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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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Forumsregeln


Um eine effektive Hilfe der Forenuser zu bekommen, ist es hilfreich, vor dem Erstellen eines neuen Themas in der Rubrik Krankheiten, genaue Angaben zum Teich und den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Folgende Punkte sollten immer mit angegeben werden.


Das sind die wichtigsten Fragen, die vorab dem Forenusern mitgeteilt werden sollten, anhand dieser kann schon einiges ausgeschlossen werden. Dieser Fragenkatalog kann einfach kopiert und in eure Anfrage eingesetzt werden.


Hast Du den Wohnort oder wenigstens die Postleitzahl in (3 Stellen reichen) deinem Profil angegeben? Hier kann ein User aus der Nähe oft mal schnell an den Teich kommen, und nach dem Rechten sehen.

Viele Themen sind schon sehr oft gestellt worden, und hier ist die Suchfunktion sehr hilfreich, da manch erfahrene User nicht gerne zum 100. Mal die gleiche Frage beantworten möchte.

Auch ist es hilfreich, sich zu einzelnen Themen hier in der Enzyklopädie einzulesen. Hier wurde das Beste aus dem Forum zusammengetragen, und viele Fragen auch hier sehr schnell beantwortet.

Achtung eine Ferndiagnose im Internet oder per Telefon kann nur ein Anhaltspunkt sein, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Keinesfalls sollte man sich ungeprüft darauf verlassen! Auch sollten Dosierungen von Medikamenten etc. noch einmal überprüft werden. Hier gab es schon oft Zahlendreher, Komma falsch gesetzt etc.



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BeitragVerfasst: Mo 06.Jul 2009 10:41 
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Ganz so abwegig ist eine weite Auslegung des Verordnungstextes zunächst nicht:

§ 6 Registrierung
(1) Wer in
1. anderen Anlagen als Aquakulturbetrieben, in denen Fische gehalten werden, die nicht
in den Verkehr gebracht werden sollen,
2. Angelteichen oder
3. Aquakulturbetrieben, die Fische aus Aquakultur direkt in kleinen Mengen
ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche
Einzelhandelsunternehmen, die die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben,
in den Verkehr bringen,
eine in § 3 genannte Tätigkeit (Anmerkung: hier reicht die "Haltung" aus) ausübt, bedarf der Registrierung.

Aus dem Verordnungstext ist nicht aufklärbar, was eine "andere Anlage" alles umfasst.

Interessant ist dabei, dass ein Verstoß gegen § 6 Abs.2 (=Registrierungspflicht) eine Ordnungswidrigkeit darstellt und bzgl. der Registrierungsverpflichtung keine Übergangsfrist bestimmt wurde. Faktisch würde dann jeder Goldfischteichbesitzer ab Inkrafttreten (= Tag nach der Veröffentlichung) eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Aufschluss bietet aber der Anwendungsbereich in § 1

(3) Auf Fische, die gewerblich zu Zierzwecken in Zoofachgeschäften, Betrieben des
Einzelhandels oder des Großhandels oder gewerblich betriebenen Aquarien sowie zu
Zierzwecken nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10
und 13 bis 16 keine Anwendung, soweit

1. keine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltungen zu natürlichen Gewässern
besteht oder
2. eine eigene Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, die das Risiko der
Übertragung von Seuchenerregern in natürliche Gewässer dem Stand der Technik
entsprechend vermeidet.

Hier wird klar, dass private Zierfischteiche ohne die direkte Verbindung zu natürlichen Gewässern keiner Registrierungspflicht unterliegen sollen.

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A. Lincoln: "BESSER SCHWEIGEN UND ALS MÖGLICHER IDIOT GELTEN, ALS SPRECHEN UND ALLE ZWEIFEL ZU BESEITIGEN."

Hauptteich Bj 2006; Teichvolumen 25m3; Tiefe: 210cm; 2x BA 1x Skimmer
Filter I: Genesis Eco 750G mit Pond Eco Plus 20000 + Aquamax Eco 16000
Hälterung: 4000l PE-Becken freistehend
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Mein Teich
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BeitragVerfasst: Mo 06.Jul 2009 15:58 
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hy zusammen,

ich sehe es auch so, daß in dem gesetzestext nicht verankert ist, was privatteiche meldepflichtig macht.

aber zum testen habe ich jetzt eine bekannte, die wohnt 3 häuser weiter, auf den text hingewiesen und ihr erklärt, daß sie sich registrieren muß :lol: :lol:


sie hat einen ~50l teich und einen 80cm langen bachlauf und darin schwimmen 2 nachzuchten von mir, 5cm groß also hat sie koi !!!

jetzt warte ich mal wie es bei ihr weitergeht, dann sehen wir weiter. :idea: :wink:

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gruß jürgen
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BeitragVerfasst: Di 07.Jul 2009 12:08 
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Hier nochmal vom Amt übersetzt für Normalbürger. :lol:

http://www.alb-donau-kreis.de/gesundheit/pdf/fischseuchenverordnung_hinweise.pdf

Gruss,
Frank


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BeitragVerfasst: Di 07.Jul 2009 17:16 
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hy yosh,

danke :wink:

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gruß jürgen
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BeitragVerfasst: Mi 08.Jul 2009 10:29 
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Hallo Andreas,

du hast nicht Recht.

