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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Schmutzwasserentsorgung am Koiteich
BeitragVerfasst: Mi 11.Jan 2017 22:07 
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Schmutzwasserentsorgung am Koiteich und das Zusammenspiel von Gartenwasser- Trinkwasser- und Abwassergebühren



Vorwort

Das Thema der Entsorgung und der Umgang mit dem Abwasser ist bei fast jeden Teichneubau ein Thema. Leider lese ich zu oft sehr waghalsige oder verkehrte Aussagen in den Foren, die mit etwas Pech zu finanziellen Schäden führen können. Daher habe ich es mir erlaubt, als jemand der in der Ver- und Entsorgungsbranche tätig ist, das Thema ein wenig zu durchleuchten und Grenzen und Möglichkeiten aufzuzeigen, was die Thematik der Wasserentsorgung angeht. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen keine Rechtssicherheit bieten, oder sonst irgendwie abschließend und vollständig sein müssen. Es soll ein grober Überblick geschaffen werden, der die hauptsächlich entstehenden Fragen beantwortet.

Ich kann auch gleich darauf hinweisen, dass ich hier keine Einzelfallberatung machen werde und auch nicht auf individuelle Fälle eingehen möchte.

Danke für das Verständnis.


Was ist Koiteichwasser laut Wasserhaushaltsgesetz?

Wer an seinem Koiteich regelmäßig Wasser wechselt, seinen Filter reinigt, oder schon mal den ganzen Teich ablassen musste, wird nicht umhin kommen, dass Wasser zu „entsorgen“.
Bevor man darauf eingehen kann wie man das Wasser entsorgen kann, oder zu entsorgen hat, gilt es zu klären welche Art von Abwasser das Teichwasser überhaupt darstellt.

Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz definiert Abwasser im Allgemeinen so:

(WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Danach ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten gelten ebenfalls als Schmutzwasser.

Damit ist Abwasser ein Oberbegriff, der sich sogar noch weiter herunterbrechen lässt. Doch für unsere Zwecke sollte es reichen.

Fülle ich meinen Teich regelmäßig mit Trinkwasser auf, wird dieses im Teich in seinen Eigenschaften verändert. Durch den Schmutzeintrag der Fische und die Umwandlungsprozesse von Ammonium in Nitrit und letztendlich in Nitrat, hat das Wasser letztendlich nicht mehr die Eigenschaften von Trinkwasser.

Nach dieser Definition ist Teichwasser dann mit Abwasser gleichzusetzen.


Die Problematik mit Gartenwasserzählern und Brunnen

Viele Gemeinden/Versorger bieten ihren Kunden die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler zu installieren, der von den Schmutzwassergebühren befreit ist. Hintergrund ist, dass dieses entnommene Wasser zur Bewässerung von Pflanzen verwendet und damit im Boden versickert wird. Eine Benutzungsgebühr für den Kanal, fällt damit nicht an.

Viele Koiteichbesitzer nutzen den Gartenwasseranschluss um ihren Teich aufzufüllen. Sollte das Auffüllen im Zusammenhang mit einem Wasserwechsel stattfinden, muss also Wasser entsorgt werden. Wie oben hergeleitet, handelt es sich dabei per Definition um Abwasser.

Dieses Abwasser muss der Kanalisation zugeführt werden. Da bei der Benutzung der Kanäle aber eine Benutzungsgebühr anfällt, wird das System hier ad absurdum geführt. Der Teichbesitzer ist damit Abwassergebührenpflichtig und nicht mehr von Abwassergebühren befreit.

Damit wird auch schnell klar, dass Teiche die einen Kanalanschluss haben, aber mit Gartenwasser befüllt werden, welches von den Abwassergebühren befreit ist, wiederrechtlich in das Kanalnetz einleiten. Es liegt also Betrug vor.

Aussagen wie, Zitat “Da wird dann eben der 2 Zoll Schlauch in den Gullie gehängt,…“, sind mit Vorsicht zu genießen und stellen laut Gesetz kein korrektes Verhalten da.

Wo kein Kläger, da kein Richter, denken sich viele. Fakt ist jedoch, dass hohe Entnahmen über den Gartenwasserzähler durch die Versorger registriert werden und es zu unangekündigten Vor-Ort-Prüfungen kommen kann. Die Folgen können vielfältig ausfallen. Über Nachzahlungen der Schmutzwassergebühren und bei Vorliegen eines Anschluss und Benutzungszwangs, auch bis hin zum Zwang seinen Teich an die Kanalisation anzuschließen, wenn bisher versickert wurde.

