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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Do 09.Nov 2006 9:46 
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Hallo zusammen,

gestern habe ich der Stadtverwaltung Abteilung Grundabgaben persönlich, schriftlich meinen Wasserverbrauch ( Zählerstand "2.Wasseruhr" ) mittgeteilt.

Mein Verbrauch von rund 60m³ ließ die Sachbearbeiterin " blass werden".

Ihr Kommentar:

Sie haben also allen ernstes 60.000 Liter Trinkwasser verbraucht, für einen Fischteich.
Sie sagte dies sehr vorwurfsvoll und ich fühlte mich erstmal als gnadenloser Verschwender :oops:

Ich antwortete mit ja und fand langsam die Besinnung wieder.
Ich erklärte ihr, das ich dieses Trinkwasser nicht verschwendet hätte, sondern es ohne zusätzlich zu belasten, der Natur wieder zugeführt hätte.

Ich hätte einen Bachlauf an dem sich im heißen Juli dieses Jahres wohl sämtliche Vögel der ganzen Siedlung erquickt hätten.
Die Wasserwechsel kämen meiner Wallhecke zugute die dadurch nicht ausgetrocknet, sondern stets saftig grün geblieben war.

Verschwendung wäre es gewesen, wenn ich mich 3 mal täglich bebadet hätte und das Wasser durch die Kanalisation entsorgt hätte, wofür ich dann , zu Recht, die teuren Kanalgebühren hätte bezahlen müssen.
Gerade darum weise ich doch jetzt den nicht Kanalgebührenpflichtigen Verbrauch hiermit nach.

So richtig überzeugte ich die Dame nicht :roll:

Stattdessen fuhr sie jetzt eine andere Waffe gegen mich unbescholtenen Bürger auf: die indirekte Gebührenerhöhung

Sie erklärte mir, die Anträge auf "Installation einer 2. Wasseruhr" nähmen in der Stadt überhand.
Darum hätte der Rat jetzt beschlossen nachgewiesene Wasserverbräuche erst ab dem 16. Kubikmeter gebührenfrei zu stellen.

Dadurch solle verhindert werden, dass Bürger Bagatellbeträge geltend machten.

Hallo :roll: :roll: :roll:
Was ist das denn :?: :roll: :?:
Diebstahl oder Betrug :?: :roll: :?:

Da weise ich 15m³ nach, die ich definitiv nicht durchs Kanalnetz geleitet habe.
Diese 15m³ kosten eine Dienstleistungsgebühr von 36,60.-€.

Die Stadt sagt: Macht nichts, Bagatelle, zahlen und freut sich :lol:

Die Dame kam dann noch mit dem Argument, als Hundebesitzer müsse ich ja auch Hundesteuer zahlen.
Und jemand der sich 60m³ Wasser "einfach so" leisten könne, dem täten 36 weitere Euros auch nicht weh.

Allein dieses Gespräch hat mir sehr weh getan.
Schreien könnte ich...
Armes Deutschland

Gruß
Eric


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BeitragVerfasst: Do 09.Nov 2006 10:08 
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Hi Eric,

Jibbi hat geschrieben:
Hallo :roll: :roll: :roll:
Was ist das denn :?: :roll: :?:
Diebstahl oder Betrug :?: :roll: :?:


Nötigung und Verar..... finde ich. :?

Ich ärgere mich auch immer über solche Abzocke. Im umgekehrten Fall würden die Ämter aber jeden Cent einfordern....Frechheit! :evil:
So wie gestern bei Stern TV, als ein Reporter CO2 -Anteile gekauft hat und somit keine Ökosteuer mehr zahlen wollte. Er ging von Pontius bis Pilatus und am Ende hiess es, die Steuer wäre dazu da um die Rentenlöcher zu stopfen. Verarxxxxxg³³³³ :cry:. Ich frage mich immer warum es keine Klagen dagegen gibt. Ich meine, ich kenn mich zwar politisch nicht so gut aus, aber es gibt doch noch die Judikative.
Warum machen sich nicht Reiche und/oder Leute, die Zeit haben einen Spaß daraus mal gemeinschaftlich dagegen anzugehen?
Einer würde doch eigentlich auch schon reichen? Oder was läuft da verkehrt? :roll:

_________________
Gruß
Berit

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Zuletzt geändert von Berit am Do 09.Nov 2006 10:55, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Do 09.Nov 2006 10:36 
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Hi Eric,

beantrage doch einen Brunnen :mrgreen:

