sein soll.
BGB StGB und Co. greifen auch außerhalb dieses Regierungsbezirkes.

Die Tipps des Rechtsanwaltes sind wohl eher was zum lachen. :wink:


Fakt ist wohl, dass die Aufsichtspflicht der Eltern über der Verkehrssicherungspflicht angesiedelt ist.
Fakt ist aber auch, dass du jemanden bei Gericht finden musst, der das genauso sieht :wink:
Die Gerichte sind da recht frei in ihren Entscheidungen.
Richtungsweisende BGH-Urteile sind da eher Mangelware.

Wer sein Grundstück oder Teich nicht sichern will, läuft m.E. im schlimmsten Fall ziemlich sicher in ein
übles Verfahren hinein. Da hilft dann auch kein Hund :wink:

_________________
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Gruß Jens


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