Ich habe mich mit diesem Thema schon vor über einem Jahr beschäftigt. Damals kam bei uns eine Meldung raus das Fischwasser auch aus Privaten Teichen wo Koi und oder Karpfenartige gehalten werden nicht dem Kanal zugeführt werden darf. Darauf habe ich reagiert und mich schlau gemacht.

Ein Ableiten des Wassers in den Kanal ist wegen KHV nicht erlaubt. Ein Versickern des Wassers stellt immer eine Verbindung zu freiem Gewässer dar. Ich frage mich nun auch schon viele Monate wo das Wasser eigentlich hin soll. Auch das aus Privater Fischhaltung.... In der damaligen Verordnung standen die Wörter SOLL NICHT. Dann dachte ich es ist nicht so eng zu sehen, und habe einen Bekannten angerufen der ist Beamter der erklärte mir auf Amtsdeutsch heist soll das man es muss.

Na toll und nun...

Gruss Rainer


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BeitragVerfasst: Mi 08.Jul 2009 12:03 
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Hallo Rainer,

diese Interpretation des Beamten gibt meines Erachtens der Verordnungstext nicht her und es gibt bei der Auslegung von Rechtstexten eine sogenannte Wortlautgrenze.

Wenn sowohl die Versickerung als auch die Einleitung in den Kanal erfasst sein soll, so hätte der 1. Rückausnahmefall (direkte Verbindung zu Gewässer) keinen Anwendungsbereich, da dann als Alternative nur der 2. Rückausnahmefall (eigene Aufbereitungsanlage) als Entsorgungsweg bliebe.

Zudem wird für eine Registrierungspflicht eine direkte Verbindung vorausgesetzt. Ein Versickern über das Erdreich ist aber nur indirekt. Wie wollte man sonst z.B. das Verdunsten von Wasser aus solchen Teichen beurteilen. Auch dort kommt dieses Wasser indirekt wieder in ein Gewässer. Zudem bezweifle ich, dass die Kanalisation mit dem Begriff Gewässer gleichgesetzt werden kann. Die Verordnung enthält hier keine Definition, die eine solche Gleichsetzung begründen würde.

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BeitragVerfasst: Mi 08.Jul 2009 12:18 
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Adreas, das würde ich auch so sehen. :thumbsup:

Gruss,
Frank


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BeitragVerfasst: Mi 08.Jul 2009 12:21 
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Mag ja alles so sein,

aber die ehemaligen Aussagen waren eben nun mal so. Ich habe mich damals auch gewundert aber ein versickern über das Erdreich wurde nicht als geeignetes Filtermedium gewertet.

Meiner Meinung nach ist es wie so oft verschiedene Stellen geben einzelne Verordnungen raus welche nun nicht unbedingt deckungsgleich zueinander sind oder sein können.

Gruss Rainer


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BeitragVerfasst: Mi 08.Jul 2009 12:49 
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Rainer 01 hat geschrieben:
Mag ja alles so sein,

aber die ehemaligen Aussagen waren eben nun mal so.
Gruss Rainer


Dann stimmt aber Folgendes nicht :lol: :wink:

Zitat:
Hallo Andreas,

du hast nicht Recht.


Soweit ich das nachvollzogen habe, handelt es sich um eine Bundesverordnung. Also nicht verschiedene Verordnungen. Allerdings wird die VO evtl. durch Behörden unterschiedlich - ggf. auch zu weit - ausgelegt und Ausführungsbestimmungen erlassen.

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BeitragVerfasst: Mi 08.Jul 2009 13:07 
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Hallo Andreas,

wir sollten uns nicht unbedingt über die evtl. Biegsamkeit einzelner Verordnungen unterhalten. :wink: Eben diese mir sozusagen zugeordnete Behörde hat es damals so ausgelegt... Für mich auch nicht akzebtabel, ebenso wie nicht nachvollziehbar.

Das in meinem letzten Text bezüglich der verschiedenen Verordnungen bezog sich nicht auf diese, sondern auf ein derzeit für mich aktuelles Beispiel zweier verschiedener wo das eine mit dem anderen aber zu tun hat. Eben die Auslegung der Behörde vor Ort ist das was zählt sollte nur als Beispiel diehnen das nicht immer das selbe das gleiche ist.

Gruss Rainer


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