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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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 Betreff des Beitrags: Was wissen wir über KHV -
BeitragVerfasst: Mi 04.Okt 2006 23:54 
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Hiermit gebe ich bekannt, dass ich ein human- und veterinärmedizinischer Laie bin. Und mir ist es persönlich auch völlig gleichgültig, welcher Händler wie viele Fische welcher Nationalität an die werte Kundschaft verkauft.
So möchte ich an dieser Stelle versuchen, alles Wissenserte über das Thema KHV zusammenzutragen. Es steht euch frei, alle hier hinterlegten Dinge zu hinterfragen.

Selbstverständlich bin ich auch sehr gern bereit, alles zu ergänzen, was mir von eurer Seite aus zugetragen wird. Doch zuvor muss es mir eben so gut erläutert werden, dass ich es mit meinem eingangs erwähnten laienhaften Verstand auch erfassen kann.

[url=#symptome]1. Krankheitssymptome[/url]
[url=#wege]2. Übertragungswege[/url]
[url=#Vorbeugung]3. Vorbeugung[/url]
[url=#Diagnose]4. Diagnose[/url]
[url=#Einleitung]5. Hinterher[/url]
[url=#Desinfektion]5.1. Desinfektion des Teiches[/url]
[url=#Ueberlebende]5.2. Überlebende[/url]
[url=#Begriffe]6. Begriffe[/url]
[url=#Urheberrechte]7. Urheberrechte[/url]



1. Krankheitssymptome[anker:symptome]
Mögliche Symptome von KHV :

Die von KHV befallenen Koi werden apathisch, fressen schlecht und magern innerhalb kürzester Zeit extrem ab, schnappen nach Luft und weisen starke Schleimabsonderungen an den Kiemen und auf der Haut vor. Weiterhin sandpapierartige Haut und ebenso eingefallene Augen aufgrund der Abnahme von Gewicht. Desweiteren massive Kiemenentzündungen bis zur Nekrose und daraus resultierendes schnelles und erschwertes Atmen. Kein Fluchtreflex bis hin zur Lethargie. Die Fische können trudeln, kippen, durchs Wasser schiessen. Oft Colateralbefall durch Parasiten - speziell durch Costia und Bakterien begünstigt durch die Schwächung der Tiere.
Genausogut können aber auch keinerlei Symptome oder nur ein Teil der oben von mir genannten auftreten.


2. Übertragungswege[anker:wege]
Nach Forschungsergebnissen aus Deutschland soll sich der Virus nach derzeitigem Stand nur bei einem akuten Krankheitsausbruch verbreiten. Nur dann kann der Fisch so viel Viren ausstoßen, um auch andere zu infizieren.

Fisch zu Fisch - sehr wahrscheinlich
Schleim an Gerätschaften (Kescher...) - Wahrscheinlich
Wasser - Über kurze Distanzen wahrscheinlich. Bei Ausbrüchen in einer Anlage sind meist die Fische in mehreren Becken betroffen.
Über längere Distanzen ist eine Infektion wohl unwahrscheinlich. Ein Tierarzt, der häufig mit KHV zu tun hatte, berichtete von KHV in Speisekarpfenbeständen. Teiche, die tiefer lagen und mit diesem Wasser durchströmt wurden, wurden nicht infiziert.
Andere Fische Goldfische und Graskarpfen können das Virus auch übertragen (Laves Fischseuchenstatistik). Von anderen Karpfenartigen wird es zumindest vermutet.
Andere Tiere Frösche und Vögel, die von Teich zu Teich wandern, kommen für eine Verbreitung der Infektion auch in Frage. Doch da es schon benachbarte Teiche gegeben hat, von denen die Seuche nur in einem von beiden ausgebrochen sein soll, dürfte dieser Verbreitungsweg nicht alltäglich sein.
...

3. Vorbeugung[anker:Vorbeugung]
Koikauf ist Vertrauenssache
Kauft nur Koi beim Händler eures Vertrauens, der euch gut berät. Und bildet euch ein Urteil über die Zertifikate, die euch gezeigt werden. Üblicherweise werden Bestände, die zum Verkauf anstehen, regelmäβig (auch) auf KHV getestet.

