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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Zäune, Schilder usw. usf. ...
BeitragVerfasst: Di 30.Okt 2007 21:06 
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Hallo zusammen,

das ist zwar eine interessante Diskussion, aber leider in weiten Teilen nicht zielführend.

Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, keine absolut ausreichende Einzäunung des Grundstücks schaffen kann, bleibt mir als letzte Möglichkeit nur, 5 cm unterhalb der Wasseroberfläche ein entsprechendes Gitter einzubauen.

Wenn mir das nicht gefällt, baue ich keinen Teich...

Wie einer der Vorredner schon anmerkte: "Ersäuft ein Kind in Eurem Teich, dann seid Ihr in den Allerwertesten gekniffen". So einfach ist das...

_________________
Freundliche Grüße

Peter Wilhelm


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 Betreff des Beitrags: Re: Zäune, Schilder usw. usf. ...
BeitragVerfasst: Di 30.Okt 2007 21:25 
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Peter Wilhelm hat geschrieben:
Hallo zusammen,

das ist zwar eine interessante Diskussion, aber leider in weiten Teilen nicht zielführend.

Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, keine absolut ausreichende Einzäunung des Grundstücks schaffen kann, bleibt mir als letzte Möglichkeit nur, 5 cm unterhalb der Wasseroberfläche ein entsprechendes Gitter einzubauen.

Wenn mir das nicht gefällt, baue ich keinen Teich...

Wie einer der Vorredner schon anmerkte: "Ersäuft ein Kind in Eurem Teich, dann seid Ihr in den Allerwertesten gekniffen". So einfach ist das...


Hallo Peter,
du hast schon recht, es ist ein schweres Thema.
Aber ein Gitter im Wasser einsetzen, dann kannst du mit Verletzungen der Koi rechnen.
Hast du schon mal gesehen, wie die beim Laichgeschäft toben :?:

Gruß Hardy
der dann lieber auf einen dichten hohen Gartenzaun setzt und um den Teich einen kleinen E-Zaun setzt.
Auch nie einen Gartenteich in den Vordergarten setzen würde.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zäune, Schilder usw. usf. ...
BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 7:32 
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Peter Wilhelm hat geschrieben:
Hallo zusammen,

das ist zwar eine interessante Diskussion, aber leider in weiten Teilen nicht zielführend.



Moin Moin,
ich glaube, die Diskussion ist schon zielführend. Beleuchtet sie doch alle Facetten des Themas, die aus meiner Sicht sind:
1. Der Grundstücks- und Teicheigentümer hat rechtliche Pflichten.
2. Das Ganze hat aber auch eine menschliche Komponente, die auf gar keinen Fall außer Acht gelassen werden darf.
3. Neben dem Teichbesitzer haben aber auch die Eltern eine mindestens genauso große Verpflichtung gegenüber ihren Kindern und auch gegenüber dem Teichbesitzer.
4. Offenes Umgehen mit der Neugierigkeit der Kinder ist wichtig. Die Neugier muss befriedigt werden.
und
5. Es muss auch in der heutigen Zeit Verbote und Grenzen für Kinder geben. Und wir Erwachsene sind aufgefordert, den Kindern diese Grenzen aufzuzeigen und zu erklären.

Gruß
Schroedi,
der hofft, dass es nie einen Unfall in / an seinem Teich gibt.

_________________
http://www.koistammtisch-sh.de —> Der Koistammtisch für Schleswig-Holstein und Hamburg


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BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 9:00 
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Peter Wilhelm hat geschrieben:
Hallo zusammen,

das ist zwar eine interessante Diskussion, aber leider in weiten Teilen nicht zielführend.

Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, keine absolut ausreichende Einzäunung des Grundstücks schaffen kann, bleibt mir als letzte Möglichkeit nur, 5 cm unterhalb der Wasseroberfläche ein entsprechendes Gitter einzubauen.

Wenn mir das nicht gefällt, baue ich keinen Teich...

Wie einer der Vorredner schon anmerkte: "Ersäuft ein Kind in Eurem Teich, dann seid Ihr in den Allerwertesten gekniffen". So einfach ist das...


