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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Baugenehmigung
BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 14:58 
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Hallo
zu diesem Thema
bei uns in Niedersachsen gilt die Satzung des Kleingartenverein

8. Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
a) Wasserbecken sind zulässig bis zu einer Größe von 3,00 m² und einer Wassertiefe von 80 cm. Sie dürfen nicht mehr als 20 cm über Terrain hinausragen.

b) Außerdem sind Zierbrunnen zulässig, deren Grundfläche 1,00 m² nicht überschreitet und die nicht mehr als 80 cm über Terrain hinausragen. Die Brunnentiefe darf 1,00 m nicht überschreiten.

c) Gartenteiche sind zulässig bis zu einer Größe von 4,00 m² Wasseroberfläche und einer Wassertiefe von 1,00 m (maximal).

d) Zulässig sind auch eine Trockensteinmauer je Parzelle bis 1,00 m Höhe, 3,00 m Länge und 0,80 m Tiefe sowie eine Kräuterspirale von maximal 1,50 m Durchmesser.

Gruß und viel Erfolg

Ferengy


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 Betreff des Beitrags: Re: Baugenehmigung
BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 15:18 
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ferengy hat geschrieben:
Hallo
zu diesem Thema
bei uns in Niedersachsen gilt die Satzung des Kleingartenverein
8. Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
a) Wasserbecken sind zulässig bis zu einer Größe von 3,00 m² und einer Wassertiefe von 80 cm. Sie dürfen nicht mehr als 20 cm über Terrain hinausragen.
b) Außerdem sind Zierbrunnen zulässig, deren Grundfläche 1,00 m² nicht überschreitet und die nicht mehr als 80 cm über Terrain hinausragen. Die Brunnentiefe darf 1,00 m nicht überschreiten.
c) Gartenteiche sind zulässig bis zu einer Größe von 4,00 m² Wasseroberfläche und einer Wassertiefe von 1,00 m (maximal).
d) Zulässig sind auch eine Trockensteinmauer je Parzelle bis 1,00 m Höhe, 3,00 m Länge und 0,80 m Tiefe sowie eine Kräuterspirale von maximal 1,50 m Durchmesser.
Gruß und viel Erfolg
Ferengy


Die haben noch was vergessen:






















"Die Größe der Gartenzwerge darf eine Handbreit über Ferkelhöhe nicht überschreiten" :D :D :D :D :D

Gruß Lothar
(Der sich nicht derart bevormunden lassen möchte )


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 Betreff des Beitrags: Re: Baugenehmigung
BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 15:28 
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ferengy hat geschrieben:
Hallo
zu diesem Thema
bei uns in Niedersachsen gilt die Satzung des Kleingartenverein

8. Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
a) Wasserbecken sind zulässig bis zu einer Größe von 3,00 m² und einer Wassertiefe von 80 cm. Sie dürfen nicht mehr als 20 cm über Terrain hinausragen.

b) Außerdem sind Zierbrunnen zulässig, deren Grundfläche 1,00 m² nicht überschreitet und die nicht mehr als 80 cm über Terrain hinausragen. Die Brunnentiefe darf 1,00 m nicht überschreiten.

c) Gartenteiche sind zulässig bis zu einer Größe von 4,00 m² Wasseroberfläche und einer Wassertiefe von 1,00 m (maximal).

d) Zulässig sind auch eine Trockensteinmauer je Parzelle bis 1,00 m Höhe, 3,00 m Länge und 0,80 m Tiefe sowie eine Kräuterspirale von maximal 1,50 m Durchmesser.

