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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Do 29.Mai 2008 10:21 
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BGB hat geschrieben:
Bei Versendungskäufen gilt gem. § 447 BGB bereits die Übergabe an die Transportperson (Spedition) als Gefahrenübergang.


Hallo Harald,

schau Dir einfach in Ruhe den obigen Satz an.

Der Verkäufer weist nach, dass die Spedition die Ware abgeholt hat. Fertig!

Ist leider so. :?

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst: Do 29.Mai 2008 10:22 
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Ich interpretiere den § 447 etwas anders.
Die Gefahr geht vom Verkäufer auf den Transporteur über, im Falle eine Beschädigung, nicht bei Verlust. Das ist mein Verständnis.

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Beste Grüße von Harald

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BeitragVerfasst: Do 29.Mai 2008 10:24 
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Ok, das kann ich nachvollziehen.

Das Risiko "des zufälligen Untergangs der Sache" ist aber auch Bestandteils des Gefahrenübergangs.

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst: Do 29.Mai 2008 10:30 
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Ich würde als Verkäufer in einem solchen Fall den Kunden nie im Regen stehen lassen.

Wobei das Wort "Zufällig" aber auch im Falle eines Rechtsstreites mal ganz zufällig dem Versender auf die Füße fällt. Das bringt es nicht ein.

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Beste Grüße von Harald

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BeitragVerfasst: Do 29.Mai 2008 10:34 
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Hallo Harald,

ein guter Verkäufer wird sich kümmern - klar!

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst: Do 29.Mai 2008 10:41 
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Hallo Harald,

HaraldT hat geschrieben:
1. Der Kunde schließt einen Vertrag mit dem Verkäufer.

Ja, der Kaufvertrag über die Ware, das ist wohl unstrittig.


HaraldT hat geschrieben:
2. Der Verkäufer schließt einen Vertrag mit dem Transportunternehmen.

Diesen Satz würde ich gerne noch ergänzen:

2. Der Verkäufer schließt im Namen und auf Rechnung des Käufers einen Vertrag mit dem Transportunternehmen. Die Vollmacht dazu erhält er, indem der Käufer dem Verkäufer die Lieferadresse mitteilt und ihm die Versandkosten bezahlt.


HaraldT hat geschrieben:
Ich würde als Verkäufer in einem solchen Fall den Kunden nie im Regen stehen lassen.

Ja klar.



Pfiffikus,
der das als Kulanzleistung eines guten Verkäufers einstuft


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BeitragVerfasst: Do 29.Mai 2008 11:42 
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Pfiffikus hat geschrieben:

HaraldT hat geschrieben:
2. Der Verkäufer schließt einen Vertrag mit dem Transportunternehmen.

Diesen Satz würde ich gerne noch ergänzen:

2. Der Verkäufer schließt im Namen und auf Rechnung des Käufers einen Vertrag mit dem Transportunternehmen. Die Vollmacht dazu erhält er, indem der Käufer dem Verkäufer die Lieferadresse mitteilt und ihm die Versandkosten bezahlt.


Dem würde ich gern widersprechen.
Diese Ergänzung hat für mich nur Sinn, wenn der Kunde ein Mitspracherecht über das Versandunternehmen hat bzw. dieses selbst bestimmt. Wenn mir ein Kunde ein Unternehmen vorschreibt, ich aber keinerlei Geschäftsbeziehungen zu diesem unterhalte, sehe ich es auch so.
Ansonsten ist der Kunde auf Verdeih und Verderb dem Rest was kommt ausgeliefert.

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Beste Grüße von Harald

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BeitragVerfasst: Fr 30.Mai 2008 13:07 
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Hallo,

es ist ganz einfach. Der Verkäufer schließt einen Vertrag mit dem Käufer. Der Käufer einen Anspruch auf Leistung, diese Leistung endet nicht mit der Übergabe an die Spedition. Der Versender ist Vertragspartner der Spedition und nicht der Kunde. Der Versender übergibt das Paket als auch das gesamte Risiko an die sped ab. Die Spedition ist verplichtet die Leistung an den Käufer zu übergeben. Sollte eine Unterschrieft gefälst sein so ist das volle Risiko der Spedition. Wenn einmal so ein Fall eintrifft läuft es folgendermassen ab. Der Käufer meldet das er kein Pakert hat, der Verkäufer muss die Spedition informieren diese vorscht nach, und lässt sich von Kunden eine Versicherung an eidestadt geben. Das er weder das Paket hat noch die Unterschrieft von Ihm ist und der Fall ist abgeschlossen. Der Verkäufer ist Vertragspartner der Sped. und auch er muss alles in die Wege leiten nie der Käufer. Selbst wenn in den AGB´s Risiko zu Lasten des Käufers steht so ist der noch lange nicht in der Haftung. Weder bei Verlust noch bei Bruch.

Gruss

Rainer


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BeitragVerfasst: Fr 30.Mai 2008 22:22 
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danke an alle die sich hier eingebracht haben .......... hat meinen horizont mal wieder einwenig erweitert :wink:

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gruß jürgen
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BeitragVerfasst: Fr 30.Mai 2008 23:39 
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moin,

der versender trägt das versandrisiko (IMMER), er muss dir nachweisen, dass du das paket erhalten hast, er muss bei der spedition nachhacken was mit dem paket passiert ist, ist die ware bezahlt, so muss er ersatzlieferung leisten oder geld zurückzahlen, ist sie noch nicht bezahlt, hat der verkäufer pech gehabt.
so lüppt das
gruss
amil

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