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LotharGehlhaar - Teichbauforum

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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 7:05 
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Die Bohrung machen hier Untnehmer, die auch für Grundwassersenkung bei Neubauten tätigen.
So ein Unternehmer würde es schon sagen, wenn man seine Bohrung abnehmen lassen müsste.
Wie gesagt, bei uns nicht. Dafür müssen wir Abwasser je m² Festfläche (Dach, Terasse...) Zahlen, von wo aus das Regenwasser in die Kanalisation geht :(.

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MfG Ludger


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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 7:07 
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Hi Ludger,

die Bohrung ist bundesweit anzeigepflichtig vor Baubeginn. Die Pflicht betrifft den Eigentümer, nicht den Handwerker.

Gruss,
Frank

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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 7:08 
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Baubeginn? Meinst du Neubau oder nur die Bohrung?

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MfG Ludger


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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 7:10 
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Der Bohrung.

Abwasser zahlen wir hier mit dem Frischwasserpreis mit. Fläche ist egal. Brunnen kosten kein Abwasser.

Das sind die unterschiedlichen Abwasserregelungen, die ich meine. ;-)

Gruss,
Frank

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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 18:44 
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Hallo Leute,

na da hab ich ja wieder was losgetreten, bzw. (Mario) :wink:

zu eurere beruhigung:
1.) gehen durch die Düsen keine 600lt am Tag
2.) nutze ich das abwasser zur Garten bewässerung
3.) besteht mein Brunnen schon über 20 Jahre, (Gewohnheitzrecht)
4.) gibt es bei uns für neue Brunnen auch keine Wasseruhr bzw. auflagen der Gemeinde
5.) handelt es sich bei meinem Brunnen nicht um Grundwasser, sonder um Oberflächenwasser,-und hier liegt der gewaltige unterschied :!:


beruhigente Grüße Reinhold

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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 19:07 
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Hallo Frank,

Yoshihara hat geschrieben:
Die Pflicht betrifft den Eigentümer, nicht den Handwerker.

und wie sieht es aus, wenn man als neuer Grundstückseigentümer ein Bohrloch vorfindet? Meine Vorfahren haben das Grundstück Generationen lang als Gärtnerei genutzt und dieses Loch in den Boden getrieben. Papiere von deren Anzeige bei der Wasserbehörde sind mir nicht überliefert worden. Ich fürchte auch, dass die Wasserbehörde diese uralten Unterlagen nicht mehr besitzt.
Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, ob solche Bohrungen vor hundert Jahren schon anzeigepflichtig waren und ob damals eine solche Anzeige erfolgte.


Pfiffikus,
der von einem Brunnenbauer erfahren hat, der bei einem funkelnagelneuen Brunnen "Reparatur eines vorhandenen Bohrloches" auf die Rechnung schreibt


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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 19:11 
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Pfiffikus hat geschrieben:
der bei einem funkelnagelneuen Brunnen "Reparatur eines vorhandenen Bohrloches" auf die Rechnung schreibt


Hi Pfiffi,

das bringt gar nichts. Damit hast Du die Bohrung immer noch nicht "angezeigt".

Anzeigen heißt erstmal melden und in vielen Fällen reicht das aus.

Gruss,
Frank

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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 19:14 
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Werden denn bei euch allen immer die Gärten jährlich geprüft ob Ihr auch wirklich keine unangemeldeten Brunnen habt :?:

Ich glaub´bei uns hat jeder 3 einen Brunnen und sicherlich nicht alle sind angemeldet! WO klein Kläger da kein Richter!

Achja in unseren Neubaugebieten darf auch kein Regenwasser mehr in die Kanalisation geleitet werden sondern muss auf dem Grundstück versickern!

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Grüße Daniel


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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 19:19 
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Yoshihara hat geschrieben:
das bringt gar nichts. Damit hast Du die Bohrung immer noch nicht "angezeigt".

Nagut, in diesen Fällen ist das ja nicht mein Problem. Hier bei uns hat einer meiner Vorfahren die Anzeige vergessen oder auch nicht, keine Ahnung.

hsqu2 hat geschrieben:
Werden denn bei euch allen immer die Gärten jährlich geprüft ob Ihr auch wirklich keine unangemeldeten Brunnen habt :?:

Natürlich nicht. Aber von missgünstigen Nachbarn war auch hier bei uns im Forum schon zu lesen.


Pfiffikus,
der sich gut vorstellen kann, dass die Behörden solchen Hinweisen zielgerichtet nachgehen könnten


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BeitragVerfasst: Do 18.Sep 2008 19:46 
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Unsere nachbarn haben alle ne Bohrung, wirklich alle ;)
Und keiner hats irgendwo gemeldet. 8)

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MfG Ludger


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