Für alle die Ihren Teich mit Wasser aus einem eigenen Brunnen auffüllen, gelten hier natürlich auch Regeln. Unabhängig davon ob der Brunnen offiziell genehmigt ist oder nicht, darf das daraus entnommene Wasser nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden. Vor allen Dingen, weil die Menge im Normalfall nicht mit geeichten Messvorrichtungen gezählt wird und somit keine Grundlage für eine Abrechnung der Schmutzwassergebühren ermittelt werden kann.


Versickerung

Das Wasserhaushaltsgesetz legt in §55 fest, dass anfallendes Regenwasser in erster Linie getrennt von häuslichem Schmutzwasser zu sammeln und abzuleiten ist. Eine Versickerung ist erlaubt, wenn ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Da Teichwasser per Definition Schmutzwasser darstellt, darf es grundsätzlich nicht versickert werden.


Ausnahmen bestätigen die Regel

Viele Gemeinden und Versorger stellen Formulare bereit, auf denen man eine Teich- oder Poolbefüllung beantragen kann. Oft werden in diesem Zusammenhang auch Vermerke beim Versorger selbst hinterlegt, da davon ausgegangen wird, das so ein Teich oder Pool auch auf Grund von Verdunstung wieder befüllt werden muss.

Selbst bei Vor-Ort-Kontrollen, werden Teich- und Poolanlagen oft kommentarlos in die Datenbank aufgenommen und der Mehrverbrauch als Verdunstung, oder eben Gartenbewässerung abgehakt. Solange kein großes Ungleichgewicht zwischen tatsächlichem Gartenwasserverbrauch, dem Teichvolumen und der zu bewässernden Grünfläche besteht, wird ein Versorger es ohnehin schwer haben nachzuweisen, wofür man das Gartenwasser verwendet hat und wohin es verschwunden ist.

Es ist in der Praxis also durchaus möglich, dass manche Gemeinden das Thema lockerer handhaben, als andere.

Aus persönlicher Recherche kann ich bestätigen, dass das Anmelden eines größeres Pool/Teich kein Problem darstellt und ein damit einhergehender angekündigter Mehrverbrauch von Gartenwasser kommentarlos akzeptiert wird.

Man sollte beachten, dass der Betrieb von Koiteichen mit regelmäßigen Wasserwechseln sicher nicht zur Grundausbildung der Mitarbeiter der Gemeinde gehört. Daher wird nicht nach einer Entsorgung von Teichwasser gefragt.


Teichwasser mit Medikamenten und Chemikalien

Beim Einleiten von Teichwasser in einen Schmutzwasserkanal, das Medikamente oder andere Chemikalien enthält, ist Vorsicht geboten. Im Regelfall benötigen solche Einleitungen Einleitgenehmigungen. Sollten diese nicht vorliegen und eine illegale Einleitung mit Folgeschäden aufgedeckt werden, können hohe Geldstrafen die Folge sein. Dasselbe gilt für das Versickern auf Grundstücken oder in öffentliche Gräben, was unter Umweltverschmutzung gehandhabt wird. Stark belastete Abwässer sind einer Vorbehandlung zu unterziehen, oder gesondert zu entsorgen, solange keine Einleiterlaubnis vorliegt.


Fazit

Wer seinen Koichteich gerade plant, baut oder schon betreibt und dem Thema bisher keine weitere Beachtung geschenkt hat, sollte zumindest jetzt die Folgen abwiegen, welche ein rechtliches Vergehen nach sich ziehen könnte. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit seinem Wasserversorger kann viel Ärger ersparen…aber man will ja bekanntlich auch keine schlafenden Hunde wecken. Eine Zwickmühle.

Alle Teichbesitzer die keinen Gartenwasserzähler, oder Brunnen besitzen und Ihren Wasserwechsel mit Trinkwasser aus dem Haus machen und es dann wieder in den Kanal einleiten, brauchen sich keine weiteren Gedanken machen. Sie sind ja schon genug gestraft mit den Abwassergebühren. :D

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BeitragVerfasst: Mi 11.Jan 2017 23:37 
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Teich4You hat geschrieben:
Nach dieser Definition ist Teichwasser dann mit Abwasser gleichzusetzen.

Streng nach Definition mag das wohl so sein. Aber in der Praxis eher nicht.


Pfiffikus,
der an dieser Stelle lieber nicht auf Paragrafen reiten möchte


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BeitragVerfasst: Do 12.Jan 2017 14:22 
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Was total fehlt ( oder überlesen) das die allermeisten Wassergartenuhren
vom Verbrauch limitiert werden ...... es ist also sehr selten das man darüber verbrauchen kann
wie viel man will.