Herkunftsland
In den einzelnen Herkunftsländern der Koi geht man unterschiedlich mit KHV um. User in unserem Forum berichteten Folgendes: Verfahren in Teilen Japans:
Dort werden Naive, abgeschottete Koi herangezüchtet, diese werden zu den Händlern ins Becken gesetzt, dieser muss bestimmte Temperaturen über 3 Monate halten.
Nur wenn die Naiven Koi danach negativ getestet werden, kann ein Export erfolgen. Nach USA kann ein Export wohl auch ohne dieses Verfahren erfolgen. Geht man von der Übertragbarkeit nur bei akutem Krankheitsausbruch aus, muss man sich natürlich fragen, was man sich mit solchem Test bewesen will????

Einige Züchter in Israel wendeten/wenden (Magnoy) die weiter unten beschriebene Immunisierung an. Hazorea produziert naive Koi. Nach eigenen Angaben des Importeurs schwimmen die Fische beider Züchter "in ruhigen Bahnen durch die Becken", offensichtlich kommen sie miteinander in Kontakt. Es dürfte also schwer sein, in Deutschland naive israelische Koi zu kaufen, die weder zum Zwecke der Immunisierung, noch durch Kontakt mit Immunisierungs/Impfviren mit den Erregern in Kontakt kamen und damit ein beruhigendes Gefühl ausstrahlen.

Koi aus Deutschland dürfen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder immunisiert, noch geimpft werden.

Auch in Thailand und Indonesien werden Koi produziert. Im Moment liegen mir noch keine Angaben über deren Präventionsmaβnahmen vor.

Generell ist festzustellen, dass der laienhafte Kunde am Beckenrand eines Koihändlers praktisch keine Möglichkeit hat, die tatsächliche Herkunft der Tiere zu prüfen. Vielmehr muss er den Angaben des Händlers bzw. dessen Groβhändlers vertrauen. Gerüchte, dass Koi auf dem Transport ihre Nationalität wechseln, sind mir bereits von verschiedener Seite zu Ohren gekommen, teilweise sogar mit Namen.


Quarantäne
- beim Händler
- in der eigenen Anlage

Immunisierung
Die Jungfische werden bewusst mit dem Virus in Berührung gebracht und danach für mehrere Monate in Wassertemperaturen von über 30°C gehalten. Dabei soll es auch zu hohen Verlustraten kommen. In den Handel gelangen nur die Tiere, die diese Infktion überlebt haben. Erfahrungsgemäβ erkranken diese Tiere nicht mehr an KHV.
Risiko: Die Tiere könnten das Virus noch in sich tragen und es an naive Fische weitergeben.
Im Handel werden diese Tiere mitunter als "natural immunized fish", kurz "NIF" bezeichnet. Wie natürlich eine solche Immunisierung ist und wie viel Marketing in einer solchen Bezeichnung steckt, mag der geneigte Leser selber in Erwägung ziehen. Kritiker sprechen von "naturally :wink: infected fish".
Diese Methode der Immunisierung war einige Jahre lang Stand der Technik in Israel.

Impfung
Nach dem Kenntnistand des Autors ist in Deutschland derzeit kein zugelassener Impfstoff verfügbar, so dass in Deutschland keine Koi geimpft werden dürfen.
Es gibt in einigen Ländern einen Impfstoff P36, der abgeschwächte Lebend-Vakzine enthält und vor einem KHV-Ausbruch schützen soll.
Verschiedene Meinungen gibt es darüber, ob die geimpften Koi durch diese Impfung zu Carriern werden.
Über ein Verbot, geimpfte Fische nach Deutschland zu importieren, ist dem Autor derzeit nichts bekannt. Es gilt die EU-Entscheidung 2003/858/EG.
Nach Angaben der Nord-Koi-Gruppe ist das Impfvirus genetisch markiert, so dass es zweifelsfrei von einem Feldvirus (Virus aus einer herkömmlichen KHV-Infektion) unterschieden werden kann. Labore in Deutschland, zum Beispiel das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, könnten die Analyse vornehmen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass die zur Analyse erforderlichen Materialien inzwischen auf dem Weltmarkt verfügbar seien.
Für den Fall, dass ein Koibestand nachweislich mit dem Virenstamm der Impfviren infiziert wird, stellt die Nord-Koi Gruppe Schadenersatz in Aussicht. Auf gezielte Nachfrage hin teilte Herr Thomas von Horn mit, dass es in des AGB von Nord-Koi keinen dementsprechenden Passus gibt. Aber er betont, dass die Leute von Nord-Koi sehr kulant seien.

