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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Mo 17.Mär 2008 12:51 
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Hallo,
ich hab mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt, vielleicht kennt sich jemand aus....

Also wir hatten unser Auto zu einer BMW Vertragswerkstatt gebracht. Die haben uns eine neue Benzinpumpe eingebaut. Nach einigen Tagen ging das Auto wieder nicht und die Werkstatt hat es abgeholt. Dann haben sie es zurückgebracht udn gesagt Zündkerzen etc waren versifft. Ein Tag später ging es wieder nicht an, wir haben das Auto dann in eine andere Werkstatt gebracht. Nach 2 Tagen kam der Anruf, dass die Benzinpumpe nicht richtig fest war, also nicht richtig eingebaut wurde.
Jetzt stellt sich die Frage, wer muss die kosten für die andere Werkstatt übernehmen? Kann man sich das Geld von der BMW Werkstatt wiederholen, eigentlich sollte es doch selbstverständlich seind ass die eine Benzinpumpe für teuer Geld richtig einbauen....
Kennt sich da jemand aus???


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BeitragVerfasst: Mo 17.Mär 2008 14:09 
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hy alex,

in der regel wird es so gehandhabt, daß der ursprünglich rep. werkstatt 2 nachbesserungsversuche eingeräumt werden müssen ........... führen die zu keinem erfolg können weitere schritte eingeleited werden (z.b. sachversttändiger - andere werkstatt)

habt ihr für jeden werkstattaufenthalt einen schriftlichen rep. auftrag ?

vom reinen grundsatz her hast du recht, daß die erste werkstatt haftbar gemacht werden kann - nur mit dem rechtlich verbindlichen nachweis wird es dürftig werden - lass dir von der 2 werkstatt einen schriftlichen beleg über den defekt geben und versuche bei der ersten dein glück über ein vernünftiges gespräch!

alles andere geht aus wie das hornberger schießen - und gehe bloß nicht vor gericht - wird nur unnötig teuer für beide.

**** dies ist keine rechtsberatung sondern nur meine pers. meinung - ich bin weder anwalt noch juristisch autorisiert

_________________
gruß jürgen
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BeitragVerfasst: Mo 17.Mär 2008 21:49 
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würde es so machen wie von Jürgen beschrieben!
Falls du Kfz-rechtschutz hast,würde ich das zum Schluß noch erwähnen!(bei Weigerung)
Im Ernstfall erst die RS-bedingungen lesen!

_________________
Es grüßt euch Wilfried
>Viele Male schaut der Wille durchs Fenster,
ehe die Tat durchs Tor schreitet<
Erasmus von Rotterdam


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BeitragVerfasst: Mo 17.Mär 2008 22:40 
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Alles klaro.
Ich wollte sowieso erstmal anfragen wie die das handhaben. Aber ist ja ma interessant zu wissen wie es rein rechtlich ist, auch wenn ich davon ausgehe, dass die sich NICHT querstellen werden.


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