Gruß,
Frank


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BeitragVerfasst: Do 09.Nov 2006 11:28 
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Hi!
Nun sei mal nicht traurig, sondern geh das Ganze mal sachlich an:

1. machst Du alles schriftlich. Nur so kannst Du im Bedarfsfalle Deine Forderung dokumentieren. BlaBla am Telefon mit derartigen Aussagen könntest Du aber durchaus zum Thema einer Beschwerde machen.
2. Dann besorgst Du Dir erstmal die Statuten Deines Wassersorgers. Damit kannst Du schon mal klären, ob und wie die Installation eines 2. Zählers möglich ist.
Nur darauf hast Du Dich zu berufen, alles andere ist unwichtig.
Wird Dein schriftl. Antrag auch nicht ernstgenommen, gehst Du den üblichen Weg:
Melden sie sich gar nicht, folgt nach 3 Monaten die Androhung der Untätigkeitsklage.
Es genügt aber oftmals schon, wenn man sich einfach an die nächst höhere Entscheidungsebene wendet, wenn der Sachbearbeiter nicht so richtig will.
Dies alles unter der Voraussetzung, dass eure Gemeinde eine 2. Uhr überhaupt zulässt. Das ist zwar nicht in jeder Gemeinde so, aber wenn bei euch im "Dorf" nur einer eine solche hat, dann ist die Sache fast rund.
Ansonsten immer schön sachlich bleiben, nur so kannst Du die Knippköppe beeindrucken.
Der Versorger hat AFAIK nicht das Recht, Dir die Menge Deines Wasserbrauchs vorzuschreiben.

_________________
Viele Grüsse
Matti


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BeitragVerfasst: Do 09.Nov 2006 12:31 
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Hallo Matti,

recht hast du.
Ruhe bewahren und wie der kleine Mann bei Radio FFN immer sagt: " Immer locker durch die Hose atmen" :lol:

Allerdings habe ich das Gefühl, wir reden leicht aneinander vorbei.

Ich habe bereits seit Sommer letzten Jahres diese 2. Wasseruhr, ordnungsgemäß fest installiert, verplompt und genehmigt!

Als Auflage habe ich, diese selbst abzulesen, den Wert schriftlich der Stadt mitzuteilen.
Dies habe ich gestern getan.
Für 2006 geht somit auch noch alles Klar.
Ab 2007 gibt es wohl diese neue Verordnung, angeblich mit der Begründung es würden zu viele Bagatellbeträge geltend gemacht, die in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stünden.

Ich werde auch 2007 wieder jeden Kubikmeter geltend machen und ggf. gegen den Grundabgabenbescheid dann Widerspruch einlegen.

Eric


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BeitragVerfasst: Do 09.Nov 2006 12:47 
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Hi Jibbi!

Recht so!
Dann muss es aber ja auch die Möglichkeit geben, die neuen Statuten einzusehen, nur auf mündl. Aussagen würde ich nicht eingehen.
Wenn das so geschrieben steht (hört sich ja an wie die demnächst in Kraft tretende neue Pendlerregelung/Fahrtkosten-Kilometerpauschale), dann musst Du Dich dem erst einmal fügen.
Inwieweit eine Klage erfolgversprechend sein könnte, kann Dir nur ein passender Jurist erklären. Es wäre vielleicht auch sinnvoll, wenn Du eione Anzahl ähnlicher Mitbewohner mobilisieren könntest und gemeinsam mal auftrumpfen kannst.
Eigentlich bekommen doch Grossabnehmer andere Konditionen als normale Kunden, Industriebetriebe beispielsweise.
Dahingehend lohnt sich vielleicht mal die Überprüfung der Wasser-Satzung bei euch.
Ansonsten gäbe es auch noch eine Möglichkeit in einer (angeblich) funktionierenden Demokratie:
Führe mal ein Gespräch mit euren Politikern dort. Ein Ratsbeschluss ist doch nicht ehernes Gesetz.
Wann ist bei euch denn wieder Gemeindewahl??
Es gibt schon Möglichkeiten, und wenn es nur gilt, für sich selbst eine Sonderregelung auszuhandeln.
Der Verbelib des Wassers lässt sich doch gut erklären, profitiert davon nicht auch die Gemeindefläche ausserhalb Deines Grundstücks, vor allem im Sommer bei Trockenheit?
Ach ja, Du weisst schon, was und wie ichs meine.
8) 8) 8)