5 cm unterhalb der Wasseroberfläche sehe ich nicht als ausreichenden Schutz. In der näheren Umgebung hat sich nämlich erst kürzlich ein tragischer Unfall ereignet. In einen Plastikkübel, mit ein paar Zentimeter Wasser, ist ein Kleinkind gefallen und ertrunken.

gruß
Marko


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BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 9:53 
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So ganz verstehe ich eure Probleme nicht. Mir ist kein Urteil bekannt wo jemand aufgrund eines unzureichend gesicherten Teichs in den Knast umziehe mußte.
Ansprüche durch Schmerzensgeld usw. sind da schon eher denkbar. Aber dafür tritt im Normalfall die Privathaftpflicht oder die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht ein.
Einige Beiträge weiter vorne steht, die Versicherung würde nur zahlen wenn um den Teich herum ein Zaun aufgebaut ist. Könnte mich nicht erinnern soetwas mal in Bedingungen gelesen zu haben. Die Haftpflichtversicheurng zahlt auch bei Fahrlässigkeit. Nur Vorsatz ist nicht versichert. Und wo das eine aufhört und das andere anfängt steht in keiner Police und wird wohl immer auf den Einzelfall ankommen.
Beim Teich im Vorgarten müßte hier schonmal ein Vorfall gewesen sein damit wenn überhaupt zumindest bedingter Vorsatz nachzuweisen ist. Ich pers´önlich mache mir über evtl. finanzielle Sorgen keine Gedanken (oder zumindest ab nächsten Jahr wenn mein Teich steht).

Sooo und jetzt höre ich schon wieder den Aufschrei... wie kann der das so auf die leichte Schulter nehmen...

Das ist meiner Meinung nach ein anderes Thema. Logisch werde ich alles meiner Ansicht nach wichtige und sinnvolle unternehmen um einen Unfall am Teich zu vermeiden. Dies hängt natürlich von der Bebauung und Gartengestaltung der Umgebung ab und wieviel Kinder überhaupt in der Straße leben bzw. spielen. Im Endeffekt sehe ich es für mich als wichtig an, dass ich alles unternehme um ein Unglück zu vermeiden. Aber irgendwo sind auch Grenzen gesetzt. Ich denke keiner will seine Koi hinter einer 5 Meter hohen Mauer mit aufgesetzten Stacheldraht füttern... Wichtig ist nur, dass ich mir persönlich im Fall der Fälle keine Vorwürfe machen muss.


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BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 10:56 
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Hallo Marko,

EinsteinJunior hat geschrieben:
5 cm unterhalb der Wasseroberfläche sehe ich nicht als ausreichenden Schutz. In der näheren Umgebung hat sich nämlich erst kürzlich ein tragischer Unfall ereignet. In einen Plastikkübel, mit ein paar Zentimeter Wasser, ist ein Kleinkind gefallen und ertrunken.

Nun, eine noch weiter gehende Vorsicht wär aber wirklich übertrieben.

Ich glaube, dass es sich bei dem, was du hier geschildert hast, um einen genz typischen Unglücksfall handelt, den kein Mensch verschuldet hat. Hätte ich den Kübel aufgestellt, würde mir das Unglück zweifellos sehr nahe gehen, doch ich würde meine Gefühle in diesem Falle nicht als "Schuldgefühle wegen mangelnder Vorsicht meinerseits" beschreiben. Und dass sich der Aufsteller des Kübels in dem von dir geschilderten Fall juristisch verantworen muss, daran glaube ich eher nicht.

Wenn es Gottes Wille ist, dass ein bestimmtes Kind ertrinkt, so wirst du das weder mit Gitter, noch mit Stacheldrahtzaun verhindern können!


