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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: So 16.Apr 2006 12:02 
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Hallo zusammen.

Vor einigen Tagen hatte ich ein Gespräch mit einem Zooladenbesitzer aus der Umgebung, das mir ziemlich zu denken gab.

Da ich in den letzten Jahren den ein oder anderen interessanten jungen Koi in seinem Laden fand, fragte ich ihn, wann er die diesjährigen Koi bekäme.
Darauf sagte er, daß er dieses Jahr keine Koi in seinen Läden verkauft, da ihm die Sache wegen der kriminellen Energie vieler Koiteichbesitzer zu gefährlich ist.

Auf einem Seminar wurde er (wie alle anderen anwesenden Händler auch) vor einer neuen Masche der Koihalter gewarnt.
Ihm selbst sei ein Fall bekannt, wo ein Kunde einen Koi kauft und zu Hause in seinen Teich setzt. Ein paar Tage später bringt der Kunde diesen Kauf zur Anzeige, weil der Koi angeblich krank war (KHV??) und seinen ganzen Bestand angesteckt und umgebracht hat.
Der Wert des Koi-Altbestandes wurde vom Besitzer mit 15.000€ angegeben, obwohl er -nach Aussage des Händlers- nur einen kleinen verschlammten Tümpel mit ein paar kleinen Fischen im Garten hatte.
Hier liege eine rein finanzielle Bereicherung vor.

Die Gerichte täten sich schwer bei der Feststellung der Schadenshöhe und sprächen im Zweifel für den Geschädigten.

Viele Händler und Baumärkte würden noch an den Schäden des letzten Jahres bezahlen.

Jetzt beschäftigt mich folgendes:
- Ich wußte nicht, daß man einen Händler für eigene Fehler (keine Quarantäne, besonders bei wertvollem Altbestand) verantwortlich machen kann (laut Berits Mutter gibts ja keine Versicherung für sowas).
- Koi aus dem Baumarkt :? Habe noch keine Koi in einem Baumarkt (z.B. Hornbach) gekauft, kann mich also dazu nicht äußern, hätte aber meine Bedenken.

Was meint Ihr???
Hat unser Händler 'nen Knall und das alles etwas falsch verstanden, oder ist da was dran???

Gruß Telly
der als braver Koiteichbesitzer nicht als Koimafiapate 8) hingestellt werden will...


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BeitragVerfasst: So 16.Apr 2006 12:51 
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Hallo Telly,

würde mal sagen, dass der was falsch verstanden hat. ;)

Stirbt z.B. der neu gekaufte Fisch in der Quarantäne des neuen Besitzers an KHV, dann hat er im Sinne der Gewährleistungspflicht Anspruch auf Ersatz durch den Händler.

Stirbt aber der ganze Bestand an KHV, dann muss der Geschädigte nachweisen, dass der Neue der Verursacher ist und kann dann dem Händler gegenüber Mangelfolgeschäden geltend machen.

Hier ist aber das Problem. Wie soll der Kunde das beweisen? Solange man in Sachen KHV und Übertragungswege noch im Dunkeln tappt, kann der Händler jederzeit anführen, dass der Altbestand zum Zeitpunkt des Einsetzens des neuen Fisches bereits mit KHV infiziert war. Oder das die Infektion durch andere Unwägbarkeiten kurz vorm Einsetzen des Neuen geschah. Es könnte ja ein Vogel am Teich gewesen sein, der zuvor an einem anderen mit KHV infizierten Teich war. Hier wird es für einen Kunden sehr sehr schwer die Schuld des Händlers nachzuweisen.


Mfg...Jürgen


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BeitragVerfasst: So 16.Apr 2006 12:52 
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Hallo
Telly hat geschrieben:
Die Gerichte täten sich schwer bei der Feststellung der Schadenshöhe und sprächen im Zweifel für den Geschädigten.
...

Das wäre ja schön.
Einen ähnlich Beitrag hatten wir schon.
Siehe
koi tv unter sonstiges.

Einen Händler wird man kaum Belangen können.
Er wird sich auch hüten hier Garantien zu geben.
Denke es gilt „gekauft wie besichtigt.“
Rechtlich da wenig Chancen sehe es einzuklagen.

Gruß
Franco


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BeitragVerfasst: So 16.Apr 2006 13:32 
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Hallo zusammen,
der Händler wird über seine Einkaufsquelle und eigene tierärztliche Überwachung lückenlos den Nachweis bringen, sein Bestand wäre geprüft und gesund.
Der Kunde wird den Gegenbeweis bringen müssen.
KHV Ausbrüche sind auch bei Händlern schon gewesen, aber dann verliert der auch einen Großteil seines Bestandes. Das kann er nicht lange Verheimlichen.
Gruß Lothar


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BeitragVerfasst: Mo 17.Apr 2006 0:35 
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Hallo,

wäre das bei Israelkoi auch so? Wenn man NIF`s (Natural Immune Fish) kauft liegt wohl das Risiko beim Kunden?! Sind diese NIF`s Virusträger?


Gruß Berit

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BeitragVerfasst: Mo 17.Apr 2006 15:41 
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Hallo Berit,

das ist eine der großen Fragen zum Thema KHV, der man aktuell versucht auf den Zahn zu fühlen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand den NIF mit letzter Gewissheit vom Carrier-Status freisprechen, was dem verantwortungsbewußten Tierhalter zu denken geben sollte.

Nach Hörensagen soll man es wohl an der TiHo Hannover bereits geschafft haben, gesunde Karpfen durch NIF´s zu infizieren. Diese Info ist jedoch noch nicht publiziert und somit auch mit Vorsicht zu genießen.


MFG...Jürgen


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BeitragVerfasst: Mo 17.Apr 2006 15:46 
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Hallo Jürgen,

bei dieser KHV-Problematik wär ein immunisierter Israeli auch das letzte was ich in den Teich lassen würde.
Ich habe ja schon Angst bei allen Anderen.


Gruß Berit

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Berit

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BeitragVerfasst: Mo 17.Apr 2006 16:09 
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ReHi Berit,

da geht es mir nicht anders ;)


MFG...Jürgen


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BeitragVerfasst: Mo 17.Apr 2006 19:44 
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Hallo zusammen

Ich kenne das Problem von den Warmwasserfischen aus dem Aquarium.
Dort gibt es auch Krankheiten, die von Fischen übertragen werden, die aber selbst nicht erkrankt sind, sondern nur die Viren latent in sich tragen.

Genauso wird es sich mit den immunisierten Israelis verhalten. :evil:
Es muß ja nichts passieren, aber das Risiko wäre mir zu groß, das ist russisches Roulette mit den Koi.

Hoffentlich weiterhin KHV - freie Grüße
Telly


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BeitragVerfasst: Mo 17.Apr 2006 19:47 
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Hallo Ihr beiden,

ich kann nicht ganz folgen. Sind alle Israelkois NIF? Ist das eine Handelsbezeichnung auf die ein Kunde Anspruch hat (Verschweigen=arglistige Täuschung?)? Wann kann mit Publikationen der tierärztlichen Forschung gerechnet werden? Was sagt wohl Horni dazu?

Entschuldigung, wenn ich ungeduldig wirke. :oops:

Gruß
Eberhard.


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