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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Mo 17.Mär 2008 9:50 
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Koi-Züchter
Koi-Züchter

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Wohnort: Wildeshausen
Hallo,

dies sind die neuen Richtlinien zur Probeentnahme, wie die EU und das Laves sie jetzt empfehlen.

So, wie wir es eigentlich schon seit Jahren machen:



Auszug 1

Wenn im Bestand keine klinischen Symptome vorliegen, empfiehlt sich die Probenahme an Fischen, die mindestens vier Monate alt sind.
Sofern die zuständige Behörde nichts anderes anordnet, sind analog zu den Vorgaben der Fischseuchen-Verordnung in Bezug auf VHS und IHN und gemäß den Ausführungen in der Methodensammlung des TSN aus einer epidemiologischen Einheit mindestens 10 Fische zu beproben (siehe auch 2.2). Organproben aus einzelnen Fischen, die einen klinischen Verdacht vorweisen, sind getrennt zu untersuchen.

Besonderheiten für Nutzfische
Insbesondere im Rahmen von Routineuntersuchungen in Nutzfischbeständen sollte während einer Zeitspanne von wenigstens vier Wochen vor Probenahme eine Wassertemperatur von 16 – 18°C oder höher gewährleistet sein.

Besonderheiten für Zierfische
Im Großhandel und im Einzelhandel mit Koikarpfen gehört es zur guten fachlichen Praxis, dass die Fische nach Zukauf mindestens drei Wochen bei einer Temperatur von 20°C oder höher quarantänisiert werden. Eine Eingangsuntersuchung auf KHV sollte im Zeitraum von ein bis sieben Tagen nach Eintreffen der Tiere durchgeführt werden. Im Einzelhandel kann darauf verzichtet werden, wenn KHV-empfängliche Fischarten ausschließlich von Großhändlern erworben werden, die nachweislich entsprechende Quarantänemaßnahmen durchführen und ihre Koikarpfen in geeigneter Weise auf KHV untersuchen lassen
Während der Quarantänisierung sollten die Fische sensibilisiert werden (z. B. Wassertemperatur kurzfristig variieren, Umkeschern), damit der Virusfindung eine größere Chance gegeben ist.
Zur Untersuchung von Koipopulationen können die Fische mit nachweislich KHV-freien Karpfen eine Woche kohabitiert werden. Für die Untersuchung werden dann diese Sentinelfische verwendet.
Für den Zierfischgroßhandel wird empfohlen, dass für Eingangsuntersuchungen in Abhängigkeit von der Populationsgröße, ein größerer Stichprobenumfang für die Untersuchung gewählt wird. Derzeit liegen wenig Erkenntnisse zur KHV-Prävalenz in latent infizierten Beständen und noch keine rechtsverbindlichen Vorgaben zur Bestimmung des erforderlichen Probenumfangs vor. Unter Annahme einer 10%-igen Prävalenz ist jedoch ab einer Bestandsgröße von 1.000 Tieren ein Stichprobenumfang von 29 Fischen erforderlich, um eine 95%-ige Aussagesicherheit zu erhalten!

Auszug 2

Probenahme und Transport:
Bei der Probenahme dürfen maximal fünf Fische gepoolt werden. Die Fische sind mit Hilfe betriebseigener Fanggeräte aus den Behältern oder Teichen zu fangen.
Von den Fischen sind Organe bzw. Organteile (Kiementeile, Rumpfniere) zu entnehmen. Bei Laichfischen oder anderen Fischen, bei denen eine Tötung vermieden werden soll, kann sich die Probenahme auf Entnahme eines Kiemenbioptats und/oder Einzeltierblutentnahme zur Serumgewinnung bzw. zur Leukozytenseparation beschränken.

Auszug 3

Die Gewebeproben werden in sterile Gefäße verbracht, die ein mit Antibiotikum versetztes Transportmedium enthalten. Eine Sammelprobe darf Organteile von höchstens 5 Fischen je Probegefäß beinhalten. Die Proben sind sofort auf 4°C zu kühlen. Alternativ können die Organteile für PCR-Untersuchungen in Isopropanol (100%) oder tiefgekühlt (-20°C, 2-3 Tage) konserviert und versandt werden.

Auszug 4

Zur Blutentnahme (TIERARZT!!!) sind die Fische zu narkotisieren. Für die Narkose sollte ein geeignetes Narkosemittel verwendet werden.
Die Probenahme für die Untersuchung aus der Leukozytenfraktion erfolgt mit Hilfe von Einmalspritzen mit Gerinnungshemmern. Es erfolgt anschließend der Zusatz von Transportmedium (siehe 2.3.) in einem Blut-Medium-Verhältnis von 1:5.
Die Blutentnahme erfolgt aus der Schwanzvene (siehe Abbildung 5) oder mittels Herzpunktion.
Blutproben sind von Einzeltieren (mindestens 100 µl/Fisch  50 µl Serum, optimal: > 200µl/Fisch) einzusenden und dürfen zur Vermeidung von Hämolyse nicht gepoolt werden. Die Proben sind sofort auf 4°C zu kühlen.

Auszug 5

Die Proben sollten nur nach Voranmeldung und unter Angabe der Probenart (lebend, getötet, Organmaterial) direkt zur Untersuchungsstelle verbracht werden. Das Einsenden von großen eingefrorenen Fischen ist nicht zu empfehlen.
Die Fische können getötet, unzerteilt und gekühlt (maximal 10°C) ohne Wasser in einem Plastikbeutel transportiert werden. Ferner können Fische auch lebend in die Untersuchungseinrichtung verbracht werden. Dazu werden Transportbeutel mit geeigneter Beschaffenheit und Größe zu einem Drittel mit sauberem Transportwasser und zu zwei Drittel mit technischem Sauerstoff befüllt. Die Beutel werden sicher verschlossen, indem das obere Ende durch Drehen verschlossen und mit Hilfe eines Kabelbinders oder starken Gummibandes fixiert wird. Das so verschlossene Ende wird umgeschlagen und abermals mit einem Kabelbinder oder Gummiband wie oben beschrieben fixiert. Die Beutel werden in liegender Position in einen Transportkarton oder in eine Styroporkiste verbracht. In der warmen Jahreszeit sollte, insbesondere bei längerem Transportweg, für zusätzliche Kühlung gesorgt werden. Es ist darauf zu achten, dass das Transportwasser in ständiger Bewegung bleibt, damit das Wasser während des Transportes ausreichend Sauerstoff aufnehmen kann.
Grundsätzlich ist die Durchführung von Sektionen in Untersuchungseinrichtungen zu empfehlen. Die Entnahme von Gewebe- und/oder Blutproben kann jedoch, falls die hygienischen Verhältnisse es zulassen, auch im Fischhaltungsbetrieb bzw. in der Zierfischhaltung vorgenommen werden. Das entnommene Probenmaterial muss dann auf dem schnellsten Weg zum Untersuchungslabor verbracht werden. Die Probengefäße sollten in Isolationsbehälter (z.B. dickwandige Styroporkästen) mit ausreichend Eis oder Kühlelementen gegeben werden. Ein Anfrieren ist zu vermeiden. Während des Transports sollte die Temperatur im Behälter zu keinem Zeitpunkt mehr als 10°C betragen.
Mit der molekularbiologischen Untersuchung ist baldmöglichst zu beginnen, spätestens jedoch 48 Stunden nach der Probenahme. Sollte nicht innerhalb von 48 Stunden mit der Untersuchung angefangen werden, sind die Proben bei -70°C zu lagern.

_________________
Viele Grüße, Schubi


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