Gruß und viel Erfolg

Ferengy


ohje zum glück gibts dies nicht in bawü. :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Baugenehmigung
BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 19:54 
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ferengy hat geschrieben:
Hallo
zu diesem Thema
bei uns in Niedersachsen gilt die Satzung des Kleingartenverein

8. Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
a) Wasserbecken sind zulässig bis zu einer Größe von 3,00 m² und einer Wassertiefe von 80 cm. Sie dürfen nicht mehr als 20 cm über Terrain hinausragen.

b) Außerdem sind Zierbrunnen zulässig, deren Grundfläche 1,00 m² nicht überschreitet und die nicht mehr als 80 cm über Terrain hinausragen. Die Brunnentiefe darf 1,00 m nicht überschreiten.

c) Gartenteiche sind zulässig bis zu einer Größe von 4,00 m² Wasseroberfläche und einer Wassertiefe von 1,00 m (maximal).

d) Zulässig sind auch eine Trockensteinmauer je Parzelle bis 1,00 m Höhe, 3,00 m Länge und 0,80 m Tiefe sowie eine Kräuterspirale von maximal 1,50 m Durchmesser.

Gruß und viel Erfolg

Ferengy




Niedersachsen??????????????

...war da nicht mal unser Medienkanzler Landesvater????? :roll: :roll:

Na da wundert mich nix mehr!!!

Hoffentlich hat er damals die "Beisserchen" seiner Doris auch Normen lassen - nich das er auf einmal mit ihr nur noch in den Zoo gehen darf!! :D :D :D :D :D

"Hol ma mal ne Flasche Bier - kannst auch quer durch den Teich latschen - is ja nur einen Meter tief bei uns"!! :lol: :lol: :lol:


Gruß Franz


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 24.Mär 2009 19:57 
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Zitat:
"Die Größe der Gartenzwerge darf eine Handbreit über Ferkelhöhe nicht überschreiten"


:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

Der war gut Lothar!


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BeitragVerfasst: Do 26.Mär 2009 10:06 
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Hallo Christian,

christian.b hat geschrieben:
Der Gartenverein hat zum Thema Teich nichts in der Satzung. Sie haben mich weiter ans Landratsamt verwiesen.
Diese sagen Landesbauverordnung.

und damit kannst du dich beruhigt an deinen Teich setzen. In keiner der relevanten Dokumente ist ein Verbot oder eine Genehmigungspflicht des Teiches enthalten. Und wenn wieder jemand an deinem Zaun steht und von Rückbau faselt, kannst du den Leuten amüsiert zuprosten. und weiter in den Teich schauen.



Pfiffikus,
der selbst bei einer nachträglich zu ändernden Satzung von Bestandsschutz für bereits vorhandene Teiche ausgeht


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 26.Mär 2009 11:53 
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Pfiffikus hat geschrieben:
Hallo Christian,

christian.b hat geschrieben:
Der Gartenverein hat zum Thema Teich nichts in der Satzung. Sie haben mich weiter ans Landratsamt verwiesen.
Diese sagen Landesbauverordnung.

und damit kannst du dich beruhigt an deinen Teich setzen. In keiner der relevanten Dokumente ist ein Verbot oder eine Genehmigungspflicht des Teiches enthalten. Und wenn wieder jemand an deinem Zaun steht und von Rückbau faselt, kannst du den Leuten amüsiert zuprosten. und weiter in den Teich schauen.



Pfiffikus,
der selbst bei einer nachträglich zu ändernden Satzung von Bestandsschutz für bereits vorhandene Teiche ausgeht


danke dir pfiffikus

so sehe ich das auch.
mach mir da jetzt keinen kopf mehr ist ja eh alles umsonst. :)

gruss christian


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 Betreff des Beitrags: Werbung, um Taler einzunehmen
Verfasst: Sa 03.Mai 2025 14:09 
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 26.Mär 2009 11:54 
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Beiträge: 233
Wohnort: Fleckeby
Hallöle,
in Schleswig-Holstein gibts dazu eine Vorschrift in der LBO. Danach sind Wasserbecken bis 100 m³ genehmigungs- und anzeigefrei.
Gruß
Schroedi

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http://www.koistammtisch-sh.de —> Der Koistammtisch für Schleswig-Holstein und Hamburg


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 06.Mai 2009 21:08 
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Da habt ihr ja tolle Nachbarn erwischt und ich dachte in BaWü sind alle umgänglich ;)


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