Über die Dauer der Immunität, die mit der Impfung hervorgerufen wird, gibt es noch keine Erkenntnisse, da es sich noch um einen neu entwickelten Impfstoff handelt, bei dem es noch keine Langzeiterfahrungen geben kann.


4. Diagnose[anker:Diagnose]
Der PCR-Test ist im Moment das in Deutschland gängige Verfahren um KHV festzustellen. Der Koi muß dafür getötet werden.
Bei Verwendung eines falschen Primers können sowohl falsche Postivergebnisse als auch falsche Neagtivtestungen dabei rauskommen.
Es gibt:
-Einen Primer, welcher zum Nachweis von jeglichen KHV-Viren geeignet ist - Impf- oder Feldvirus.
-Einen Primer, welcher Zum Nachweis der markierten Impfviren geeignet ist.
-Von einem Primer, welcher nur auf das Feldvirus, nicht jedoch auf das Impfvirus reagiert, wurde bisher noch nicht berichtet. Genau dieser wäre aber für einen Verschuldensnachweis zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen erforderlich.


Mit dem ELISA-Verfahren kann man KHV ebenfalls nachweisen.
Hier wird leicht verständlich erklärt, was der ELIZA-Test ist.



5. Hinterher[anker:Hinterher]
5.1. Desinfektion[anker:Desinfektion]
bitte um Zuarbeiten

5.2. Überlebende[anker:Ueberlebende]
Behalten
Es fällt jedem Tierhalter schwer, seine Tiere, die diese schwere Zeit überlebt haben, zu töten. Eine Pflicht tur Keulung besteht nach dem Kenntnisstand des Autors derzeit nicht.
Jeder, der sich für diese Variante entscheidet, muss gut überlegen, ob diese Tiere, die sicher zu Carriern geworden sind, im Teich behalten will. Es besteht die Gefahr oder wenigstens die Angst, dass die Krankheit in benachbarte Teiche übertragen werden kann. Solange beim Thema Übertragungsweg noch keine Sicherheit besteht, muss man diese Gefahr ernst nehmen.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass die Überlebenden auch nach Jahren noch spätere Neuzugänge im Teich infizieren. Auch ein weiterer Ausbruch von KHV kann bei Carriern nicht ausgeschlossen werden.



Weitergabe
Eine Weitergabe von KHV-positiven Fischen - entgeltlich oder unentgeltlich - ist nach dem Kenntnisstand des Autors zum gegenwärtigen Zeitpunkt zulässig, solange der Empfänger über den Tatbestand der Infektion ausführlich informiert worden ist.
Es versteht sich von selbst, dass zu den oben genannten Gefahren noch kommt, dass dadurch das Virus über eine groβe Distanz transportiert wird.

Tötung
Ein sehr schwerer Schritt, der eine radikale Desinfektion der eigenen Anlage ermöglicht und die Weitergabe der Viren aus dem eigenen Teich soweit wie möglich ausschlieβt.
Gefahr: Einem neu angeschafften naiven Koibestand könnte dasselbe Schicksal drohen.


6. Begriffe[anker:Begriffe]
Carrier - Tier, das Viren in sich trägt, ohne Krankheitssymptome zu zeigen
KHV - Karpfen Herpes Virus
Naiver Koi - Koi, dessen Immunsystem noch nicht mit dem Virus in Berührung gekommen ist
NIF (natural immunized fish)
NR (natural resistant).
Primer - kurzes DNA-Stück, das für den Nachweis von bestimmten DNA-Abschnitten mit der PCR-Methode erforderlich ist. (Quelle)

7. Urheberrechte[anker:Urheberrechte]
Ich bin bemüht, in diese Seite nur Material zu übernehmen, welches nicht von Rechten Dritter berührt wird. Sollte mir hier Material zugetragen werden, bei dem ich derartige Rechte übersehen habe, so bitte ich um eine kurzen Hinweis.

Texte aus dieser Seite dürfen gerne in anderen Foren verwendet werden, jedoch nur gemeinsam mit einer Quellenangabe (z.B. Link auf diese Seite oder eine der Überschriften).
Und bitte niemals den ersten Satz dieses Beitrages vergessen!


Alles, was euch noch an Ergänzungen oder Änderungen am Herzen liegt, schreibt bitte hier auf. :wink:


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