Im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht bereits zu Gunsten der zwei Grundstücks-Eigentümerinnen aus Cottbus entschieden, die sich seit Jahren dagegen wehren, für die Anschlüsse von den Abwasserzweckverbänden rückwirkend zur Kasse gebeten zu werden. Bislang hatten allerdings nur die Kläger selbst Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge - nicht aber die anderen Betroffenen.
Das jetzige Urteil entlastet tausende Altanschließer in Brandenburg, die teilweise noch nach Bekanntwerden des Karlsruher Urteils Zahlungsbescheide bekommen haben. Rechtlich nicht wirklich geklärt wurde die Situation für Eigentümer, die zwischen 2000 und 2004 ihre Anschlüsse gelegt haben. Hier wäre es möglich, dass es noch weitere Verhandlungen geben wird.
Ist jemand außer mir betroffen? Hoffendlich bekommen alle ohne Probleme ihr sauer verdientes Geld zurück. Einen bitteren Beigeschmack hat die Sache aber, die Preise werden massiv nach oben gehen.
_________________ Gruß Ronny
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe und eine die wir beide nicht sehen.
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