Hallo,
ich hatte ja in einem meiner Beiträge ein Bild einer Kernbohrmaschine gezeigt, mit welcher ich einige Bohrungen erstellt habe.
Nun kommen einige Spitzfindigkeiten von meiner Seite aus zu diesem Beitrag, bzw. auch zu dem Gerät, welches ich mit einem Bild zeigte, auch so das drum herum, zu der Miete des gezeigten elektrischen Gerätes usw.
Im Mietvertrag für dieses Gerätes, da wird natürlich auch auf die Länge der Diamantbesetzten Bohrkrone eingegangen.
Im Mietvertrag, da ist die Ausgangslänge dieser besagten Diamanten natürlich eingetragen.
Es wird entsprechend ein Betrag dessen Abnutzung fällig, wenn die Bohrkrone wieder abgegeben wird.
Im Mietvertrag ist also die Länge dieser besagten Diamanten besetzten Bohrkrone in ihrem Auslieferungszustand erfasst.
Der Fachhandelsverleiher dieses Gerätes hatte also eine Ausgangslänge dieser Diamantenbesetzten Bohrkrone mit 8,2 mm angegeben.....ich habe natürlich seine Messversuche recht genau beobachtet....und mir mein Teil gedacht...seine messtechnischen Ermittlungen werden schon positiv auf der abschließenden Rechnung erscheinen, so meine Beobachtungen

...ich zu Hause natürlich vor dem ersten Bohren nachgemessen, es hätte in dem Mietvertrag ansich auch eine Ausgangslänge von 9,05 mm eingetragen werden können...aber sie rechnen nur auf einen Zehntel Millimeter ab
Ich die gemieteten Maschienenteile dann wieder abgegeben, ein anderer Mensch hat sie dann entgegen genommen.
Dieser hatte schon das messtechnische Tiefenmaßermittlen recht gut drauf.
Seine Messung hat dann nach Gebrauch der Bohrkrone ein Längenmaß des Diamanten von 8,9 mm ergeben
Ich habe dann zu seinen verzweifelten, aber recht guten Messen dann zu ihm gesagt....ja ich habe eben den Diamanten wachsen lassen, also bekomme ich noch einen sehr guten Geldbetrag zurück erstattet, brauche überhaupt keine Miete bezahlen, habe ansich noch ein Guthaben
Da wollte er leider nicht drauf eingehen, so brauchte ich nur die Tagesmiete für die Maschine bezahlen, ....
für die Abnutzung hätte ich ansich ohne weiteres einen zehntel Millimeter gegeben.
Nun kommen wir zu der zweiten technischen Feinheit
Ich habe mir ja ein elektrisches Gerät von einer Fachfirma geliehen.
Bild nochmals etwas größer.
Fachleute sollten ansich erkennen, es ist kein Typenschild auf der Maschine erkennbar.
Was bedeutet das nun, ohne Typenschild auch keine BGV A 3 Möglich
Nur das ist ansich zwingend notwendig, handelt sich ja schließlich um eine ortsveränderliches Betriebsmittel usw.
Auch ist kein entsprechendes Läbel an dem Kabelanschluß der Maschine ersichtlich.
Das tolle, was dann auch noch die Krone auf das ganze aufsetzt, der ersichtliche FI in dem Anschlußkabel der Maschine,
der besteht ja aus zwei Halbschalen, es hat gar nicht lange gedauert und da ist dann die eine Halbschale dieses FI Schutzschalters abgefallen, es sind also alle elektrischen Anschlüße dieser Schutzeinrichtung ungeschützt....
Schönen Gruß an die BG....so ein scheiß Gerät....
Nur ich habe ja keine Angst vor dem Strom, kann schon etwas mit ihm umgehen....
Nur hätte der Maschinenverleiher einen auf dicke Hiose gemacht, hinsichtlich des verbrauches von dem Diamanten der Bohrkrone...
Ich häte ihn richtig lang gemacht, so das er anschließend sehr kleine Brötchen backen müßte.

Gruß Hardy
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Mein Märchen ist aus, dort läuft eine Maus, wer sie fängt, darf sich eine große, große Pelzkappe daraus machen.
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