Diese Schutzfunktion macht auch Sinn da es sicher genug findige Bürger gibt die
das Wasser ohne die lästigen Abwassergebühren dann einfach auch anders nutzen als
für Teich und gießen.

Des weiteren scheint es heftige Unterscheide von Bundesland zu Bundesland zu geben
was es auch schwer macht hier so einen pauschalen Thread aufzumachen.

Und zum wiederholten male von mir der Hinweis das Abwassergebühren nichts Zwangsweise
mit einem Kanalanschluß gekoppelt sind, es gibt auch Ortschaften ohne Kanalanschluß
die Abwassergebühren zahlen müssen weil das Wasser eben anderweitig "verarbeitet " wird.


Gruß

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BeitragVerfasst: Do 12.Jan 2017 15:06 
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Zitat:
Was total fehlt ( oder überlesen) das die allermeisten Wassergartenuhren
vom Verbrauch limitiert werden ...... es ist also sehr selten das man darüber verbrauchen kann
wie viel man will.

Mir persönlich nicht bekannt wer sowas pratiziert, oder wo das so praktiziert wird.
Ich meine mich dunkel zu erinnern, das es bereits Gerichtsurteile gab, die eine Limitierung der Gartenwasserzähler für ungültig erklärt haben. Müsste man mal nachforschen.

Zitat:
Diese Schutzfunktion macht auch Sinn da es sicher genug findige Bürger gibt die
das Wasser ohne die lästigen Abwassergebühren dann einfach auch anders nutzen als
für Teich und gießen.

Was kein Einzelfall sondern Gang und Gäbe ist.
Solange jedoch deutlich mehr Trinkwasser über den Hauptzähler bezogen wird, wird da kaum ein Versorger anfangen auszurücken.

Zitat:
Des weiteren scheint es heftige Unterscheide von Bundesland zu Bundesland zu geben
was es auch schwer macht hier so einen pauschalen Thread aufzumachen.

Das Wasserhaushaltsgesetz ist ein Bundesgesetz und für alle gleich.
Die Handhabung der einzelnen Ver- und Entsorger mit dem Thema kann schon anders ausfallen, wenn ich statt Mitarbeiter A, den Mitarbeiter B am Telefon habe, mit dem ich viel besser kann.
Änder jedoch nichts am Gesetz.

Zitat:
Und zum wiederholten male von mir der Hinweis das Abwassergebühren nichts Zwangsweise
mit einem Kanalanschluß gekoppelt sind, es gibt auch Ortschaften ohne Kanalanschluß
die Abwassergebühren zahlen müssen weil das Wasser eben anderweitig "verarbeitet " wird.

Mit anderweitig meinst du z.B. Schilfbeetanlagen, Kleinkläranlagen auf dem Grundstück oder Sammelgruben die abgefahren werden?
Sie haben alle eines gemeinsam. Sie sammeln das Abwasser, welches man ja nicht einfach versickern darf.
Wenn ich so eine kleine Anlage betreibe muss ich auch zahlen das stimmt.
Meistens eine Art Einleitergebühr, weil ich das gereinigte Wasser wieder einem Gewässer zuführen muss.
Auch das Entleeren einer 3-Kammer-Kläranlage oder eine Sammelgrube muss bezahlt werden.
Diverse andere Gebühren können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

Danke für die Ergänzung.

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BeitragVerfasst: Do 12.Jan 2017 15:59 
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Im ländlichen Bereich ist es kein Einzelfall das kleine Dörfer

an eine städtische Versickerung angeschlossen sind , dies geht auch ohne

Kanal und trotzdem fallen Gebühren an , es gibt sogar Anlagen wo

Oberflächenwasser und dieses Wasser zusammen geführt werden und dann

mit einer natürlich mechanischen und biologischen Aufbereitung in Flüsse

oder Versickerungen geführt werden und trotzdem fallen Abwassergebühren an.

Das Wasser aus Hauseigenen Kläranlagen , 3 Kammergruben usw muß ja

auch wohin. Ich musste mich fast 10 Jahre mit dem Thema und den Behörden

befassen bis endlich ein wirklicher Erfolg zu verbuchen war .... jetzt zahl ich

gar nichts mehr an Abwasser /Kleineinleiter usw usw .

Kommt natürlich ein hübsches Sümmchen zusammen was ich da jetzt spare.


Gruß

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