_________________
Viele Grüsse
Matti


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BeitragVerfasst: Do 09.Nov 2006 15:39 
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Hallo Eric,

Jibbi hat geschrieben:
Die Dame kam dann noch mit dem Argument, als Hundebesitzer müsse ich ja auch Hundesteuer zahlen.

dieses Argument zieht nicht. Steuern verlangt der Staat ohne jegliche Zweckbindung und individuelle Gegenleistung. Gerade die Hundesteuer ist nicht zu verwechseln mit einer "Hundekotbeseitigungsgebühr", d.h. auch für die saubersten Stubenhunde ist die Steuer fällig.

Wasser wird - außer Umsatzsteuer - nicht mit einer Verbrauchssteuer belastet. Für Wasser ist eine Gebühr zu zahlen.

Jibbi hat geschrieben:
Und jemand der sich 60m³ Wasser "einfach so" leisten könne, dem täten 36 weitere Euros auch nicht weh.

Frag zurück, ob kommunale Abgaben nur dann zu zahlen sind, wenn sie nicht weh tun!


Kann es sein, dass die Dame einfach nur gestaunt hat, welche riesige Menge du in deinem Garten verrieselt hast, während andere, die nur Rasen und Salat gießen, wesentlich weniger Wasser im Garten verbrauchen? Kann doch sein, die Dame hat den Verdacht, dass eine solch große Menge heimlich doch im Haushalt verwendet wurde und durch den Kanal floss?


Pfiffikus,
der dir ebenfalls den Rat gibt, vor weiteren Aktionen genau die Satzungs- und Aktenlage einzusehen


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BeitragVerfasst: Fr 10.Nov 2006 11:25 
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ha,

60 m3 ist ja lächerlich. :D

Meine 2. Wasseruhr im Garten zeigt 210 m3 an. Habe mir in diesem Jahr auch zum ersten Mal eine 2.Wasseruhr angebracht. Hat sich schon bezahlt gemacht.

Abwassergebühr ca. 2 Euro/m3 =420 Euro !!!!!!!!!!!!!!!

_________________
Friesland grüßt

Stefan


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BeitragVerfasst: Fr 10.Nov 2006 16:28 
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Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr 100 m³ Wasser für Wasserwechsel gebraucht :oops:
Da ich noch keine 2te Wasseruhr habe, musste ich das Wasser mit dem Standrohr aus dem Anschluss in der Strasse holen - hat sich aber gerechnet!!
Ab nächstem Jahr ist bei uns die 2te Wasseruhr zugelassen und ich bin der erste, der eine kriegt 8)

Die zusätzliche Uhr kostet eine jährliche Gebühr von 38 Euro und die pauschalen 10% Abzug vom normalen Wasserverbrauch sind auch weg :cry: .

Ist das bei euch auch so??

Gruss Telly
für den sich das trotzdem rechnet.


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BeitragVerfasst: Fr 10.Nov 2006 16:38 
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Hallo zusammen...

bei mir ist die zweite Wasseruhr folgendermassen eingebunden:

-Die ersten 15m³ werden normal abgrechnet
-Danach entfällt die Abwassergebühr
-Durch die 15m³ Regel werden keine weiteren Gebühren dafür erhoben
-Der Wasserzähler muss geeicht sein und fest montiert sein!

Ich habe im letzten Jahr 210m³ Wasser an dieser Uhr abgenommen....d.h. 195m³ ohne Abwasser!


Finde diese Regelung fair!

Grüsse
Koi_Fan

_________________
Teich:
Volumen des Teiches 61,5m³ davon Filtervolumen 10m³,Filtersystem: Patronenfilter 104m Patronen, 500L Kaldness zeitweise belüftet, 2x Linn 01 Rohrpumpe ca 50m³/Std.,Vortex mit 1,9m Durchmesser mit SiFi V mit Seerose UP-90, 3xBA, 1xSkimmer,4x Wasserzulauf DN100, Teichtiefe 2,5m,Oberfläche ca 25m², IKS-Pondpilot C (Temperatur,PH,Sauerstoff,Luftdruck,Pegel), Sauerstoffkonzentrator Weinmann Oxymat3, Amalgam UVC Lampe 130W (40W UV Leistung), Ozonisator Sander C200


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