Hallo,
leider ist es kein schöner Anlas, welcher einen Kollegen unterlaufen ist. Aber so kann es geschehen. Aber die ganze Geschichte von Anfang an. Ein befreundeter Kollege hat sich eine Wohnung mit Gartennutzung gemietet und bei Vertragsunterzeichnung gleich erklärt den Garten als Japan-Garten zu gestalten. Die Vermieterin war damals begeistert und bei Klaffe und Kuchen wurde alle Einzelheiten besprochen. Die Tochter der etwas betagten Vermieterin setzte so einen Standardmietvertrag auf und war so schreibfaul den Garten so wie den geplanten Ausbau zum Japangarten nicht mit in dem Vertrag mit rein zu schreiben, was sich später noch rächen sollte.
Der Kollege hatte kurzer Hand viel Zeit und Geld in die Hand genommen und den Garten zum Japangarten umgestaltet. Mittelpunkt war ein riesiger Teich.
Soweit alles schön und gut und die anderen Mietparteien im Haus waren begeistert. Ein Jahr später! Dan hat die Vermieterin und Eigentümerin das Haus zum verkauf angeboten, was für den Kollegen zu teuer war. Mit der Begründung seiner Tochter eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Dann tauchte bei der Hauseigentümerin ein Makler auf, welcher sogar in einem verwandtschaftlichen Verhältnis stand und hatte das Haus zu einem recht günstigen Preis erworben. Dieser stellte sich als neuer Eigentümer vor und verlangte gleichzeitig eine 10% Mieterhöhung. Diese hatte der Kollege auch bezahlt, da man kein ärger haben möchte. Doch zwei Jahre später flatterte die nächste Mieterhöhung ins Haus und diesmal von dem Bruder des Hausbesitzer, welcher erklärte er sei der neue Hausbesitzer und seit 10 Jahren hätte es keine Miterhöhung gegeben und die Mieterhöhung sei den derzeitigen Mietspiegel geschuldet. Das war den Kollegen alles zu viel und hat dann den Mieterschutzverein eingeschaltet. Dort wurde im geraten dagegen vorzugehen und ein dortiger Anwalt hat auch gleich ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt. Seit dem hat mich Der befreundete Kollege laufend informiert und um Hilfe gebeten. Eigentlich war das Dingen längst in den Brunnen gefallen, wie man so schön sagt. Und wen der neue Eigentümer schon am Telefon mit Drohungen kommt, dann wäre der Ofen bei mir ganz aus. Der Anwalt muss wohl auch so eine pflaume gewesen sein. Bei der ersten Verhandlung konnte der Kollege nicht mit anwesend sein und der Richter hatte einen Vergleich vorgeschlagen. Den Teich innerhalb eines Monats zurück zu bauen. darauf hin hat der Kollege versucht die fische in Ebay-Kleinanzeige zu veräußern, das allerdings ohne Erfolg. Angesicht Corona 19 und Kontakt-Beschränkung nur verständlich. Zum zweiten Gerichtstermin hatte sich der Kollege gut vorbereitet und auf mein anraten, dem Gericht vorgeschlagen den Teich zurück zu bauen, allerdings mit mehr Zeit. Der neue Vergleich wurde dann mit dem Rückbau ende August 2020 festgelegt. Der Anwalt hatte zudem kurz vor Begin der zweiten Verhandlung einen Vertreter geschickt und sich krank gemeldet. Der Teich steht aber immer noch, weil durch Corona 19 die Fische keinen neuen Besitzer fanden. Zwischenzeitlich hat sogar der Haus-Vorbesitzer die Sauerstoffleitung mit einem Eimer Wasser blockiert und Ahornbüsche einfach abgeschnitten und in den Teich geworfen. Darauf hin angesprochen was dies soll? Antwort: er sei der Hausbesitzer und könne machen was er wolle. Mittlerweile wurde dies auf anraten zur Anzeige wegen Sachbeschädigung gebracht. der jetzige Eigentümer hat zudem über einen Anwalt eine Kündigung, wegen Unzumutbarkeit ausgesprochen. Durch meiner Mithilfe konnte diese allerdings abgewendet werden. Jetzt hat der Eigentümer eine Abmahnung gesendet und verdreht etliche Sachverhalte zu seinen Gunsten und lügt sich eins in de tech.
Das ist alles ziemlich unschön und was lernen wir daraus alles schriftlich zu machen.
Nun zum besseren Verständnis: Wie sich im nachhinein heraus stellte hatte die erste Vermieterin lediglich für ein voll vermietetes Wohnhaus sorgen wollen, um es besser verkaufen zu können. Bei den Banken spielt das ebenfalls bei der Finanzierung eine wichtige Rolle. Leider ist die Gute ein Jahr später gestorben und konnte daher auch nicht als Zeuge der mündlichen Mietverhandlung herbeigezogen werden. Weil die Tochter als einzige Zeuge der Erstbesitzerin in einem verwandtschaftlichen Verhältnis steht, konnte diese auch nicht als zeuge für die mündliche Mietvereinbarung herangezogen werden. Das herausfinden der ladungsfähige Adresse war ebenfalls nicht möglich und ist eine Voraussetzung diese als Zeuge einzuberufen. Alle Bemühungen das Blatt noch zu wenden waren vergebens. Auch der Hinweis auf ein Vergleichsurteil wo der Vermieter einen Teich verbieten wollte und damit vor Gericht nicht durch kam brachte nichts. Jetzt hat der Kollege dem Eigentümer mitgeteilt, das wegen Corona 19 der Rückbau sich verzögern wird, weil der Hauseigentümer eine Firma beauftragen wollte und ratet mal zu welchen kosten Androhung. Der Kollege ist jetzt ziemlich ratlos, da dieser eigentlich die Fische verkaufen wollte um damit einen möglichen teichrückbau zu finanzieren. Dieser ist zudem zwischenzeitlich Rentner und lebt von Grundsicherung. Ab und an stecke ich den mal einen hunderter zu und die meisten Dinge in Sachen Koi bekommt dieser mittlerweile umsonst.
Eigentlich kann der Kollege den Hauseigentümer nur widersprechen und von dem vorzeitigen Rückbau/ eine Abrissfirma beauftragen zu wollen warnen. Schließlich ist der Mieter immerhin noch Eigentümer des Teiches und der Hauseigentümer würde vorerst auf die Kosten sitzen bleiben. Leider bin ich kein Jurist um es zu beurteilen zu können.
Nun vielleicht gibt es in diesem Forum helfende Hinweise, weshalb ich diesen Beitrag einstelle.
Grüße Heribert
Der Beitrag sollte auch als Warnung für arg zu große Gutmütigkeit gelten.
|