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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Fr 01.Feb 2008 18:16 
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TSMaster hat geschrieben:
moin tom ,

ließ mal kurz hier :

http://www.koi-gehlhaar.de/koi/forum/vi ... hr&start=0

gruß thomas


:wink: okay danke für die Info .Werde nächste Woche einmal hier die Gemeinde ÜBERFALLEN

Hatte mich schon die Tage im Forum http://www.koi-gehlhaar.de/koi/forum/viewforum.php?f=17
umgesehen- leider geht auch hier keiner so direkt bildlich darauf ein ..........


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 Betreff des Beitrags: Re: Wasserwechsel am Koiteich
BeitragVerfasst: Fr 01.Feb 2008 18:49 
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Hallo Tom,

tom911 hat geschrieben:
1.) Muss bei jedem Koiteich egal welche Filtertechnik (z.B Trommelfilter)
zum Einsatz kommt ein entsprechender "Wasselwechsel" vorgenommen werden?

Der Trommler entfernt eine ganze Menge Zeug aus dem Wasser, doch nicht das im Wasser gelöste Nitrat. Dieses wird üblicherweise mittels WW in erträglichem Maße gehalten.


tom911 hat geschrieben:
2.) bei Zuführung von Frischwasser ! Wird doch sicherlich normales Leitungswasser zugeführt?

Ja, Leitungswasser, Brunnenwasser, unter sehr genau zu prüfenden Umständen auch Regenwasser. Uns ist bisher kein Fall bekannt, dass Fische durch Frischwasser geschädigt worden sind. Geiz beim Wasserwechsel scheint da irgendwie ungesünder zu sein.


tom911 hat geschrieben:
3.) wenn ja ? Muss dieses Wasser aufgrund der Wasserqualität entsprechend mit Chemie- behandelt werden?

Leitungswasser nicht, solange es nicht gechlort ist.
Brunnenwasser ist auch häufig OK. Manchmal muss man Eisen ausfällen. Manchmal, wenn sich die benachbarten Landwirte in Maßlosigkeit üben, ist zu viel Nitrat drin.
Bei Regenwasser muss man darauf achten, dass es beim Auffangen und bei der Lagerung nicht verschmutzt. Und solltest du unter der Abgasfahne eines Chemiewerkes wohnen, wär ich mit der Verwendung von Brunnen- und Regenwasser etwas vorsichtiger.


tom911 hat geschrieben:
4.) wie oft muss man überhaupt -wenn notwendig einen Wasserwechsel vornehmen.

Wie bereits gesagt, Koi nehmen Geiz eher übel als zu viel Wechsel. Wahrscheinlich verdünnt man durch WW nicht nur Schadstoffe, wahrscheinlich werden zusätzlich noch irgendwelche Mineralien und Spurenelemente ins Wasser gebracht. Nix Genaues weiß hier im Forum wahrscheinlich niemand. So werden dir hier nur Erfahrungswerte genannt, wie es Koifreunde handhaben. Wie viel Wasser gewechselt werden MUSS, das wird dir wahrscheinlich niemand hier definitiv sagen können.


tom911 hat geschrieben:
5.) und wenn ja -wo leitet ihr das im allgmeinen hin?

Das kommt drauf an. Was du an Schmodder aus dem Filter holst, darüber freuen sich die meisten Pflanzen. Wasser ohne Feststoffanteil kannst du im Garten versickern lassen.


Pfiffikus,
bei dem zur Zeit stündlich mehrere Kubikmeter versickern


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 01.Feb 2008 18:59 
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@ Pfiffikus
danke auch Dir für die freundliche Ausführung

Mit einem entsprechenden Wasserwechsel habe ich mich gedanklich abgefunden.
Die Frage mit dem wohin (Garten ist ausreichend vorhanden) ist auch klar........

