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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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Um eine effektive Hilfe der Forenuser zu bekommen, ist es hilfreich, vor dem Erstellen eines neuen Themas in der Rubrik Krankheiten, genaue Angaben zum Teich und den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Folgende Punkte sollten immer mit angegeben werden.


Das sind die wichtigsten Fragen, die vorab dem Forenusern mitgeteilt werden sollten, anhand dieser kann schon einiges ausgeschlossen werden. Dieser Fragenkatalog kann einfach kopiert und in eure Anfrage eingesetzt werden.


Hast Du den Wohnort oder wenigstens die Postleitzahl in (3 Stellen reichen) deinem Profil angegeben? Hier kann ein User aus der Nähe oft mal schnell an den Teich kommen, und nach dem Rechten sehen.

Viele Themen sind schon sehr oft gestellt worden, und hier ist die Suchfunktion sehr hilfreich, da manch erfahrene User nicht gerne zum 100. Mal die gleiche Frage beantworten möchte.

Auch ist es hilfreich, sich zu einzelnen Themen hier in der Enzyklopädie einzulesen. Hier wurde das Beste aus dem Forum zusammengetragen, und viele Fragen auch hier sehr schnell beantwortet.

Achtung eine Ferndiagnose im Internet oder per Telefon kann nur ein Anhaltspunkt sein, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Keinesfalls sollte man sich ungeprüft darauf verlassen! Auch sollten Dosierungen von Medikamenten etc. noch einmal überprüft werden. Hier gab es schon oft Zahlendreher, Komma falsch gesetzt etc.



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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 7:40 
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Hallo,

wie vielleicht in anderen Threads mitbekomment hege ich den starken Verdacht, dass über das angrenzende Ackergrundstück durch Verwehung oder ähnliches Pestizide in meinen Teich gelangt sind.
Der Abstand zwischen Teich und Acker liegt bei ca. 1m.

Weiß jemand zufällig, welchen Abstand die beim Versprühen einhalten müssen?
Müssen die angrenzenden Anwohner vor Ausbringung informiert werden?

Im Net habe ich folgendes gefunden:

Dokumentation nach dem Pflanzenschutzgesetz
Die zum 15. Februar 2008 endgültig verabschiedete Änderung des Pflanzenschutzgesetzes schreibt ab sofort die Dokumentation im Pflanzenschutz vor. Dabei sind die Anforderungen deutlich höher als bisher.

Folgende Punkte sind mindestens aufzuzeichnen:
• Name des Anwenders
• Anwendungsfläche
• Anwendungsdatum
• Verwendetes Pflanzenschutzmittel
• Aufwandmenge
• Anwendungsgebiet (Kultur und Zweck wie z.B. Fuchsschwanzbekämpfung, Stängelrüssler etc.)

Es besteht eine zweijährige Aufbewahrungspflicht für die Aufzeichnungen.
Wenn Sie für andere Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen oder ihren Pflanzenschutz vergeben haben, ist es wichtig, die entsprechenden Informationen weiterzugeben oder vom Anwender zu bekommen.

Weitere Informationen und den Vorschlag für eine Schlagkartei finden Sie unter folgendem Link bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft:


Müssen diese Informationen auch an angrenzende Anwohner (Privatpersonen) rausgerückt werden?

Wenn ich sehe was die Bauern alles auf ihre Äcker spritzen, was wieder in den Nahrungskreislauf des Menschen kommt, ist doch die Debatte um den Nichtraucherschutz ein Märchen :pillepalle:


Gruß
Marko

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... und dann machte es jemand, der nicht wußte, dass es nicht funktioniert.


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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 8:02 
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Zur Frage kann ich leider nix sagen, würde aber vorsorglich eine Bodenprobe dieses Ackers nehmen und ggf. auf Pestizidrückstände untersuchen lassen. Damit kann man dann auch in das Gespräch mit dem Bauern gehen.

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Mit freundlichem Flossenschlag

KoiFanatic66
A. Lincoln: "BESSER SCHWEIGEN UND ALS MÖGLICHER IDIOT GELTEN, ALS SPRECHEN UND ALLE ZWEIFEL ZU BESEITIGEN."

Hauptteich Bj 2006; Teichvolumen 25m3; Tiefe: 210cm; 2x BA 1x Skimmer
Filter I: Genesis Eco 750G mit Pond Eco Plus 20000 + Aquamax Eco 16000
Hälterung: 4000l PE-Becken freistehend
Filter : Genesis Evo 3/500 G +Eco 8500

Mein Teich
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Mein Japangarten
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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 8:36 
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hy marco,

und ich würde ganz einfach hier
Zitat:
Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft:

anrufen und mich erkundigen.

