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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 11:21 
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habe mal gerade gegoogelt:

nach der Landesbauordnung Baden Würtemberg:
§ 50 Abs. 1 Anhang 43 sind genehmigungsfrei:

43. Wasserbecken im Innenbereich bis 100 m³ Beckeninhalt,

Gruß
Achim


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BeitragVerfasst: So 22.Mär 2009 11:32 
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Achim1 hat geschrieben:
habe mal gerade gegoogelt:

nach der Landesbauordnung Baden Würtemberg:
§ 50 Abs. 1 Anhang 43 sind genehmigungsfrei:

43. Wasserbecken im Innenbereich bis 100 m³ Beckeninhalt,

Gruß
Achim


prima achim :)

Vielen Dank.

Also nix mit Genehmigung :)


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BeitragVerfasst: Mo 23.Mär 2009 20:05 
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Hallo Christian,

Zitat:
nach der Landesbauordnung Baden Würtemberg:
§ 50 Abs. 1 Anhang 43 sind genehmigungsfrei:

43. Wasserbecken im Innenbereich bis 100 m³ Beckeninhalt,


hab ich doch gesagt, nur bei Dir liegt der Fall doch völlig anders.
Du unterliegt den Bestimmungen des Gartenvereins und wenn der Vorstand des Vereins Dir für den Teich keine Genehmigung erteilt, nutzt Dir auch eine Baugenehmigung von Baden Würtemberg nichts, da es sich hier offensichtlich um Privatgrund handelt.

Conny

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BeitragVerfasst: Mo 23.Mär 2009 20:28 
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Hi,
Hatte auch Ärger mit meinem seltsamen Nachbarn und das hat mich für mein Bauprojekt
eine Baugenehmigung gekostet - Allerdings mit Teehaus...

LG

Justin


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BeitragVerfasst: Mo 23.Mär 2009 20:41 
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Das einzige was eingehalten werden muß!!! :shock:
<Ist der Abstand vom Nachbarn muß 50cm Wasserkante sein.Egal wie gut man sich versteht :lol: das Blatt kann sich schnell mal wenden . :twisted: :twisted: Deshalb lieber die cm einhalten.
gruß lulu

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BeitragVerfasst: Mo 23.Mär 2009 20:49 
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Wo kann ich die 50cm nachlesen?

Gruss,
Frank

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BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 0:39 
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Also das mit den 50cm ist mir auch neu. Soweit ich weiß war das mit Elementen, die über dem Boden stehen.
Der Teich liegt aber ebenbündig mit dem Boden bzw. unter dem Boden (im gewissen Sinne).

LG
- Justin


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BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 13:01 
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Da war letztens ein Gerichtsurteil in der Zeitung.Wo ein Nachbar deshalb geklagt hatte !
Ich schau ob ich das noch finde.
gruß lulu

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BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 14:28 
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Conny hat geschrieben:
Hallo Christian,

Zitat:
nach der Landesbauordnung Baden Würtemberg:
§ 50 Abs. 1 Anhang 43 sind genehmigungsfrei:

43. Wasserbecken im Innenbereich bis 100 m³ Beckeninhalt,


hab ich doch gesagt, nur bei Dir liegt der Fall doch völlig anders.
Du unterliegt den Bestimmungen des Gartenvereins und wenn der Vorstand des Vereins Dir für den Teich keine Genehmigung erteilt, nutzt Dir auch eine Baugenehmigung von Baden Würtemberg nichts, da es sich hier offensichtlich um Privatgrund handelt.

Conny


Hallo

Der Gartenverein hat zum Thema Teich nichts in der Satzung. Sie haben mich weiter ans Landratsamt verwiesen.
Diese sagen Landesbauverordnung.


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BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 14:41 
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Das ist einfach nur schokierend. Wieviel Schwachsinn können/müssen wir noch ertragen? Echt traurig.

Aber moment mal. da fällt mir ein, dass ich meine Filterkammer bis direkt an die Grundstücksgrenze
gezogen habe und wenn das nicht möglich gewesen wäre, dann hätte die Baubehörde den Antrag
abgelehnt. Die Filterkammer ist auf Bodenhöhe und das wurde genehmigt.
Andereseits kann ich meinem Nachbar auf irgendeine Art und Weise sogar dankbar sein, dass er mich
genötigt hat knapp 1000 € für die Baugenehmigung zu zahlen. :hammer3: (hat ganz schon weh getan :()

Damit habe ist jetzt alles behördlich abgesegnet und er hatte seine Einspruchsmöglichkeiten genutzt
(und zwar in jede erdenklichen Form) und ich habe meine Ruhe und kann
in Ruhe bauen. Was waren da schon Leute, die sich bei der Stadt beschwert haben, weil ich an meiner
Grundstücksgrenze das Baumaterial zwischengelagert habe (linke Grundstücksgrenze liegt
zur städtischen Parkanlage) um mal "nur" nachzufragen ob ich das dürfte. :hammer2: dazu liefen
lt. Stadtverwaltung die Telefondrähte heiß. Solche Idi.ten habe ich habe ich auch im Forum :rot:
gesehen und ich dachte es sei vielleicht nur ein schwäbisches Phänomen, sich um die Probleme anderer
zu kümmern und ihnen Steine in den Weg zu legen.

Also am besten sich vorher rechtlich absichern, ansonsten wird man nicht glücklich wenn man
ständig damit kämpfen muss diese Subjekte loszuwerden, die ständig wie lästige Krähen auf einem rumpicken.

LG

Justin


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