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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Mo 08.Feb 2010 10:09 
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Hallo Jens,

die Frage ist zusätzlich noch, ob der Datenklau im Ursprungsland Schweiz eine Straftat ist, oder? :wink:

Gruss,
Frank


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BeitragVerfasst: Mo 08.Feb 2010 14:35 
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Hai !

Das ist auch in der Schweiz strafbar. Art. 143.
Allerdings sagt unser § zur Hehlerei nichts darüber aus, ob auch eine Auslandstat, begangen durch einen Nichtdeutschen als geeignete Vortat ausreicht.
Es wird nur von einer rechtswidrigen Tat gesprochen, nicht vom Ort der Tat.
Ich vermute mal, dass der Tatort an sich egal ist.

_________________
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Gruß Jens


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BeitragVerfasst: Mo 08.Feb 2010 18:05 
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...auch wird zu beleuchten sein , wie die Aneignung fremder Daten , stattgefunden hat.

Sind gewaltsam irgendwelche Schutzmechanismen "umgangen" worden,

oder war es sehr leicht an die Daten herran zu kommen ( was ist dort dann leicht ? )


(wenn ich mit Abhöranlagen jemanden abhöre,
oder ich zufällig ein Gespräch mitbekomme,
ist sicherlich auch etwas unterschiedliches .
Oder wenn ich das Geschrei nicht überhören kann.
All die Dinge sind ja irgendwie auch Daten die ich ungefragt kopiere !!
...und vor Gericht wiedergeben könnte ! )

_________________
Gruß
Klaus





18 Koi 56-77cm ; 42t Teich ; EB-Trommler ; 280L Helx ; 30t Ppe u. 20t Ppe. ; 40W + 40W UVC ; >65kg Fisch

Mein Futter : https://www.koifutterhandel.de/


Zuletzt geändert von Klaus am Mo 08.Feb 2010 20:10, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mo 08.Feb 2010 18:34 
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Hallo Jens,

JensM hat geschrieben:
Die Zeugenaussage vor Gericht ist zwar verpflichtend, doch was will man machen, wenn der einfach nicht will.

was man machen will, ist nicht relevant. In der Strafprozeßordnung ist (für unsereins) Ordnungshaft vorgesehen.


JensM hat geschrieben:
Irgendwann greift auch die Haft und die Kohle nicht mehr und dann ???

§51(1) weiter lesen: "... Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden."


JensM hat geschrieben:
So ganz einfach ist das nicht.
Wer einen Diebstahl begehen will, muss eine SACHE stehlen. Und das sind laut BGB nur körperliche Gegenstände.

Bitte nicht nur im BGB nachlesen. Es gibt zusätzlich noch einige Vorschriften, die den Schutz geistigen Eigentums regeln. Urheberrecht, Patentrecht, StGB,... Da ist breiter Raum für Straftaten.


Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die hier in Deutschland begangen wurde und für die die deutschen Behörden zuständig sind.

Der Datendiebstahl ist eine Straftat (oder Owi oder was auch immer nach Schweizer Recht), für deren Verfolgung die dortigen Behörden zuständig sind.



Pfiffikus,
der nicht ausschließen würde, dass von unserer Seite Amtshilfe zur Ergreifung des Datendiebes geleistet werden dürfte


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BeitragVerfasst: Mo 08.Feb 2010 18:35 
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Pfiffikus hat geschrieben:
...der nicht ausschließen würde, dass von unserer Seite Amtshilfe zur Ergreifung des Datendiebes geleistet werden dürfte


Daher soll die Übergabe in Frankreich erfolgen. :mrgreen:

Gruss,
Frank


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BeitragVerfasst: Mo 08.Feb 2010 18:40 
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Yoshihara hat geschrieben:
Daher soll die Übergabe in Frankreich erfolgen. :mrgreen:

Der Datendieb hat ohnehin kaum etwas zu befürchten. Er wird das nicht selber machen, sondern lässt die CD von seinem Anwalt verscherbeln und fertig.


Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass dieser über seine Mandanten Stillschweigen zu wahren hat


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BeitragVerfasst: Mo 08.Feb 2010 22:55 
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Yoshihara hat geschrieben:
Hallo Jens,
die Frage ist zusätzlich noch, ob der Datenklau im Ursprungsland Schweiz eine Straftat ist, oder? :wink:
Gruss,
Frank


Und ob ;-) Ich habe 15 Jahre mit einer leitenden Bankangestellten zusammen gelebt.....mann, das Theater jedesmal in der Stadt wenn sie von jemandem gegrüsst wude. Sie durfte mir ja nicht mal sagen dass sie die Person als Kunde von der Bank her kenne. Schweizer Banken verbieten ihren Mitarbeitern jegliches ausplaudern von internen Daten.
Die CD, sollte sie denn wirklich existieren, wurde garantiert von einem frustrierten, unbedeutendem kleinen Bänker erstellt. Irgend wie auch wieder verständlich.....vielleicht wurde ihm ja der jährliche Bonus um 500'000.-- gekürzt ;-)

Ob die Kaufaktion von Deutschland rechtens ist...keine Ahnung. Was uns aber aufgefallen ist: das ganze kam uns hier etwas vor wie ein gezieltes Manöver, um die mise Stimmumg zwischen Schwarz-Gelb, zwischen Angie und Guido, etwas aus dem Medienrummel zu entfernen.

Ach ja...und das der immense Reichtum der CH - Banken nicht nur durch unsere Mittelstands Spar Konten herrührt dürfte ja mittlerweilen Weltbekannt sein.....dafür sind wir natürlich allen unseren Nachbarn dankbar ;-) Auch wenn das Ganze je länger je mehr in die Hosen geht.

Gruss aus den Alpen,
Mathias


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BeitragVerfasst: Di 09.Feb 2010 13:20 
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Hai !

Zitat:
was man machen will, ist nicht relevant. In der Strafprozeßordnung ist (für unsereins) Ordnungshaft vorgesehen.

Klar gibt es Ordnungshaft. Nur wie lange will man jemanden einsperren, wenn er einfach nichts sagen will und nichts sagen wird. Irgendwann ist auch das Mittel erschöpft. Von daher ist die Ordnungshaft zwar ein Zwangsmittel, um eine Aussage zu "erzwingen"; allerdings wird sich jemand, der wirklich nicht aussagen will, nicht davon einschüchtern lassen.

Zitat:
Bitte nicht nur im BGB nachlesen. Es gibt zusätzlich noch einige Vorschriften, die den Schutz geistigen Eigentums regeln. Urheberrecht, Patentrecht, StGB,... Da ist breiter Raum für Straftaten.


Das ist Richtig. Für die Hehlerei zählt aber nur das Stehlen einer Sache, oder die Erlangung einer Sache durch eine sonstige, gegen fremdes Vernmögen gerichtete Handlung. Es geht nur um die Definition des Begriffes der Sache. Nach den heutigen Maßstäben sind Daten keine Sachen.
Da wird man sich eine Brücke bauen müssen, ähnlich wie bei Tieren. Tiere sind auch keine Sachen. Sie sind aber im Strafrecht wie Sachen zu behandeln. Sonst könnte man bei Tieren tatbestandsmäßig keinen Diebstahl begehen.

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Gruß Jens


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BeitragVerfasst: Di 09.Feb 2010 13:52 
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Hallo Jens,

im Zweifelsfall kann man den Grundgedanken eines Gesetzes heranziehen.

Selbst wenn Tiere oder Daten keine Sachen sind, so können sie doch nach unserem heutigen Verständnis gestohlen werden.

Also könnte man auch mit Tieren oder Daten Hehlerei begehen.

Gruss,
Frank


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BeitragVerfasst: Di 09.Feb 2010 14:52 
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Hai !


Zitat:
Selbst wenn Tiere oder Daten keine Sachen sind, so können sie doch nach unserem heutigen Verständnis gestohlen werden.


Dem gesunden Menschverstand folgend vielleicht. Allerdings würde das für ein Strafgesetzbuch nicht ausreichen. Hier muss für klar erkennbar sein, was verboten ist und was nicht.
Für die Tiere ist das klar geregelt:

§ 90a BGB

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

So etwas müsste man sich auch für den Begriff der Daten einfallen lassen.
Allerdings sind mit der Novellierung des Strafrechts die Tatbestände des Datendiebstahls pp.in eigenen Vorschriften erfasst (Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Fälschung beweiserheblicher Daten pp.)
Es würde dem Gesetzgeber wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Hehlerei-§ anzupassen. Und diese Mühlen mahlen bekanntlich langsam.
Ich bin mal gespannt, wie nach der Strafanzeige gegen Fr. Merkel entschieden sind.

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Gruß Jens


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