Der Überfall auf die Gemeinde ist auch schon geplant...........


gruss tom


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BeitragVerfasst: Sa 02.Feb 2008 10:39 
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Ist es eigentlich rechtens, dass die Gemeinde/ Stadt die Installation einer zweiten Wasseruhr generell verweigert?
Meine macht das nämlich...


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BeitragVerfasst: Sa 02.Feb 2008 14:53 
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darf so nicht sein , nur solltest du nachweisen , daß dein teichwasser nicht in das aufbereitungsbecken der gemeinde eingeleitet wird :shock:


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 Betreff des Beitrags: Wasserwechsel
BeitragVerfasst: Sa 02.Feb 2008 15:15 

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Hi Tom,
Ich kann mich der Meinung der anderen User nur anschließen.
Weil dieses Thema wirklich wichtig ist, klick bitte auch mal auf meine u.a. Link.
Damit gebe ich dir vielleicht einen weiteren Grund, regelmäßig viel Frischwasser zuzuführen.

http://around-koi.de/40623.html (Seite 4, unten zT. Wachstum )

Grüßle
Hinnerk


Zuletzt geändert von Hinnerk am Sa 02.Feb 2008 15:25, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 02.Feb 2008 15:24 
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Hallo Tom,
ich bin fast dein Nachbar ich wohne in Leimen.

Bei mir war das kein Proplem mit der Wasseruhr Antrag auf dem Steueramt stellen und alles war abgeschlossen. Aber die ersten 20.000 Liter musste mit Abwasser zahlen (zumindest in Leimen).

Ist denke ich nur eine Sache das man wenigstens noch etwas von den Kläranlagenkosten abfangen kann. Meines erachtens nicht so der Hit aber die Steuerzahler kann man ja schröppfen. :roll: Das mit dem Brunnen ist schon etwas heikler hier in der Region bei uns ist ein Brunnen verboten.

Verwende dein Abwaser doch wie andere auch schon empfohlen haben als Wasser für den Garten. Das ist echt toll :idea: da brauchste keinén Dünger mehr, und alles wächst wie Unkraut. :wink:

Gruss

rainer


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BeitragVerfasst: Sa 02.Feb 2008 15:32 
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Hallo Ulie, hallo Bonsai 2,
soweit ich mich erinnern kann, als ich mich ehemals erkundigt habe ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Auch haben die jeweilige Gemeinden, (Gemeinderat) etwas mitzureden. Aber wie gesagt ich denke !!!, wissen tu ich es nichtmehr genau. :lol: Einfach mal die Regelungen des Bundesland einsehen und mit der der Gemeinden abgleichen.

Gruss

Rainer


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BeitragVerfasst: Sa 02.Feb 2008 16:48 
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Hallo zusammen,

hier werde ich mich mal schlau machen, hab an den Zuständigen im Wasserwirtschaftsamt eine Email geschrieben. Eigentlich kanns ja nicht sein, dass man für eine Leistung ( Abwasserentsorgung) bezahlen muss, diese aber gar nicht in Anspruch nimmt.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So 03.Feb 2008 0:21 
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hy rainer,

Zitat:
Auch haben die jeweilige Gemeinden, (Gemeinderat) etwas mitzureden. Aber wie gesagt ich denke !!!, wissen tu ich es nichtmehr genau.


dies ist eine reine entscheidung des gemeinderates - jede gemeinde ( oder wasser zweckverband) hat ihre eigene wasser bzw. abwassersatzung welche im 5 jahres rythmus neu behandelt wird. (5-jahresplan)

die gemeinde hat dafür sorge zu tragen, daß der waserwirtschaftsbetrieb einen ausgeglichenen haushalt aufweißt - auf dieser basis wird auch komunal der wasser bzw. abwasserpreis von der verwaltung vorgeschlagen und vom GM beschlossen .......... das zum wesentlichen (bezogen auf baden- würtemberg)

welche regelung für gartenwasser zum tragen kommt steht in dieser wasser bzw. abwassersatzung welche jedem bürger zugänglich sein muß und auf verlangen ausgehändigt wird.

_________________
gruß jürgen
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