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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Weniger Abwassergebühren
BeitragVerfasst: Mo 18.Mai 2009 13:43 
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Wassergebühren werden im Bundesland BW ab sofort billiger!

Hallo Koiteichfreunde!
Eine erfreuliche Mitteilung beschehrte uns der VGH (Verwaltungsgerichtshof) Mannheim:
-- zit. Kurzform/Auszug--
Ein Grundstücksbesitzer in Neckargemünd klagte gegen die Kommune, weil sie ihm unberechtigt Abwassergebühren berechnete. Der Kläger konnte mittels einer geeichten Wasseruhr die Wassermenge für die Gartenbewässerung eindeutig nachweisen und zudem glaubhaft vorbringen, daß die bezogene Wassermenge auf seinem Grundstück verblieb und nicht in die Kläranlage gelangte.
Bisher hatten die Gemeinden in BW nach ihrer Abwassersatzung eine Bezugsmenge erst ab 20 m3 (in meiner Gemeinde erst ab 40 m3 !!) freigestellt.
Der Grenzwert von 20 m3 führe dazu, dass diejenigen, die bis zu 20 m3 des bezogenen Frischwassers zur Gartenbewässerung, zum Befüllen von Teichen oder ähnlichem verwenden und nicht in den Abwasserkanal einleiten, schlechter gestellt würden als solche Personen, bei denen fast das gesamte Frischwasser als Abwasser in den Kanal gelange.
Der VGH entschied, daß die seitherige Regelung (Bagatellgrenze ) gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und sei deshalb nichtig ist. Nachzul.:www.recht-blog.com/?p=1680
Also:Bei der Gemeinde vorsprechen, Wasseruhr beantragen (Einsparung pro m3: ca. 3.-€!, berechnet auf Jahresbedarf: über 150 €!!)
Gruß: maiklasch



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BeitragVerfasst: Mo 18.Mai 2009 15:05 
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Hallo,

vielen Dank für diesen Beitrag.
Ich habe auch das Problem, dass mir meine Gemeinde keine zweite Wasseruhr bewilligt, von der Bagatellgrenze ganz zu schweigen. Vielleicht ist durch die Vorlage dieses Gerichtsspruchs etwas zu machen.

Nur deine Quellenangabe funktioniert leider nicht.

Gruß Uli


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BeitragVerfasst: Mo 18.Mai 2009 22:23 
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Lieber Uli,
das vom VGH BW gefällte Urteil ist nur für das Bundesland BW rechtsgültig! Für Deinen Freistaat gelten zunächst noch andere Gesetze. Der Freistaat, der Deine Heimat ist, muss ebenfalls von seinen Bürgern mittels einer Verwaltungsgerichtsklage zur Besinnung gerufen werden, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren. ...Aber ich glaube, dass er guttun wird, zum Wohle seiner Bürger zu entscheiden, denn ein Gesetz, das in dem Bundesland BW lange Zeit missbraucht wurde, muss in Bayern nun endlich auch vollzogen werden!!
Ich glaube kaum, dass die bayrischen Gemeindeväter gegen das Grundgesetz sich versündigen wollen.
Ich sende Dir das Urteil gerne mittels Fax zu. Meine FaxNr: 07946-8165!
Gruß maiklasch!


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BeitragVerfasst: Mo 18.Mai 2009 23:33 
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Hallo Uli....

kannste das Gesetz nicht hier einstellen,...!!!???

Ich glaube das dir manche dankbar wären,....!


:thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

_________________
Grüße aus Regensburg
Herbert

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 Betreff des Beitrags: Abwassergebühren in BW
BeitragVerfasst: Di 19.Mai 2009 8:28 
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Hallo,
versucht es nochmals unter der folgenden Adresse an das Urteil des VGH Mannheim zu kommen:

http://www.recht-blog.com/?p=1680

Es muß doch auch bei Euch klappen! Das Urteil ist mindestens 2 DIN A4 Seiten groß!

Teilt mit, ob`s nun geklappt hat, damit Ihr Euren Gemeindevätern "die Hosen stramm ziehen könnt"!

Gruß: maiklasch


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BeitragVerfasst: Di 19.Mai 2009 13:18 
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Hallo.

Als wir unseren Teich gebaut haben, haben wir direkt eine zweite Wasseruhr angebracht.

Somit zahlen wir 1,37 € pro m³ statt 4,27€ und haben 2,90 € Schmutzwasser/Kanalgebühr gespart.
Die 2,50 "Miete" pro Monat für die zweite Wasseruhr hat man da schnell wieder raus. :wink:

Gruß
Alex


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BeitragVerfasst: Di 19.Mai 2009 22:44 
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Okay guter Tipp danke muss ich am Freitag gleich mal aufs Rathaus

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Gruß Martin


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 Betreff des Beitrags: Werbung, um Taler einzunehmen
Verfasst: Di 13.Mai 2025 5:00 
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 Betreff des Beitrags: Wassergebühren
BeitragVerfasst: Di 19.Mai 2009 23:05 
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Hallo Ihr Koiteichfreunde,
wieso soll ich eine Miete für eine Wasseruhr bezahlen, die von meinem Klemptner auf meine Kosten!! pflichtgemäß der gemeindlichen Anordnung installiert worden ist?? Die Wasseruhr ist geeicht und somit für einen einwandfreien Bezug der Wassergebühren geeignet! Laßt Euch bitte nicht von den verantwortlichen Gemeindevertretern beeinflussen! Die sprechen sehr viel (zu ihrem Wohl?) aber nicht zu Deinem!! ..Obwohl
es umgekehrt sein müsste!

...übrigens, am Montag, wird meine selbsterstandene, geeichte Wasseruhr für meinen Garten "mit Koiteich " für 65 €(Gesamtkosten) von meinem Klempner mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung "langersehnt" eingebaut!
Laßt Euch auf keinen Fall vertrösten und unterkriegen und kämpft, denn das lohnt sich wirklich!

Gruß: maiklasch !


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 19.Mai 2009 23:47 
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hy,

Zitat:
Die Wasseruhr ist geeicht


5 jahre - dann muß sie entweder neu geeicht werden oder gegen neu getauscht.

_________________
gruß jürgen
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 20.Mai 2009 6:38 
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Hallo,

wusste gar nicht das das so ein Problem ist. Kurz vor der Fertigstellung des Teiches auf der Stadt angerufen und pünktlich zum befüllen war die Gartenuhr montiert.

Schon komisch was für Unterschiede da gemacht werden. :pillepalle:

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Gruß Andi
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