Hallo Heinrich,
herzlichen Dank dafür, dass du für uns einige klärende Worte gefunden hast. Mit Lothar abgestimmt antworte ich Folgendes:
Heinrich hat geschrieben:
Habe dennoch kein problem damit , das Du jetzt einen eigenen trommelfilter baust, auch wenn Du und auch andere einige meiner geschützten Ideen verwendet hast !
DIESES DARFST DU AUCH !
Gilt das auch für Lobo, der nach deinen Angaben mindestens 2 geschützte Dinge verletzt? Gilt das auch für andere Bastler, die im eigenen Bastelschuppen FÜR DEN EIGENBEDARF einen TF bauen?
Nach meinem persönlichen Ermessen können beide Seiten davon profitieren. Wenn du dir hier im Forum die Fotos von geniale Eigenbauten anschaust - es wär doch gelacht, wenn du da nicht das eine oder andere Detail erkennen kannst, welches dir helfen könnte, deinen TF noch weiter zu verbessern.
Du findest hier ein verkaufsunabhängiges Forum vor. Wir engagieren uns hier für unsere Mitglieder, doch das heisst nicht, dass die Hersteller und Händler hier Freiwild sind. Aus diesem Grunde müssen wir mal klar abgrenzen, was wir für die Hersteller tun können, was wir gerne tun und was wir nicht leisten werden.
Wir sichern dir an dieser Stelle ausdrücklich zu, dass von unserer Seite keine wissentlichen Handlungen vorzunehmen, die gesetzwidrig sind und/oder die anderweitig unzulässig sind.
Wir werden uns in keiner Weise aktiv in euren Disput einmischen, ob Erfinder und Patentanmelder dieselbe Person sind.
Ich habe in einem meiner vorangegangenen Postings das Wort "Erfinder" verwendet. Dies war nur so wie im Patentgesetz gemeint, in dem offensichtlich davon ausgegangen wird, dass ein Erfinder seine Erfindung selber zum Patent anmeldet. Andere Aussagen interpretiert bitte nicht in meine Worte hinein!Eine Auseinandersetzung zwischen euch, wer wessen Rechte verletzt hat, führt Ihr bitte untereinander. Ihr seid euch persönlich bekannt.
Wir sichern euch weiterhin zu, dass wir auf Verlangen von dir oder Jürgen-B ein Backup von der Forendatenbank zurückhalten, um einmal hier erschienene Aussagen später glaubwürdig bestätigen zu können. Nicht in dieser Zusicherng enthalten ist eine Herausgabe der Forensicherung, sondern ausschliesslich die Bestätigung, dass zum fraglichen Zeitpunkt die und die Aussage im Forum stand.
Heinrich hat geschrieben:
Was man jedoch nicht darf , ist das öffentlich zur Schau stellen von diesen geschützten Dingen,
Darüber sollten wir noch einmal reden.
An dich geht unsererseits der Wunsch, uns die entsprechenden Paragrafen aus dem Patentgesetz zu benennen, die eine Veröffentlichung einer Erfindung unterbinden. Dieser Wunsch geht vor allem deshalb an dich, weil die Paragrafen des
Patentgesetzes anders als zum Beispiel das
Strafgesetzbuch nicht mit Titel versehen sind. Eine Recherche ist hier sehr zeitraubend. Andererseits hast du dich ja bereits schlau gemacht, bevor du dein Anliegen an Lothar vorgebracht hast.
Solange ein Bastler seine Werke voller Stolz präsentiert, hatte ich bisher noch keine Probleme damit. Warum sollte das ein Bastler nicht dürfen? Immerhin hast du deinen Trommelfilter einschliesslich der geschützten Details bereits selbst auf der Interkoi und auf Hausmessen dem interessierten Fachpublikum vorgeführt.
Waren auf der Interkoi diese geschützten Details abgebaut? Und aus diesem Grunde sah ich in diesem Forum bisher noch keinen administrativen Handlungsbedarf.
Im anderen hier vorliegenden Fall haben sich zwei Bastler, die 300m Luftlinie entfernt wohnen, zusammengetan und basteln gemeinsam in einem Schuppen zwei dieser Eigenbaufilter. Ob es sich hier um eine gewerbliche Produktion handelt - die Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt.
Heinrich hat geschrieben:
denn das ist eine öffentliche Aufforderung zum Nachbau mit detailfotos !
Ob die stolze Präsentation der Basteleien bereits eine Aufforderung zum Nachbau darstellt, das möchte ich an dieser Stelle bezweifeln.
Heinrich hat geschrieben:
Wenn dann noch , wie in Deinem fall , Du Computerprogramme zur Verfügung stellen willst , sammelbestellungen schon im gespräch sind , so beginnt bereits der gewerbliche Bereich !
Sofern dieses Forum jedoch dazu benutzt werden sollte, Werbung für Eigenbauten zu machen, die Rechte von Patentinhabern verletzen, so bitten wir die jeweiligen Inhaber darum, uns zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen mit uns abzusprechen. Natürlich ist dabei unsererseits mit Rückfragen nach der Rechtsgrundlage zu rechnen, denn Lothar schrieb bereits, dass uns die Lust nach der Recherche fehlt.
horst hat geschrieben:
Hallo
Ich frage mich allen erstes wie man einen Trommelfilter Patentrechtlich noch schützen kann.Trommelfilter werden doch in der Industrie schon lange verwendet.Bekomme ich wenn ich den Filter für etwas anderes einsetze ein Patent.
Horst, lies dir mal in der Wikipedia durch, was zu diesem Thema (Tür und Schloss) steht. Das Patent für die Tür (Trommelfilter) ist inzwischen abgelaufen, Heinrich meldete im übertragenen Sinn das Schloss an. Einzelheiten bekommst du sicherlich auf Anfrage von ihm selber oder ab diesem Sommer von der Internetseite des Patentamtes.
horst hat geschrieben:
Da bin ich ja mal gespannt wer als erster Händler einen HPF anbietet und sagt es ist sein Patent.
So etwa soll es in der anderen Filtergeschichte gelaufen sein, die Heinrich ansprach. Und weil dieses Dingelchen nachweislich bereits vorher da war, soll jetzt die Löschung des Patents beantragt werden.
Eine Patentanmeldung auf den HPF wäre dann dank dieses Forums auf sehr tönernen Füssen stehend.
@Jürgen-B und Heinrich (mit oder ohne Armin)
Bitte telefoniert miteinander und klärt das ab! Bei Bedarf hätten wir auch einen Waschsalon für euch, in dem schmutzige Wäsche gewaschen wird. Aber ab sofort nicht mehr im öffentlichen Teil unseres Forums.
Pfiffikus,
der anschliessend wissen möchte, wohin er den Kasten Bier schicken muss