Hallo Björn,
Schön, dass es weitergeht.
Die meisten Brunnenwasser sollten zur Erstbefüllung eines Teiches bzw. für einen Wasserwechsel geeignet, sein, - sogar wenn sie unbehandelt verwendet werden. Es kommt ganzjährig mit einer Temperatur von ca. 12 Grad aus der Erde und ist im Vergleich zu Leitungswasser relativ preiswert.
Wichtig ist die Frage, welche Stoffe im Brunnenwasser außer H[sub]2[/sub]O außerdem vorhanden bzw. nicht vorhanden ist.
Wasser, das aus der Erde gepumpt wird, ist nahezu frei von
Sauerstoff. Es hatte in der Regel über einen langen Zeitraum keinen Luftkontakt, während der Sauerstoff von Bodenlebewesen verkonsumiert worden ist. Das sollte bei größeren Wasserwechseln beachtet werden.
Wird in der Nähe Landwirtschaft betrieben, so besteht die Möglichkeit, dass im Grundwasser größere Mengen
Nitrat enthalten sind. Dieses ist zwar in den üblichen Konzentrationen nicht fischgiftig, macht allerdings einen wichtigen Sinn von Wasserwechseln zunichte - die Nitratreduktion.
Sind
Nitrit oder Ammonium in nennenswerten Mengen im Brunnenwasser enthalten, ist es für Wasserwechsel geeignet. Wichtig ist allerdings eine allmähliche Zufuhr. So kann sich der Bioteil des Filters um diese Stoffe ebenso kümmern, als wenn es sich um Stoffwechselprodukte der Fische handeln würde.
An dieser Stelle könnte gelöstes Eisen erwähnt werden, die Sache wird gerade in einem Nachbarthema diskutiert.
Problematisch kann eine Kontamination des Wassers mit nicht näher bekannten
Giftstoffen sein. Wenn ein Kleingärtner irgendwo in der Nähe den chemischen Pflanzenschutz übertrieben hat, wenn sich in der Umgebung eine Industrieanlage befindet, die legal oder illegal Giftstoffe versickern lässt, dann kann das Brunnenwasser unter Umständen völlig unbrauchbar für die Fischhaltung sein.
Vor der Verwendung von Brunnenwasser zur Fischhaltung sollte dessen Tauglichkeit dazu überprüft werden. Dazu sollten vor allem die Messung folgender Werte in Auftrag gegeben werden:
... (Jürgen, bitte hilf!)
Die Temperatur wird der interessierte Teichfreund selber messen.
Eine zweite Möglichkeit ist der Test im Tierversuch. Ein Versuch mit Fischen wäre lt. Tierschutzgesetz verboten. Als Versuchstiere können Daphnien dienen, die im Zoofachhandel als Lebendfutter angeboten werden oder in einem Gewässer irgendwo in der Nähe gefangen werden können. Ein Fischwirt meinte, dass diese als Indikator geeignet seien, da sie empfindlicher auf Verunreinigungen des Wassers reagieren würden.
Dieser Tierversuch ist gemäß
§7 (2) Punkt 2. und 3. zulässig. §8 (1) TierschG definiert diesen Versuch als genehmigungsfrei, weil keine Wirbeltiere als Versuchstiere dienen.
Überleben Daphnien einige Tage lang in dem Brunnenwasser, so darf von seiner Eignung für den Gartenteich ausgegangen werden.
Pfiffikus,
dem möglicherweise noch mehr dazu einfällt