Pfiffikus,
der sich auf ein vernünftiges Maß an Vorsicht gerne einlässt


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BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 12:16 
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Hallo Pfiffikus,

ich wollte damit nicht sagen, dass man sich juristisch dann verantworten muss. Aber wenn man schon den kompletten Teich mit einer Abdeckug versieht, dann kann man die auch oberhalb des Wasserpiegels anbringen. Die Fischle können sich dann ebenfalls nicht verletzen! :!:

Das Thema ist bei uns auch grad aktuell, da wir seit Dez. 06 einen Sprößling haben. Momentan ist ja die Winterabdeckung drauf und im Frühjahr wird dann der komplette Teich eingezäunt.

Den kompletten Teich abzudecken, haben wir wieder verworfen, da man sonst nur mit größerem Aufwand mal einen Koi rausfangen könnte.

gruß
Marko


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BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 13:02 
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Hallo Marko,

EinsteinJunior hat geschrieben:
Das Thema ist bei uns auch grad aktuell, da wir seit Dez. 06 einen Sprößling haben. Momentan ist ja die Winterabdeckung drauf und im Frühjahr wird dann der komplette Teich eingezäunt.

ja, für einen (eigenen) Einjährigen ist eine Einzäunung sicher das Angemessenste. Zumindestens auf der Teichseite, die betreten wird. Hier bei mir am Teich wäre das nur die Vorderseite. Mit Hilfe je eines stacheligen Rosenstocks rechts und links könnte man bei mir verhindert, dass ein Krabbelkind von hinten an den Teich kommt. Auch bei Lothar sollte es ausreichend sein, nur die Vorderseite zu sichern, wo sich Kinder üblicherweise aufhalten. Aber Kinder in diesem Alter sollten ja ohnehin nur unter Aufsicht im Garten spielen dürfen.

Für einjährige Kinder von Nachbarn, die zuhause "entlaufen" sind, halte ich eine solche Maßnahme für überzogen. Denn hier sollte zuerst die Aufsicht der Eltern greifen. Und auch die Besichtigung des Teiches sollte nur in Begleitung der Eltern erfolgen. Die Einfriedung des Grundstückes mit Zaun oder Hecke sollte in diesen Fällen allemal ausreichend sein.

Und bei Kindern, die dann größer werden, sollte deren eigene Vorsicht geschult werden, die tausendmal besser ist, als jegliche kindersichere Bauweise!

Um zu zeigen, welche Wirkungen übertriebene Vorsicht haben kann, denke ich mir mal ein Szenario aus, welches nicht ganz unrealistisch wäre:
Toni Teichi baut zum Schutze seines Sprösslings ein Gitter in den Teich, einige Zentimeter unter der Wasseroberfläche. Der Nachwuchs hält dieses Gitter für völlig normal und selbstverständlich.
Jahre später, im Alter von 5 oder 6 Jahren kriegt er mit, dass man ja auf diesen Gitterstäben auch laufen kann, so dass er beim nächsten Fangen-Spiel wie Jesus übers Wasser läuft. Und in diesem Alter bekommen das die Eltern nicht sofort mit, den die Kinder in diesem Alter sind ja nicht mehr so permanent unter Aufsicht, wie Einjährige. Eventuell findet es Toni Teichi sogar ganz lustig, wie das aussieht.
Nun ja, der Tod durch Ertrinken tritt dann völlig unerwartet im Stadtpark ein, weil die Leute dort kein Gitter in den Teich gebaut haben. :evil:


Da finde ich das Training der kindlichen Vorsicht vor dem kalten Wasser wesentlich nützlicher, denn die wirkt auch im Stadtpark.


Pfiffikus,
der das Problem bei seinen Enkeln nicht haben wird, da er bis dahin hoffentlich einen Hochteich mit Sichtfenster in kinderfreundlicher Höhe haben wird


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BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 13:29 
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Hallo Pfiffikus,

ich stimme dir voll zu. Da meine Nachbarn (links und rechts) auch einen Teich haben, hilft einfach nur die richtige Erziehung.

Ich hoffe, dass unser "Tosai" das schnell begreift. :wink:

Gruß
EJ


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BeitragVerfasst: Mi 31.Okt 2007 17:59 
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Zuletzt geändert von Farbkarpfen am Mo 25.Apr 2011 13:27, insgesamt 1-mal geändert.

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