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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 22:04 
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Hi,

kann mir jemand sagen, ob es rechtlich zulässig ist, PN´s, die an einen persönlich gerichtet sind ggf. in einem Tread zu zitieren, ohne den PN-Schreiber um Erlaubnis zu fragen?

Gruß

Jagu

P.S. Hab bisher im Netz nur gefunden, dass man fremde Emails ohne Zustimmung des Verfassers nicht veröffentlichen darf.

Aber eine persönliche PN ist ja ähnlich dem gesprochenen Wort an einen Persönlich und den Text gebe ich dann persönlich wieder

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Teich 30000L


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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 22:13 
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Hi Jagu

Die Kürzel PN sagt doch anfürsich schon alles. Eine persönliche Nachricht ist eine Nachricht , die an eine spezielle Person gerichtet ist. Folglich bedarf es der Einwilligung der betreffenden Person welche damit eventuell " geschädigt " wird.
Rein rechtlich gesehn ist es ein Verstoss gegen das Briefgeheimnis.
Inwiefern man aber rechtlich dagegen vorgehen kann, das wird wohl von Fall zu Fall abgewogen werden müssen.
Egal wie auch immer, Schaden der dadurch eventuell entsteht, diesen kannste eh nicht mehr rückgängig machen.

Wozu eigentlich PNs schreiben, wenn sie eh veröffentlicht werden. Kann man ja gleich ins Forum etc. setzen.

Gruß
Werner

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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 22:20 
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Hi,

soweit so gut.

Nun ist aber doch z.B. du redest mit mir. Bsp. Blablabla


Ich gehe zu "B" und unterhalte mich mit Ihm. Ich erzähle ihm:

und dích habe mit "A" gesprochen. ich zitiere: blablabla.

Ist doch das gleiche.

Wie ich schon geschrieben habe, im Netz hab ich bisher immer nur gefunden: Verletzung des Breifgeheimnisses, wenn ich emails oder PNs anderer veröffenliche . Bsp Admin leist und zitiert anderer PNs

Gruß

Jagu

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Teich 30000L


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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 22:23 
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Hallo Jagu,
nein ohne ausdrückliche Zustimmung beider darf sowas nicht sein.
Persönliche Nachrichten sind an eine Person persönlich gerichtet.
Diese zu veröffentlichen ist strafbar.
Der Nachweis und Verwertbarkeit ist ein anderes Thema.

Alle User geben beim registrieren hier diese Einverständniserklärung ab:
Zitat:
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Ich bin mit den Konditionen dieses Forums einverstanden und über oder exakt 12 Jahre alt.


Also wird hier jeder sofort gesperrt, wenn er gegen das oben zitierte verstösst.

Gruß Lothar


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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 22:35 
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Zitat:
Bsp Admin leist und zitiert anderer PNs


Hi Jagu

Wenn dies ein Admin tut, so finde ich persönlich das dies völlig daneben ist.
Egal ob nun aus seinen Äußerungen zu erkennen ist, um wenn es sich dreht oder nicht.

Ein Admin sollte ein solches Verhalten unterlassen. Das verbietet schon alleine seine Position.
Solange er aber nicht den Inhalt " deiner" PN wort...wörtlich wiedergibt , oder sie veröffentlicht, und aufgrund dessen man den Bezug zu einer Person ersieht, solange kannste da garnichts machen.
Und mit ner Anzeige wegen übler Nachrede, das kannste vergessen. Es sei denn, dir entstünde ein größerer geschäftlicher/ finanzieller Verlust.

Gruß
Werner

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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 23:13 
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Hi Lothar,

die Frage/Problematik kommt nicht aus deinem Forum.

Aber in deinen zitierten Forenregeln steht nichts zu meiner Frage.

Ich hab mal jemanden aus einem Teil einer PN zitiert, und da wurde mir eine Klage angedroht.

War weder obszön, noch beleidigend etc., einfach nur eine Antwort zitiert.

Und da wüsste ich halt gern was wirklich Sache ist

Gruß

Jagu

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Teich 30000L


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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 23:32 
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Zitat:
Ich hab mal jemanden aus einem Teil einer PN zitiert, und da wurde mir eine Klage angedroht


Wenn man eine PN mit einer E-Mail gleichsetzt, was sehr warscheinlich ist, da sie von einer Person an eine andere Person geschickt wird, dann könnte man dieses Urteil zur Grundlage nehmen.


Zitat:
Achtungsverletzende Äußerungen über eine individualisierbare Person dürfen in einem Forenbeitrag im Internet auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn sie lediglich aus dem Beitrag eines Dritten zitiert werden. Wer E-Mails als "Rundbrief" verschickt, ohne dabei auf den vertraulichen Charakter besonders hinzuweisen, kann eine Veröffentlichung im Internet dagegen nicht untersagen. E-Mails genießen regelmäßig keinen Urheberrechtsschutz. Streitwert: 4.000 €.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 25. Januar 2002, 230 C 150/01 - Veröffentlichte E-Mail

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BeitragVerfasst: So 18.Feb 2007 23:36 
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Aber wenn es keine "Achtungsverletzenden Äußerungen " waren, dann hat man also nichts zu befürchten?!
So lese ich das Urteil.
Ich würde mir dann erst mal keine allzu großen Gedanken machen, es gibt viele die drohen nur und in Wirklichkeit haben sie keine rechtliche Grundlage.
Ich persönlich stehe auch zu dem was ich in einer PN schreibe!!!

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BeitragVerfasst: Mo 19.Feb 2007 0:12 
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Zitat:
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Eine PN ist gegen unberechtigten Zugang gesichert. Wenn diese weitergegeben wird, verschaft man anderen dazu Zugang. Auslegungssache!?


Urheberrecht
Mit Urheberrecht wird in einem Rechtssystem der Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, z.B. Zitatrecht und Privatkopie).

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d.h. Urhebers hat keinen Anspruch auf einen Schutz.

Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen.



Urheberrechtsverletzungen
Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Diese Kopien werden von der Unterhaltungsindustrie häufig irreführend Raubkopie genannt. Daneben existiert die auch umgangssprachliche, aber neutralere Bezeichnung Schwarzkopie. Bei den Medien kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.

Andere Urheberrechtsverletzungen können zum Beispiel in der Änderung eines Werkes oder seines Titels liegen. Unberechtigte Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Jagu schreibt:
Zitat:
Ich hab mal jemanden aus einem Teil einer PN zitiert, und da wurde mir eine Klage angedroht

Dann solte man fragen, warum er mit einer Klage droht, und auf welcher Grundlage diese Klage aufbaut.

Ich hoffe das ich zur allgemeinen Verwirrung mitgeholfen habe.

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BeitragVerfasst: Mo 19.Feb 2007 9:22 
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Heike hat geschrieben:

Ich persönlich stehe auch zu dem was ich in einer PN schreibe!!!


Hallo Heike,

ich auch :!: ,

trotzdem geht sie nur dem etwas an, dem ich sie geschrieben habe!
Sonst hätte ich sie ja gleich öffentlich einstellen können.

Ich denke die Leute, welche von mir schon PN´s bekommen haben sehen das genauso, jedenfalls wurden meine noch nicht veröffentlicht :wink:

Gruß
Eric


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