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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Teichbau Baugenehmigung
BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 9:42 
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Hallo

Kann mir jemand sagen ob ich für einen Teich eine Baugenehmigung in Baden Würrtemberg brauch?
Falls ja ab welcher Größe und Tiefe?

Hab hier nen kleines Problem.

danke
gruss christian


Zuletzt geändert von christian.b am So 22.Mär 2009 10:28, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 10:25 
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Generell sind die Baubestimmungen von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Soweit mir bekannt ist, braucht man für den Teichbau keine Genehmigung, wenn der Teich unter 100 Kubikmeter
Fassungsvermögen ist, wenn Du größer bauen möchtest, solltest Du Dich auf jeden Fall erkundigen.
Allerdings gilt auch hier der Grundsatz, wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten.

Conny

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Jedem Nachteil steht ein Vorteil gegenüber.


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 10:46 
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Wie sieht es speziell in Baden Würrtemberg aus?

In der Landesbauverordnung steht nichts.

Was sagen die anderen?

lg christian


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 10:49 
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hy christian,

ist wohl gesetzliches niemandsland ...... ich habe mich diesbezüglich mit 3 verschiedenen bauamtsleitern von umliegenden komunen unterhalten und von keinem eine vernünftige antwort erhalten (BW)

am besten du stellst an dein zuständiges landratsamt abt. baurecht eine unverbindliche anfrage - die müssen reagieren.

(wenn z.b. ein bekannter für dich diese auskunft einholt, ergibt sich keine verbindung zu deinem bestehenden projekt :wink: )

_________________
gruß jürgen
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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 10:55 
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juergen-b hat geschrieben:
hy christian,

ist wohl gesetzliches niemandsland ...... ich habe mich diesbezüglich mit 3 verschiedenen bauamtsleitern von umliegenden komunen unterhalten und von keinem eine vernünftige antwort erhalten (BW)


d.h. ich kann bauen wie groß ich will?

und zwar fordert der gartenverein jetzt nach 2 Jahren eine baugenehmigung(falls überhaupt nötig)
für unseren 30000 liter teich.
zuvor wurde das okay vom vorstand eingeholt.

danke
gruss christian


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 10:59 
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Hallo Christian,

dreh doch den Spieß um und frage den Vorstand welche Genehmigung er will...

Du wärst ja gerne bereit eine solche Genehmigung einzuholen, aber im Baugesetzbuch sei eine Genehmigung für Teiche nicht vorgesehen/ notwendig.

Sollen sie sich doch Gedanken machen...

Grüße
Achim,
der sich da einfach mal ein wenig dumm stellen würde :wink:


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 11:02 
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Achim1 hat geschrieben:
Hallo Christian,

dreh doch den Spieß um und frage den Vorstand welche Genehmigung er will...

Du wärst ja gerne bereit eine solche Genehmigung einzuholen, aber im Baugesetzbuch sei eine Genehmigung für Teiche nicht vorgesehen/ notwendig.

Sollen sie sich doch Gedanken machen...

Grüße
Achim,
der sich da einfach mal ein wenig dumm stellen würde :wink:


*g* auch ne gute idee , aber eigentlich will ich nur meine ruhe von den "......"

gruss christian :)


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 11:06 

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christian.b hat geschrieben:
juergen-b hat geschrieben:
hy christian,

ist wohl gesetzliches niemandsland ...... ich habe mich diesbezüglich mit 3 verschiedenen bauamtsleitern von umliegenden komunen unterhalten und von keinem eine vernünftige antwort erhalten (BW)


d.h. ich kann bauen wie groß ich will?

und zwar fordert der gartenverein jetzt nach 2 Jahren eine baugenehmigung(falls überhaupt nötig)
für unseren 30000 liter teich.
zuvor wurde das okay vom vorstand eingeholt.

danke
gruss christian


Was für ein Gartenverein ?


MFG Gregor


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 11:07 
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Hallo Christian,

ich denke das Problem liegt hier wohl in der Satzung des Gartenvereins.

Wenn ich das hier richtig verstehe befindet sich dein Teich nicht auf deinem privaten
Hausgrundstück, sondern in einem Schrebergarten.

In diesem Bereich dürfte es genauso schwierig werden, wie bei einer Eigentumswohnung
und der dazugehörigen Eigentümerversammlung.

Vorteilhaft dürfte für dich sein, dass das Projekt bereits realisiert wurde, ohne das es zu
Einsprüchen kam.

Gruss Michael

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Toleranz ist eine Kunst, die man lernen kann - allein der Wille zählt.


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 11:16 
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Ist nen Strebergarten.
In der Satzung vom Gartenverrein steht zu Teichen nichts.

Deshalb sollte ich mich nun ans Bauamt wenden.
Aber in BA-Wü steht ja wohl nichts in der Landesbauverordnung.
Mit dem Vorstand wurde zuvor alles abgeklärt.


Zuletzt geändert von christian.b am So 22.Mär 2009 11:21, insgesamt 1-mal geändert.

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