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gruß jürgen
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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 9:38 
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Hallo Jürgen,

du hast Recht, warum auf Vermutungen stützen, wenn man es direkt erfragen kann.

@Andreas: Ich werde mal eine Probe vom Acker nehmen.

Weiß jemand was eine Untersuchung der Probe kostet?

Gruß
Marko

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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 11:01 
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Hallo

KoiFanatic66 hat geschrieben:
Zur Frage kann ich leider nix sagen, würde aber vorsorglich eine Bodenprobe dieses Ackers nehmen und ggf. auf Pestizidrückstände untersuchen lassen. Damit kann man dann auch in das Gespräch mit dem Bauern gehen.


Das wird teuer da die Untersuchengen sehr aufwendig sind. Ausserdem werden rückstände mit drin sein,
Von mitteln die Heute Verboten sind aber früher verwendet wurden.
Besser dirkt Nachfragen .Und versuchen in guten zu regeln. :wink:
Man kann auch Fragen nicht gleich mit Gericht drohen da stellen die auf sturr.
Sag dennen du wilst deinen Koiteich abdecken oder gewarnt werden damit du deine Fische schützen kannst.
Weil denen Verbieten das wird Schwer (unmöglich) und kann teuer werden selbst eine Rechtschutz steigt irgendwann mal aus.( Denke ich weil schon gehört)
Übrigens dürfen Zeit 2009 teilweise das 10 fache an rückständen in Obst ,Gemüse , Getreide sein .Pestizide( Insekten) und Fungizide(Pilz) .
Da hat die EU gelockert zum Schock von uns Verbauchern. :pillepalle:

Gruß
ritsch der davon ausgeht das du da wenig Glück hast.

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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 11:56 
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HI Marko,

hier
http://books.google.de/books?id=SEIgkJ0 ... &q&f=false

steht was von 10m (bei Oberflächengewässern !) und wenn die Gefahr von Verwehungen besteht, darf nicht ausgebracht werden.

Ich würde in Weihenstephan (Fakultät Landwirtschaft) anrufen.

ciao
Heribert


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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 12:37 
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Hallo,

ich habe gerade mit der "Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft" telefoniert.

Abstände zu Siedlungsgebieten müssen keine Eingehalten werden.
Der Landwirt ist nur dazu verpflichtet, dass keine Abdrift seiner Pestizide erfolgt.

Die lassen über ihren Juristen klären, ob der Bauer verpflichtet ist mir das Dokument über die verwendeten Mittel auszuhändigen.

Gruß
Marko

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Verfasst: Di 06.Mai 2025 22:57 
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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 12:42 
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Zitat:
Der Landwirt ist nur dazu verpflichtet, dass keine Abdrift seiner Pestizide erfolgt.

Und wenn es doch wie so häufig passiert, bezahlt seine Haftpflichtversicherung einen möglichen Schaden an Nachbars Feld :wink:

Viele Grüsse
Hans


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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 13:44 
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Wohnort: 94104 Witzmannsberg
hansemann hat geschrieben:
Zitat:
Der Landwirt ist nur dazu verpflichtet, dass keine Abdrift seiner Pestizide erfolgt.

Und wenn es doch wie so häufig passiert, bezahlt seine Haftpflichtversicherung einen möglichen Schaden an Nachbars Feld :wink:

Viele Grüsse
Hans


Servus Hans,

glaubst du die Zahlen freiwillig? Ich denke da wird es eher zum Streiten.

Gruß
Marko

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BeitragVerfasst: Do 05.Aug 2010 15:09 
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Hallo

EinsteinJunior hat geschrieben:
Hallo,

ich habe gerade mit der "Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft" telefoniert.

Abstände zu Siedlungsgebieten müssen keine Eingehalten werden.
Der Landwirt ist nur dazu verpflichtet, dass keine Abdrift seiner Pestizide erfolgt.

Die lassen über ihren Juristen klären, ob der Bauer verpflichtet ist mir das Dokument über die verwendeten Mittel auszuhändigen.

Gruß
Marko

Wie ich angedeutet habe Hoffnungslos :mrgreen:
Gesetzte die nur einen Zweck dinnen :
Um die Verbraucher dumm zu halten --- unser Staat eben :pillepalle: .
gruß
ritsch

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