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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Verbrauch der 2. Wasseruhr zu hoch
BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 11:21 
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hallo,

wir sind im Juni umgezogen und ich habe genau wie in der vorherigen Gemeinde die 2.Wasseruhr einbauen lassen und angemeldet.
In der alten Gemeinde nie Probleme gehabt, auch bei 500m³ Jahres-Verbrauch. 8)

Jetzt wollte ich hier den Zählerstand durchgeben da ist die "Dame" fast ausgerastet...
soviel Verbrauch könnte sie in das System nicht eingeben und würde Sie auch nicht genehmigt bekommen.
Dabei sind es nur 170m³ !
Ich sagte das Wasser geht nicht in den Kanal, das wird zur Gartenbewässserung und Teichauffüllung verwendet.....nix zu machen :-/

Bei der alten Gemeinde war die Kanalgebührenbefreiung dann ab 15m³......aufwärts nie ein Problem!
Ich weiß ja dass jede Gemeinde das anders handhabt, aber.........

weiß jemand wo ich brauchbare Infos oder Gesetze darüber finde, da ich jetzt alles schriftlich darlegen soll :evil:

Siggi

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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 11:38 
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Guten Morgen,

eine gesetzliche Grundlage kann ich leider auch nicht liefern, insofern es die überhaupt gibt. Das ist wahrscheinlich irgendwo in den jeweiligen AGB geregelt. Sollte das Wasser aber tatsächlich nicht in den Kanal gehen und du kannst das auch nachweisen dürfte es schwer werden gegen eine Befreiung zu argumentieren.

Bei uns wird das seit einiger Zeit vor Ort überprüft, einfach anmelden geht nicht mehr :!:

Bitte doch einfach um einen Besuch vor Ort und erklär die Situation. Oder mach es eben schriftlich. Dafür brauchst du doch keine Rechtsgrundlagen...

VG
Chris

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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 13:13 
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Die Abwasserverbände können ihre Satzungen gestalten wie sie wollen.
Einige geben Freigrenzen ,andere nicht.
Da es bei unserem Abwasserverband massive Probleme gibt die Altanschließergebühren wiederzubekommen und wie ich auch jetzt sehr viele Nutzer klagen werden die Preise extrem steigen.Angedroht sind fast ein Euro pro Kubikmeter Abwasser.
Das sind erpresserische Methoden die der Verein hier anwendet weil er gegen bereits gesprochenes Recht verstoßen und die Altanschließergebühr nicht rückerstattet.
Wenn die dann noch auf den Trichter kommen noch mehr Geld zu verdienen indem Sie die Gartenzähler nicht mehr subventionieren dann gute Nacht Koiteich.

_________________
Gruß Ronny


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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 13:57 
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Schmutzwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab, sind Benutzungsgebühren!
Ich zahle sie in dem Umfang, in dem ich den Schmutzwasserkanal in Anspruch nehme.

Wenn mein Ver/Entsorger mir die Möglichkeit bietet einen Gartenwasser-Zähler zu installieren und ich nachweisen kann, dass ich das darüber bezogene Wasser nicht dem Schmutzwasserkanal zuführe, dann gibt es auch keine rechtliche Handhabe für den Ver- bzw. Entsorger.

Die Ver- oder Entsorgungsbedingungen findest du in der Satzung deines Ver/Entsorgers, respektive bei Abrechnung mit Preisen in den AEB und AVBWasserV. Aber selbst wenn sie dort reinschreiben würden, dass es eine Grenze bei 15m³ für Gartenwasser gibt, wäre das meiner Meinung nach ohne rechtliche Belange.

Ich würde das einfach nochmal schriftlich aufsetzen. Bei Problemen oder Unklarheiten fahren die normalerweise raus und überzeugen sich davon. Dann ist alles schnell vom Tisch.

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Gruß
Florian

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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 16:28 
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baeron hat geschrieben:
Die Abwasserverbände können ihre Satzungen gestalten wie sie wollen.
Einige geben Freigrenzen ,andere nicht.
Da es bei unserem Abwasserverband massive Probleme gibt die Altanschließergebühren wiederzubekommen und wie ich auch jetzt sehr viele Nutzer klagen werden die Preise extrem steigen.Angedroht sind fast ein Euro pro Kubikmeter Abwasser.
Das sind erpresserische Methoden die der Verein hier anwendet weil er gegen bereits gesprochenes Recht verstoßen und die Altanschließergebühr nicht rückerstattet.
Wenn die dann noch auf den Trichter kommen noch mehr Geld zu verdienen indem Sie die Gartenzähler nicht mehr subventionieren dann gute Nacht Koiteich.


Hi Ronny das hört sich ja noch gut an. Bei uns kostet der m3 Wasser 1,79 € + das gleiche nochmal für das Abwasser. Habe auch eine 2 Uhr am Start aber mein Garten ist mit 1100 m2 nicht gerade klein. Bei der letzten Ablesung hatte ich fast 450 m3 Verbrauch für den Garten. Antwort des Ablesers " endlich mal jemand wo was abzulesen ist" bei den meisten wären es 10-20 m3 und für so ein pippifax muss er in Gärten rumtraben.

Gruß Jürgen

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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 16:36 
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Hallo Jürgen
Abwasser kostet 2,40 pro Kubikmeter wenn da noch nen Euro drauf kommt ist das schon echt heftig.

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Gruß Ronny


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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 17:05 
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Sorry, ja das wäre dann schon heftig......

Gruß Jürgen

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 Betreff des Beitrags: Werbung, um Taler einzunehmen
Verfasst: Do 28.Mär 2024 15:48 
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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 20:31 
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Hi,

bei mir kräht auch kein Hahn danach wieviel Kubikmeter auf der Gartenwasseruhr sind. Gerade letzte Woche war das Männchen von der Gemeinde zum Ablesen da. Bei uns gibt es kein Limit.
Übrigens kostet bei uns der Kubik Abwasser 3,85 Euro und das Frischwasser 1,90 Euro :shock:

gruß
holger


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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 20:52 
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Das ganze wird von der Gemeinde/Stadt/Wasserverband usw. in ihren Satzungen geregelt , steht in der
Satzung nichts dann muß man schlicht und einfach mit denen reden und schauen was machbar ist,
es gibt kein Anrecht auf eine Gartenuhr !!!!

In unserem Landkreis gibt es gar keine Gartenwasseruhren usw. jeder muß also selber mit denen
reden , ich habe viele Jahre benötigt um denen das zu verklickern was ich hier mache und
warum und wofür ich soviel Wasser benötige !!!

Inzwischen ist das ganze geklärt und ich zahle 0,0 Abwassergebühren und auch mein Brauchwasser
ist mit ca. 1,30 Euro sehr sehr günstig.

Gruß Sascha

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BeitragVerfasst: Do 22.Dez 2016 20:58 
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@ Florian

Das was du da schreibst stimmt so leider nicht , auch Dörfer die nicht an den Kanal
angeschlossen sind können trotzdem mit Abwasser/Nutzungsgebühren belegt werden.

Beispiele wären hier z.b. Sickergräben/ Versickerungen , Pflanzenteiche und andere biologische Nachklärungen
selbst Regenüberlaufbehälter die einer biologischen Nachklärstufe nachgeschaltet sind können
schon ausreichen um Gebühren zu verlangen wenn diese nicht privat sind .


Wir sind ein Dorf mit ca. 21 Häusern wir haben das fast 2 Jahrzehnte alles durch und erst seit ca. 2 Jahren
unseren Erfolg durchgeboxt.

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